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Dienstvereinbarung
Zinc:
Hallo Leute,
bei uns gibt es seit kurzem eine neue Dienstvereinbarung. Diese wurde zwischen Personalrat und Geschäftsleitung/ Präsidenten verabschiedet. Der Inhalt der Dienstvereinbarung wird bei uns nur zum Teil umgesetzt, weil unser Abteilungsleiter meint, dass dies auch so ausreichend wäre.
Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.
Nun ist diese eigene Ausgestaltung des Abteilungsleiters von der Geschäftsleitung auch so abgesegnet wurden, da dieser das ja "fachlich" eingeschätzt habe.
Hier war dann die Idee, zwei Tage Home-Office zu beantragen und wenn diese durch den Abteilungsleiter abgelehnt werden, den Antrag weiter an den Präsidenten zu leiten mit Verweis auf die Dienstvereinbarung.
Jetzt scheint es jedoch so, dass über den Buschfunk zu hören war, dass solch ein Vorgehen, oder auch die rechtliche Prüfung der Umsetzung, eine Kündigung der Dienstvereinbarung durch den Präsidenten zur Folge hätte. Also dann hätte man sozusagen gar keine Möglichkeit mehr auf Home-Office.
Habt ihr hierzu vielleicht ein paar Meinungen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen? Laut Leitung wäre eine Dienstvereinbarung nur ein "Rahmen", keinesfalls etwas, worauf man sich berufen könne.
JC83:
--- Zitat von: Zinc am 15.06.2022 14:55 ---
Konkretes Beispiel: Laut Dienstvereinbarung 2 Tage Home-Office pro Woche können beantragt werden. Unser Abteilungsleiter lässt nur die Beantragung eines Tages zu.
--- End quote ---
"Können" heißt doch im Zweifel aber auch, dass der Vorgesetzte nicht zwingend 2 Tage genehmigen muss, oder?
Und nein, eine DV ist kein "Rahmen" im Sinne von "nice to have".
"Dienstvereinbarungen erzeugen für die Dienststelle und die betroffenen Beschäftigten unmittelbare und (ggf.) einklagbare Rechte und Pflichten."
Darauf würde ich die Leitung dezent hinweisen...
blondie:
Es hört sich nicht logisch an, dass die Geschäftsleitung bei der Ausarbeitung der DV den 2 Tagen zustimmt und wenn man sie dann nehmen möchte die DV kündigen will.
Eine DV ist im Normalfall für beide Seiten bindend. Wenn es hier nicht so ist, dann wende dich an den Personalrat und lass den bei der Leitung/Präsi nachfragen, was das bedeutet.
Fragmon:
In der DV wird aber bestimmt stehen, dass dies nur möglich ist, wenn es die dienstlichen Pflichten zulassen. Diese Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter.
SVA:
Welche Rechtsfolge wurde denn für einen solchen Antrag vereinbart? Welche Einschränkung des Ermessens sieht die Dienstvereinbarung denn vor?
Wenn die DV lediglich vorsieht, daß man zwei Tage HO beantragen kann, ist sie ohne jeden Wert.
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