Autor Thema: Dienstvereinbarung  (Read 4782 times)

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #15 am: 16.06.2022 08:39 »
Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)

Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.

In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.

Johann

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #16 am: 16.06.2022 09:45 »
Eventuell würde es langfristig auch helfen, sich das, was man möchte und nicht bekommt, woanders zu suchen und beim Abgang ruhig zu sagen, wieso man den Arbeitgeber wechselt.

Als ITler könnte ich wahrscheinlich schon nächste Woche irgendwo anders anfangen mit 100% Homeoffice. Da ich aber ganz gerne mag, was ich tue und meine Behörde für die nach Corona Zeit eine DV rausgelassen hat, die bis zu 100% HO problemlos ermöglicht, sofern die Tätigkeiten es zulassen, sehe ich hier keinen Grund zum Wechsel.
Wäre es aber so wie bei dir gelaufen und Chefchefchef wäre angekommen und hätte stolz verkündet "So Kinners, jetzt ist Pandemie vorbei, geht wieder zu 80% ins Büro, weil ist ja viel besser", hätte ich mindestens mal meinen Marktwert gecheckt. ;D

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #17 am: 16.06.2022 10:23 »
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #18 am: 16.06.2022 11:31 »
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #19 am: 16.06.2022 11:50 »
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.

SVA

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« Antwort #20 am: 16.06.2022 12:43 »
Ich denke die werden doch beurteilt. Die kriegen nur keine Beurteilung.

Ich frage mich, wozu man eine DV abschließt, die lediglich festlegt, man könne zwei Tage HO beantragen. Das kann ich auch ohne DV. Wo ist der Mehrwert einer solchen DV?

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #21 am: 16.06.2022 12:59 »
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
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Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.

Im Landesdienst erfolgt in vielen Behörden auch eine Beurteilung der Tarifbeschäftigten, damit interne Verfahren auch gemischt durchgeführt werden können.

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #22 am: 16.06.2022 13:06 »
Ich denke die werden doch beurteilt. Die kriegen nur keine Beurteilung.

Ich frage mich, wozu man eine DV abschließt, die lediglich festlegt, man könne zwei Tage HO beantragen. Das kann ich auch ohne DV. Wo ist der Mehrwert einer solchen DV?

Vielleicht wollte man die Rahmenbedingungen (Voraussetzung, Arbeitsplatzausgestaltung, Beantragungsverfahren) ausgestalten oder die Zahl nach oben deckeln, damit man dies von der Telearbeit abgrenzt. Eine DV besteht nicht nur aus der Anzahl an Tagen.

SVA

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #23 am: 16.06.2022 13:20 »
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.

Fragmon

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #24 am: 16.06.2022 15:15 »
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.

Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.

WasDennNun

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« Antwort #25 am: 16.06.2022 15:19 »
In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.

Im Landesdienst erfolgt in vielen Behörden auch eine Beurteilung der Tarifbeschäftigten, damit interne Verfahren auch gemischt durchgeführt werden können.
Im Land ND mWn idR nicht. Daher wird in ND auch keine Stufenverkürzung gemacht.
Davon ab: Trotzdem ist ein TBler nicht von einer Beurteilung abhängig einen höherwertigen Job zu ergattern.
Außer wenn er nicht einen AG / Behörden wechseln machen will.
Und der NEIN Sager ist ja der PR und nicht der Angestellte.
Und ungerechtfertigte, schlechte Beurteilungen, sind genau dann das, was der Vorgesetzte erhält: MA die nicht performen und er mit seiner Abteilung im Rückstand gerät und ihm schlechte Beurteilungen drohen, da seitens des PR dieser Umstand der Führungsebene kundgetan wird.
Und wo das nicht passiert, da wird halt sowieso gemauschelt und .... 

SVA

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« Antwort #26 am: 16.06.2022 15:23 »
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.

Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.
Das schließt man damit nicht aus. Das schlösse man nur dann aus, wenn man vereinbarte, man könne nicht mehr als zwei Tage beantragen. Soweit die DV auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, befinden wir uns im Arbeitsrecht, es ist also erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, wo verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

WasDennNun

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #27 am: 16.06.2022 15:26 »
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
womit ausgeschlossen wird, dass man 3-5 beantragen kann. Ob das überflüssig ist sei dahingestellt.

SVA

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #28 am: 16.06.2022 15:35 »
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.
womit ausgeschlossen wird, dass man 3-5 beantragen kann. Ob das überflüssig ist sei dahingestellt.
Von der DV im Sachverhalt wissen wir nur, daß sie den Regelungsgehalt hat, man könne zwei Tage HO beantragen. Dieser Regelungsgehalt ist überflüssig.

Nein weil man damit ausschließt, dass drei, vier etc. Tage möglich sind.
Das schließt man damit nicht aus. Das schlösse man nur dann aus, wenn man vereinbarte, man könne nicht mehr als zwei Tage beantragen. Soweit die DV auf Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, befinden wir uns im Arbeitsrecht, es ist also erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, im Gegensatz zum Verwaltungsrecht, wo verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #29 am: 17.06.2022 09:35 »
Letztendlich wird auch hier das Einzelinteresse an erster Stelle gesetzt.
Die DV kann nicht jede Konstellation zu 100% befriedigen und schon geht es los weil sich einige benachteiligt fühlen.

In einer Behörde/Verwaltung gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Viele lassen sich problemlos in HO erledigen, einige allerdings nicht.
Kann ein Bauhofmitarbeiter HO machen? ...... kann ich mir nicht vorstellen.
Soll die Ver- und Entsorgung über HO Regelungen laufen?.............. nicht machbar bei einem 24 Stunden Betrieb
Soll der technische Bereich seine Bauunterhaltungen, Prüfungen, Baustellentermine etc. im HO machen?

Es gibt etliche Bereiche und unterschiedliche Tätigkeiten und jede DV wird immer den Bezug zur Betrieblichen Umsetzbarkeit haben.
Mal ist es möglich, mal nicht.
Neidvoll auf andere zu gucken, welche es können/dürfen, ist der falsche Ansatz.
Ich kenne ähnliche DV und dort wurden die 2 Tage als maximal 2 Tage/Woche festgehalten, ohne das jeder den automatischen Anspruch auf 2 Tage hat.