Autor Thema: Eingruppierung nach 10 Jahren  (Read 6038 times)

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #15 am: 22.06.2022 17:25 »
Vielen Dank für die vielen Antworten. :-)
Ich versuche mal noch etwas genauer zu sein aber der erste Beitrag von mir war schon ziemlich richtig.

04.2012 EG 8 Stufe 2
04.2014 EG 8 Stufe 3

2015 Neubewertung der Aufgaben -> EG9 "BAT IVb Fg 1a"
Im Schreiben steht: Laut Stellenbeschreibung üben Sie die bewerteten Tätigkeiten seit dem 01.04.2012 aus. Der Beginn für den Stufenaufstieg (Zulage) wird daher auf diesen Zeitpunkt festgelegt.
Den Antrag auf Stellenbewertung haben Sie unter Bezugnahme der Ausschlussfrist am 01.04.2014 gestellt. Die Zulage wird daher ab diesem Zeitpunkt nachgezahlt.
EG 8 Stufe 3 -> EG 9 Stufe 3

2016-2018 VL I

Anfang 2017 EG 8 Stufe 3 mit Zulage auf EG9 Stufe 3 / 04.2017 Stufe 4
2017 automatische Festlegung meine Tätigkeiten statt EG 9 auf EG9b
2017 Schreiben von mir auf Anpassung der Zulage auf EG 9c -> wurde genehmigt
dann wurde mir gesagt die 40 Jahre Ausnahmeregelung gibt es nicht mehr deswegen A2

2019-2022 AL 2 oder jetzt VL 2

2021 EG 8 Stufe 5 mit Zulage auf EG9 c Stufe 5

2022 Abschluss VL 2

Nun dachte ich Eingruppierung in EG9 C Stufe 5


Fiktive Höhergruppierung

01.2017 automatisch Eingruppierung in EG 9b Stufe 3 wenn Voraussetzungen da gewesen wären.
Da ich einen Antrag auf Zulage nach EG 9c gestellt habe fiktive Eingruppierung in EG 9c Stufe 2 weil höher als EG 9b Stufe 3. (Stufengleich erst ab 01.03.2017 deswegen zurückgestuft)

Also beginnt meine Stufenlaufzeit auf der EG 9c ab 2017 in der Stufe 2 von vorne.
Somit 2019 EG 9c Stufe 3
Somit 2021 EG 9c Stufe 4
Somit 2022 EG 9c Stufe 4 eingruppiert.

Hätte ich die Zulage nicht angepasst wäre ich jetzt 9b Stufe 5....so wurde es mir erklärt.

Hoffe es ist einigermaßen verständlich?


Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #16 am: 22.06.2022 17:35 »
Die Zulage wurde nach §2 der Anlage 3 zum BAT gewährt.

Bin jetzt seit 1 Jahr und nen bisschen in Stufe 5 (stimmt das musste ich hier korrigieren)

Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #17 am: 22.06.2022 17:41 »
Hättest du dann nicht eigentlich 2017 EG8S3 Zulage zur EG9cS2 bekommen müssen?
Da damals noch nicht stufengleich HG wurde?

Ich kann diese fiktive Höherrechnung durchaus nachvollziehen aber meine Frage ist warum Sie mir Erfahrung wegnehmen in Aufgaben welche ja klar 9c sind, diese haben sich ja nie verändert.
Das fühlt sich für mich halt nicht richtig an.
Die Stufen sind keine Erfahrungsstufen.
Und man nimmt dir nichts Weg, sondern rechnet so, als ob du schon immer diese Arbeit gemacht hättest.
Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #18 am: 22.06.2022 17:58 »
Ja du hast recht, ich habe wirklich vorab eine Zulage nach 8 Stufe 3 auf 9b Stufe 3 bekommen.
Aber habe relativ schnell die Anpassung verlangt und ab 04.2017 kam ich ja in 8 Stufe 4 und daraufhin wurde meine Zulage nach 9 b/c Stufe 4 angepasst.

Im Schreiben Anpassung der Zulage steht:

Sie sind am 01.01.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c
Zuordnung der Stufe in Entgeltgruppe 9c, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erreicht wird, mindestens jedoch Stufe 2.
Somit Zuordnung zur Stufe 2.

Sie sind am 01.04.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c.
Zuordnung der gleich Stufe in Entgeltgruppe 9c, die Sie in der niedrigen Entgeltgruppe erreicht haben.
Somit Zuordnung zur Stufe 4.

Höhe der Zulage ab 01.04.2017 EG 9 c Stufe 4


"Oder willst du sagen, dass du mehr Erfahrung hast als der, der 2016 sein VL2 hatte und die identische Karriere gemacht hat. Der wäre dann doch 2017 von EG9S3 auf die EG9cS2 gekommen, oder?"

Das ist die Frage... wäre der dahin gekommen obwohl er schon immer 9c (IVb Fallgruppe 1a) gewesen ist?

Isie

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #19 am: 23.06.2022 14:14 »
Ich habe inzwischen in der Entgeltordnung nachgelesen, dass du durchgängig Anspruch auf das Entgelt hattest und hast, dass dir zustehen würde, wenn du in die Entgeltgruppe eingruppiert worden wärest, der die von dir auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Solange du die 2. Prüfung noch nicht hattest, in Form einer persönlichen Zulage, ab dem Bestehen der Prüfung als Entgeltzahlung aus der neuen Entgeltgruppe. Das spricht dafür, dass auch die inzwischen zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt wird. Aber eine Aussage dazu habe ich nicht gefunden.
« Last Edit: 23.06.2022 14:22 von Isie »

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #20 am: 23.06.2022 15:53 »
Danke für die vielen Antworten, ich werde wohl nicht drum herum kommen das rechtlich prüfen zu lassen durch einen Fachanwalt.
Ob ich dann den Weg durch Gerichte gehen werde muss ich erst noch überdenken.
Ich mag meinen Job und wollte mir es mit meinem AG eigentlich nicht verscherzen.
Andererseits geht es um 5 Jahre, dass ist jetzt kein Katzensprung....

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #21 am: 23.06.2022 16:57 »
Ich habe inzwischen in der Entgeltordnung nachgelesen, dass du durchgängig Anspruch auf das Entgelt hattest und hast, dass dir zustehen würde, wenn du in die Entgeltgruppe eingruppiert worden wärest, der die von dir auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Solange du die 2. Prüfung noch nicht hattest, in Form einer persönlichen Zulage, ab dem Bestehen der Prüfung als Entgeltzahlung aus der neuen Entgeltgruppe. Das spricht dafür, dass auch die inzwischen zurückgelegte Stufenlaufzeit berücksichtigt wird. Aber eine Aussage dazu habe ich nicht gefunden.
Das interessant ist doch in diesem Fall:
Während man seine Stufenlaufzeiten ohne HG bei der EG 8 glatt durchläuft, wird durch die HG zu 9b- > 9c eben die Uhr zurückgestellt.
Bei der fiktiven Nachzeichnung (also frei nach dem Motto du hattest schon immer den VL2) wird doch durch die HG von 9b zur 9c es zum Stufenzeitlauf Neubeginn und "Rückstufung" kommen.
Sprich wo wäre man wenn man bei Einstellung direkt in der 9 gewesen wäre und direkt die 9c bei Umstellung erhalten hätte.

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #22 am: 23.06.2022 18:38 »
Nach dieser fiktiven Rechnung würde ich sogar in EG 9c Stufe 4 landen, wenn Sie mich von Anfang an, also ab 01.04.2012 in EG 9 gepackt hätten.

Für mich stellt sich die Frage ob all diejenigen die von Anfang an in der "BAT IVb Fallgruppe 1a" waren und einen Antrag auf 9c gestellt haben, in die niedrigere Stufe gekommen sind.
Und wenn ja warum.... weil die Wertigkeit der Aufgaben haben sich ja nicht verändert ....es ist nur durch die neue Entgeltordnung zu einer Umstrukturierung der EG 9 gekommen.

Wenn es so ist, werde ich da wohl keine Chance haben, dann muss ich mich bei der Gewerkschaft beschweren, denn es ist ja dann so verhandelt worden.  8)
Wenn die Aufgaben der "BAT IVb Fallgruppe 1a" EG 9c sind, warum muss ich dann einen Antrag stellen?
Diejenigen hätten damals einfach in die EG 9c überführt werden müssen und nicht in die 9b, dann hätte ich dieses Problem nicht.



WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #23 am: 23.06.2022 21:19 »
Nun, ich denke man kann sich nicht beklagen, wenn man nicht besser gestellt wird, gegenüber denjenigen, die die ganze Zeit inkl. der vollen geforderten Ausbildung den Job machten.


Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #24 am: 24.06.2022 08:31 »
Nun, ich denke man kann sich nicht beklagen, wenn man nicht besser gestellt wird, gegenüber denjenigen, die die ganze Zeit inkl. der vollen geforderten Ausbildung den Job machten.



Das kann man ja auch anders sehen, diejenigen die von Anfang an die Ausbildung hatten wären seit 2017 in EG 9 c Stufe 3 eingruppiert und somit zum heutigen Tage im Anfang des 3.ten Jahres der Stufe 4.
Somit werde ich ja auch benachteiligt, da ich die komplette Stufe 4 von vorne beginnen muss obwohl es ja nicht meine Schuld war, dass Sie mich eingestellt haben und hinterher erst festgestellt haben, dass ich angeblich die Voraussetzungen nicht erfülle.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #25 am: 24.06.2022 09:12 »
Und seit wann sollst du angeblich laut AG in der Stufe 4 EG9c sein?
Mit welcher Begründung?

edit:
Wenn sie zurück gerechnet haben, dann 2017 S3 und 2020 S4
Also 2024 S5
« Last Edit: 24.06.2022 09:29 von WasDennNun »

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #26 am: 24.06.2022 13:31 »
Danke für deine Antworten.

Also wie ich oben geschrieben habe stand in dem Schreiben folgendes:

Sie sind am 01.04.2017 in der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 eingruppiert.
Zulage nun nach EG 9c.
Zuordnung der gleich Stufe in Entgeltgruppe 9c, die Sie in der niedrigen Entgeltgruppe erreicht haben.
Somit Zuordnung zur Stufe 4.

Höhe der Zulage ab 01.04.2017 EG 9 c Stufe 4


Die fiktive Rückrechnung startete aber zum Anfang der neuen Entgeltordnung am 01.01.2017.
Dort haben sie mich fiktiv in die EG 9c Stufe 2 zurückgesetzt da ich zum 01.01.17 automatisch in die 9b Stufe 3 gekommen wäre.
Das Entgelt war in der 9c Stufe 2 höher als in der 9b Stufe 3.
Somit 2019 EG 9c Stufe 3
Somit 2022 EG 9c Stufe 4
Somit 2026 EG 9c Stufe 5