Autor Thema: Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich  (Read 2005 times)

SVA

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Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« am: 15.06.2022 12:58 »
Hallo miteinander!

Ich bin schon lange stiller Mitleser und habe hier viel gelernt zu TVÖD und Co. Nun habe ich mal ein Anliegen außerhalb des tariflichen, aber hier im allg. Teil geht es ja um den öD und meine Frage besteht in einem Teilbereich des öD - wenig überraschend angesichts meines Nicks geht es um eine Angelegenheit des Straßenverkehrs, genauer: des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs mit Taxen.

Der Taxentarif wird ja durch Rechtsverordnung festgelegt, in NRW sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten außer Dortmund Sondervereinbarungen zulässig. Der Klassiker (und ich glaube, es ist auch die einzige Art von Sondervereinbarung, die es tatsächlich gibt) ist die Sondervereinbarung mit einer oder mehrerer Krankenkassen für Fahrten, die diese bezahlen, weil eine Transportverordnung eines Arztes für einen Versicherten vorliegt.

Hier in NRW haben die Kassen eine Vergütungsvereinbarung mit den Gewerbeverbänden des Taxi- und Mietwagengewerbes geschlossen oder lassen eine solche gegen sich gelten. Das ist ja auch kein Problem. Jedoch gibt es mit BEK und DAK zwei Kassen, die darüberhinaus Einzelvereinbarungen mit Unternehmen schließen, die diese unterlaufen. Das hat jahrzehntelang niemand montiert. Jetzt gehen die beiden größeren Gewerbeverbände intensiv dagegen vor, weil einhellige auch durch Rechtsprechung bestätigte Kommentarmeinung ist, daß eine solche Vereinbarung für den Pflichtfahrbereich nur mit der Mehrzahl der ansässigen Unternehmen geschlossen werden kann und keinesfalls mit einem einzelnen Unternehmen.

Wöchentlich gehen nunmehr mehrere Dutzend Meldungen von Unternehmern ein, die solche Einzelvereinbarungen ihrer Konkurrenz anzeigen. Zudem gibt es Bestrebungen von Verbänden und Unternehmen, die Vereinbarungen der Kassen mit den Verbänden durch uns untersagen zu lassen, weil diese nicht mehr auskömmlich seien. Wir haben den Taxentarif nun wegen Mindestlohn und Dieselpreis um mehr als 25% erhöht, der Kassentarif steigt nicht oder nur um 1% zum 01.07.

Der Gewerbeverband, die IHK und die Unternehmer machen mir die Hölle heiß, ich bin aber mit 0,4 Stellenanteil dafür zuständig und das auch allein, vom FDLtr bekomme ich nur Schulterzucken.

Ist das bei anderen SVA in NRW auch so? Wie geht Ihr damit um? Reagieren die Krankenkassen auf Eure Amtshilfeersuchen auch so genervt? Der Landrat ist auch schon genervt, weil der Geschäftsführer des einen Gewerbeverbandes wohl extrem gut vernetzt ist und Gott und die Welt mobilisiert, um seine Agenda durchzudrücken. Andererseits rufen dann Kassenvertreter an und sagen, daß die Zusatzbeiträge steigen müßten, wenn man die Gewerbeverbände nicht stoppen würde. Aber das kann ja kein Grund sein, rechtswidrige Sondervereinbarungen nicht weiter zu untersuchen.

Ich habe hier echt Sorgen, unter die Räder zu kommen - und ich hatte mich schon gefreut, daß es nach der Ausbildung weder Ausländerbehörde noch ALG2 wurde.

clarion

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #1 am: 15.06.2022 13:35 »
Hallo,

Ich nehme  mal an, Du bist Berufsanfänger/in.

Ich möchte vermuten, das Problem übersteigt Deine Gehaltsklasse. Was sind Deine Aufgaben?  Was steht in der Tätigkeitsbeschreibung?

Alle Beteiligten würde ich den Sachstand oder die Rechtslage und deine Aufgabe in sachlichen Ton mitteilen und auf Gemecker entweder gar nicht eingehen oder mit Plattitüden ala "wird halt alles teurer" abspeisen.

Mach Deinen Job und nicht den von anderen.

SVA

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #2 am: 15.06.2022 13:50 »
Ich bin zuständig für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr einschließlich der Sondervereinbarungen - wie mein Vorgänger auch, ich mache das seit letztem Jahr und wurde auch vernünftig eingearbeitet. Allerdings hat sich jahrzehntelang keiner gekümmert, ob Sondervereinbarungen rechtmäßig oder auskömmlich waren. Das Thema kommt erstmals auf, mein Vorgänger - jetzt in einem anderen Amt - hat so etwas noch nie erlebt. Laut Landkreistag haben die Gewerbeverbände wohl recht, aber Erfahrungen bestehen dort auch nicht. Ich habe jetzt bereits knapp 20 Amtshilfeersuchen gegen die beiden Kassen laufen, die nur schleppend und widerwillig reagieren. Die Gewerbeverbände haben auch ein Gutachten für die Untersagung angekündigt. Ich komme zu nichts anderem mehr, der Landrat will das Problem vom Tisch, der Kreistag fordert Unterrichtungen und der FDLtr sagt, mein Vorgänger hätte das immer alles alleine hingebogen.

Fragmon

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #3 am: 15.06.2022 15:31 »
Ich bin zuständig für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr einschließlich der Sondervereinbarungen - wie mein Vorgänger auch, ich mache das seit letztem Jahr und wurde auch vernünftig eingearbeitet. Allerdings hat sich jahrzehntelang keiner gekümmert, ob Sondervereinbarungen rechtmäßig oder auskömmlich waren. Das Thema kommt erstmals auf, mein Vorgänger - jetzt in einem anderen Amt - hat so etwas noch nie erlebt. Laut Landkreistag haben die Gewerbeverbände wohl recht, aber Erfahrungen bestehen dort auch nicht. Ich habe jetzt bereits knapp 20 Amtshilfeersuchen gegen die beiden Kassen laufen, die nur schleppend und widerwillig reagieren. Die Gewerbeverbände haben auch ein Gutachten für die Untersagung angekündigt. Ich komme zu nichts anderem mehr, der Landrat will das Problem vom Tisch, der Kreistag fordert Unterrichtungen und der FDLtr sagt, mein Vorgänger hätte das immer alles alleine hingebogen.

Wenn du VFA bist, dann gehört das nicht zu deinen Aufgaben (selbstständige Leistungen)
Wenn du VFW bist, dann gehört das auch nicht zu deinen Aufgaben, da diese Stark konzeptioneller Natur entsprechen und dies E13 aufwärts vorbehalten ist. Lass dich hier nicht einbeziehen sondern verweise auf deine übertragenen Aufgaben.

SVA

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #4 am: 15.06.2022 16:17 »
Warum sollten selbständige Leistungen nicht zu meinen Aufgaben gehören? Die 45% selbständigen Leistungen führen schließlich zu meiner E8. Ich sehe beim Versagen von Sondervereinbarungen auch überhaupt nichts konzeptionelles. Und was heißt „Verweis auf Deine übertragenen Aufgaben“? Die Bearbeitung der Sondervereinbarungen (Annahme, Prüfung, ggfs. Untersagung) gehört explizit zu meinen Aufgaben. Es machte wohl in der Vergangenheit aber so gut wie keine Arbeit und jetzt brummt das Wespennest.

clarion

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #5 am: 16.06.2022 06:22 »
Hallo,

Dann tust Du genau das: Annehmen, prüfen und untersagen. Da Dir die Prüfung durch die mangelnde Kooperation der Krankenkassen erschwert wird,  mahnst Du die nötigen Informationen mit Fristsetzung bei den Kassenkassen noch einmal schriftlich an. Und wenn weiterhin nichts kommt, dann schreibst Du einen kleinen Bericht mit Zahlen,  Daten und Fakten an die Vorgesetzten und weist darauf hin. mit der Bitte um Anweisung, wie weiter vorzugehen ist. Mit E8 kann man nicht erwarten,  dass Du das Problem, das schon eine politische Dimension hat,  zu lösen.

Ein Beamtensprichwort, der hier auch auf Dich zutrifft.  Wer schreibt,  der bleibt.

SVA

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #6 am: 16.06.2022 12:40 »
Ich tue ja genau das, im Moment ist es gefühlt aber nur noch das. Deshalb frage ich ja nach Erfahrungen anderer. Es gibt ja 53 Kreise und kreisfreie Städte in NRW und in jedem/jeder davon wird es ja jemanden geben müssen, der dafür zuständig ist. Die Wahrscheinlichkeit, hier einen zu erwischen, ist also nicht soo klein. Wenn das ein Strohfeuer ist, bleiben weniger dringliche Sachen halt erstmal liegen und werden später erledigt. Die Arbeitsbelastung ist ja übers Jahr nicht immer gleich. Wenn das dauerhaft auf diesem Niveau bleiben sollte, lohnt es sich, auch dauerhaft eine Lösung anzupeilen, die dem Arbeitsanfall grrecht wird. Aber ich möchte halt nicht Alarm schlagen und wenn man in einem halben Jahr dann reagiert hat, sitzen wir dann zu zweit hier und langweilen uns, weil uns der Dritte zum Skat fehlt.

Fragmon

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #7 am: 16.06.2022 15:18 »
Warum sollten selbständige Leistungen nicht zu meinen Aufgaben gehören? Die 45% selbständigen Leistungen führen schließlich zu meiner E8. Ich sehe beim Versagen von Sondervereinbarungen auch überhaupt nichts konzeptionelles. Und was heißt „Verweis auf Deine übertragenen Aufgaben“? Die Bearbeitung der Sondervereinbarungen (Annahme, Prüfung, ggfs. Untersagung) gehört explizit zu meinen Aufgaben. Es machte wohl in der Vergangenheit aber so gut wie keine Arbeit und jetzt brummt das Wespennest.

Zwischen Antragsbearbeitung mit der Entscheidung Gewährung oder Ablehnung und "mein Vorgänger hätte das immer alles alleine hingebogen." liegen für mich große unterschiede.

SVA

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #8 am: 16.06.2022 15:34 »
Was denn jetzt schon wieder für eine Antragsbearbeitung? Und ich meinte naheliegenderweise nicht, mein Vorgänger würde den Lauf der Gestirne, die Gezeiten und das Fortschreiten der Zeit bewirken, sondern er hat seine Aufgaben ganz alleine hingebogen. Ich werde demnächst deutlicher machen, ob meine Aussagen im Kontext zu meinem sonstigen Text zu verstehen sind oder vielmehr auf Bruce Almighty oder Thor bezogen sind.

Fragmon

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Antw:Sondervereinbarungen im Pflichtfahrbereich
« Antwort #9 am: 21.06.2022 08:59 »
Die Bearbeitung der Sondervereinbarungen (Annahme, Prüfung, ggfs. Untersagung) gehört explizit zu meinen Aufgaben. Es machte wohl in der Vergangenheit aber so gut wie keine Arbeit und jetzt brummt das Wespennest.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich es nicht Vereinbarungsbearbeitung genannt habe. Aufgrund eines übermäßigen Sarkasmusgebrauchs deinerseits, welcher nicht zu Lösung der Frage beiträgt bin ich hier raus.