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Dienstvereinbarung

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Fragmon:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2022 08:30 ---Richtig: Es ist ja auch korrekt, dass der AL/RL zu beurteilen hat wie er seine Leute einsetzt.
Ein wenig Transparenz und Gleichbehandlung kann (muss) man da als PR aber einfordern, auf dem Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Die DV Kündigen: Lächerlich, da es ja offenen Krieg gegen den Mitarbeiterstamm bedeutet, insbesondere weil wenn die sagen: Man kann froh sein den einen Tag.... dann muss man klar Kontern: IHR dürft froh sein, dass wir HO gemacht haben und ihr Strom Gas Wasser sparen durftet.
Bei der nächsten Pandemiewelle werden alle ins Büro kommen und ihr könnt zusehen wir ihr da Arbeitsschutzmassnahmen umsetzt (oder die hälfte der Belegschaft bezahlt und ohne Tätig zu sein wieder nach Hause gehen, da zweier/dreierbüro nicht erlaubt sind)

Und wie gesagt: Der PR kann ja auch plötzlich Arbeitsschutzverordnungen, Datenschutz und anderen Mitbestimmungs blabla bis zum Excess herauskitzeln.
Bis hin zur Untersagung der Nutzung von Software.
Beispiel:
Einstellungen von Tarifbeschäftigten, Umsetzungen etc. wird nur noch zugestimmt, wenn eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung inkl. aller Arbeitsvorgängen und deren tariflichen Rechtsmeinung dazu vom AG vorliegen.
Denn ohne die liegen dem PR ja nicht alle Informationen zur Mitbestimmung vor und man kann nicht entscheiden.
Diese Unterlagen werden natürlich zum Fristende vorgelegt, so dass der AG halt nicht Einstellen kann wie er es wollte.
Und wenn sie dann überraschend doch vorgelegt werden, dann wird alles Kleinteilig und in Salamietaktik angezweifelt oder zur Klärung ein Termin einberaumt.
Alles nur aufschwiebendes blabla, aber wie du mir so ich dir.
Da kann dann plötzlich ein Abteilungsleiter von der Herresleitung aufgefordert werden, seine Gründe darzulegen, oder über seinen Kopfhinweg HO genehmigt werden.

--- End quote ---

In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.

Johann:
Eventuell würde es langfristig auch helfen, sich das, was man möchte und nicht bekommt, woanders zu suchen und beim Abgang ruhig zu sagen, wieso man den Arbeitgeber wechselt.

Als ITler könnte ich wahrscheinlich schon nächste Woche irgendwo anders anfangen mit 100% Homeoffice. Da ich aber ganz gerne mag, was ich tue und meine Behörde für die nach Corona Zeit eine DV rausgelassen hat, die bis zu 100% HO problemlos ermöglicht, sofern die Tätigkeiten es zulassen, sehe ich hier keinen Grund zum Wechsel.
Wäre es aber so wie bei dir gelaufen und Chefchefchef wäre angekommen und hätte stolz verkündet "So Kinners, jetzt ist Pandemie vorbei, geht wieder zu 80% ins Büro, weil ist ja viel besser", hätte ich mindestens mal meinen Marktwert gecheckt. ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: Fragmon am 16.06.2022 08:39 ---In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.

--- End quote ---
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

Fragmon:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2022 10:23 ---
--- Zitat von: Fragmon am 16.06.2022 08:39 ---In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.

--- End quote ---
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

--- End quote ---

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fragmon am 16.06.2022 11:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2022 10:23 ---
--- Zitat von: Fragmon am 16.06.2022 08:39 ---In der Sache richtig, Einstellungsverfahren herauszögern erfolgt dann aber nicht auf dem Rücken der Dienststelle sondern den vorhandenen Mitarbeitern.

--- End quote ---
Nein, wüsste nicht warum vorhanden Mitarbeiter davon betroffen wären, die zukünftigen Mitarbeiter, durchaus.
Und wenn du jetzt argumentierst, dass dann ja die Arbeit die vorhandenen Mitarbeiter erledigen müssen und nicht diese entlastet werden, dann muss der Personalrat halt denen klip und klar sagen, dass sie den Bleistift fallen lassen sollen, die Arbeit liegen lassen und Schaden verursachen, wenn was bewirken wollen.

Oder der AG muss halt ÜStunden anordnen und bezahlen, die der PR aber nicht unbedingt genehmigt.
Wenn der AG zu wenig Personal hat, dann ist es die Chance der MA Dinge durchzusetzen (wie z.B.: HO)

--- End quote ---

Dann kann man sich als Nein Sager künftige Beförderungen bzw. Berücksichtigung bei höherwertigen Stellen aufgrund einer schlechten Beurteilung für die nächsten Jahre abschminken. Und nein, eine schlechte Beurteilung lässt sich aufgrund des eigenen Werturteils des Beurteilers zu 97,5 % rechtlich nicht angreifen.

--- End quote ---
Ja, Beamtenleid.
Wir reden von Angestellte, die die Macht über ihr Leben haben.
Angestellten werden bei uns nicht Beurteilt.

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