Autor Thema: Dienstvereinbarung  (Read 4451 times)

Zinc

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Dienstvereinbarung
« am: 15.06.2022 14:55 »
Hallo Leute,

bei uns gibt es seit kurzem eine neue Dienstvereinbarung. Diese wurde zwischen Personalrat und Geschäftsleitung/ Präsidenten verabschiedet. Der Inhalt der Dienstvereinbarung wird bei uns nur zum Teil umgesetzt, weil unser Abteilungsleiter meint, dass dies auch so ausreichend wäre.

Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.

Nun ist diese eigene Ausgestaltung des Abteilungsleiters von der Geschäftsleitung auch so abgesegnet wurden, da dieser das ja "fachlich" eingeschätzt habe.

Hier war dann die Idee, zwei Tage Home-Office zu beantragen und wenn diese durch den Abteilungsleiter abgelehnt werden, den Antrag weiter an den Präsidenten zu leiten mit Verweis auf die Dienstvereinbarung.
Jetzt scheint es jedoch so, dass über den Buschfunk zu hören war, dass solch ein Vorgehen, oder auch die rechtliche Prüfung der Umsetzung, eine Kündigung der Dienstvereinbarung durch den Präsidenten zur Folge hätte. Also dann hätte man sozusagen gar keine Möglichkeit mehr auf Home-Office. 

Habt ihr hierzu vielleicht ein paar Meinungen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen? Laut Leitung wäre eine Dienstvereinbarung nur ein "Rahmen", keinesfalls etwas, worauf man sich berufen könne.

JC83

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #1 am: 15.06.2022 15:06 »


Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.


"Können" heißt doch im Zweifel aber auch, dass der Vorgesetzte nicht zwingend 2 Tage genehmigen muss, oder?

Und nein, eine DV ist kein "Rahmen" im Sinne von "nice to have".

"Dienstvereinbarungen erzeugen für die Dienststelle und die betroffenen Beschäftigten unmittelbare und (ggf.) einklagbare Rechte und Pflichten."

Darauf würde ich die Leitung dezent hinweisen...

blondie

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #2 am: 15.06.2022 15:06 »
Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #3 am: 15.06.2022 15:08 »
In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

SVA

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #4 am: 15.06.2022 15:09 »
Welche Rechtsfolge wurde denn für einen solchen Antrag vereinbart? Welche Einschränkung des Ermessens sieht die Dienstvereinbarung denn vor?

Wenn die DV lediglich vorsieht, daß man zwei Tage HO beantragen kann, ist sie ohne jeden Wert.

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #5 am: 15.06.2022 15:09 »
Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.

Hier geht es eher darum, dass der Präsident keine Lust auf Diskussionen hat. Zuerst ist die genaue Regelung (Wortlaut) zu nennen, damit Aussagen hinsichtlich Anspruch getätigt werden können.

z.B.
Die auszuübenden Tätigkeiten müssen für den Einsatz außerhalb des üblichen (Büro-)Arbeitsplatzes geeignet sein. Dem Home-Office dürfen weder dienstliche Interessen entgegenstehen, noch darf es zu einer Mehrbelastung oder Arbeitsverlagerung zu Lasten anderer Bediensteter der betroffenen Organisationseinheiten kommen. Den Vorgesetzten obliegt es, die Zeiten des HO so zu steuern, dass der ordnungsgemäße Dienstbetrieb der betroffenen Organisationseinheit während der Funktionszeiten gewährleistet ist.

Und wenn so eine ähnliche Regelung beinhaltet ist und der AL belegen kann, dass dies keine Willkür darstellt, dann gibt es keine Diskussion und ich wäre als Präsident auch genervt.



Zinc

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #6 am: 15.06.2022 15:16 »
In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung. 

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #7 am: 15.06.2022 15:32 »
Wenn die Regelung von Personalrat so abgenickt wurde, dass der Abteilungsleiter die Entscheidungsgewalt hat, dann ist es so hinzunehmen.

Du kannst dich bei Verdacht von Willkür natürlich an den Personalrat wenden und der kann dies dann mit dem Behördenleiter besprechen.

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #8 am: 15.06.2022 19:20 »
In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.

Zinc

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #9 am: 15.06.2022 20:40 »
In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.

Und genau dieser Abteilungsleiter ist ein Gegner des Home-Office. Wenn es nach ihm gehen würde, gebe es gar keine Möglichkeit dafür. Fakt ist jedoch, dass wir seit über 2 Jahren im Home-Office (gewesen) sind und das 50 Prozent unserer Arbeitszeit. Hat wunderbar funktioniert, keine Beschwerden. Das war jedoch "wegen Corona" und nun kam diese Dienstvereinbarung und neue Ausgestaltung.
Wenn es einen Uneingeschränkten Anspruch auf 2 Tage laut DV gibt, dann ist es einklagbar.
Wird es aber so nicht geben, da idR immer ein sofern die dienstliche Belange es zulassen dort drin stehen wird.
In ND haben wir aufgrund der 81er Vereinbarung einen 30% Anspruch auf HO, der auch sehr unterschiedlich interpretiert wird.
Wenn also ein AL weniger genehmigt, dann muss er es begründen können,
wenn er es kann, dann kann man nichts machen; ansonsten muss der PR dann entsprechend eingreifen.

Es gab leider nie eine offizielle Begründung, nur eine Anweisung seitens des Abteilungsleiters. Daraufhin wurde dann der PR erneut tätig, der ja im Vorfeld diese Dienstvereinbarung mit verabschiedet hat, und hat um ein Aufklärungsgespräch mit der Geschäftsleitung gebeten. In eben diesem Gespräch wurde sinngemäß gesagt, man würde sich auf die fachliche Einschätzung des Abteilungsleiters (der als Home-Office-Gegner bekannt ist) verlassen und man solle doch froh sein, dass man einen Tag nutzen könne. So eine Dienstvereinbarung sei ja nur ein Rahmen. Weiterhin hat man darauf hingewiesen, dass man so eine Dienstvereinbarung auch kündigen kann und dann gibt es wieder 5 Präsenztage.

Insofern bringt es mir ja jetzt als Mitarbeiter nichts mehr, mich an den PR zu wenden. 

Die Geschäftsleitung hat gar keinen richtigen Plan, wie unsere Arbeit überhaupt konkret aussieht und verlässt sich deshalb auf den Abteilungsleiter. Denen allen geht das ganze Home-Office Thema auch sicherlich auf die Eier, weil die keinen Bezug dazu haben und es auch nicht nutzen.
 
Unsere übertragenen Aufgaben wurden in den letzten beiden Jahren sachgemäß und reibungslos erfüllt und das mit 50 Prozent Home-Office Nutzung. Ich wüsste nicht, wie man nun schlüssig argumentiert, dass wir bei 2 Tagen pro Woche, was ja weniger als 50 Prozent sind, plötzlich keine sachgemäße Ausführung unserer Arbeit mehr gewährleisten kann.

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #10 am: 15.06.2022 21:55 »
Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

Zinc

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« Antwort #11 am: 15.06.2022 22:21 »
Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.

Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #12 am: 15.06.2022 23:11 »
Grundfrage:
Habt ihr einen Anspruch aufgrund der DV oder übergeordneter Regelungen auf x Tage HO?
Falls, ja, dann kann man Handeln und in dem Rahmen "erzwingen" das man sich an dieser Vereinbarung hält, denn eine DV ist keine Rahmenvereinbarung, sondern eine Vereinbarung, an die sich beide Seiten halten müssen.
Sonst, könnte man ja auch sagen: Gleitzeitvereinbarung: Och ist nur ein Rahmen, muss man sich nicht dran halten, ich arbeite wie ich will.
Und ja: Man kann die DV kündigen.
Und ja der PR kann dann halt auch seine Zügel in anderen Bereichen anziehen.
Wie Einführung von neuer Software konterkarieren, da man dann halt alles Spitz aufwiegt.
Wenn also ein AG einen Personalkrampf will und keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, dann kann er ihn bekommen (bei 5% der PRs, da 95% eher kuschelkurs fahren sind)

Am Ende ist es halt wie immer:
Gute Chefs kitzeln durch motiverte Mitarbeiter mehr aus ihnen raus, weil diese dann halt öfters mal mehr als das nur vertraglich geregelt machen.
Die andern krigen halt das was sie wollen, dumpfbacken, die nichts mehr machen als notwendig.

Bei uns gibt es nur diese DV, aus der der Anspruch hervorgeht. Die ganzen Entscheidungsträger bei uns sind alt und leben in den Anfängen der 2000er Jahre. "Wir mussten noch mit Schreibmaschinen schreiben und hatten Disketten." Die erkennen nicht das Potential, nicht mal nach über 2 Jahren Erprobung. Das ist einfach frustrierend, wenn man quasi daneben steht und zusehen muss, wie so ein Wandel verschlafen wird.

Naja mal sehen, vielleicht wird ja der PR doch nochmal tätig und hat irgendwas in der Hinterhand. Danke für eure Antworten!
Du hast geschrieben man kann 2 Tage HO machen, Anspruch sieht anders aus. Das was du Vorgetragen hast ist, dass die DV eine Höchstgrenze an HO Tage definiert, aber nicht was euer minimal Anspruch ist.

Bei uns im Hause gibt es Al, die alle MA beliebige viele Tage HO zugestehen, da man sich permanent per ViKo austauscht und andere, die kaum HO bewilligen wollen.
So what: Es gibt gute, schlechte, moderne, verkrustete ... Chefs thats live folks.


clarion

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #13 am: 16.06.2022 05:35 »
Hallo,

Ich kann mir kaum vorstellen,  dass eine frisch vereinbarte DV gleich wieder gekündigt wird.

Aber in der DV ist HO vermutlich unter Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen gestellt  und das bietet Interpretationsspielräume, die im Extremfall gerichtlich geklärt werden müssen. Und ein dienstlichen Belang kann nicht sein, dass man HO doof findet.

Andererseits könnte es auch sein,  dass Euer Chef mit HO weniger gute Erfahrungen gemacht hat, z.B. weil die Koordination und Absprachn nicht geklappt haben? Bevor ihr eskaliert, vielleicht darüber nachdenken.

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #14 am: 16.06.2022 08:30 »
Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)

Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.