Autor Thema: Eingruppierung nach 10 Jahren  (Read 6015 times)

Khrissy

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Eingruppierung nach 10 Jahren
« am: 16.06.2022 16:24 »
Hallo Leute,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet um meinen Fall mal anzusprechen und um zu schauen ob jemand mir sagen kann ob alles rechtlich so richtig ist obwohl es sich für mich falsch anfühlt.

Also ich bin damals 2012 als Fachinformatiker bei einem Kreis angefangen mit der der EG 8 Stufe 2, habe allerdings nach Auffassung der Personaldienstes Aufgaben ausgeführt, die mehr in den Verwaltungsbereich fallen.
2015 wurde meine Stelle neu bewertet, mit der EG 9 (Vergütungsgruppe IVb, FG 1a BAT).
Ich bekam also eine Zulage von EG8 nach EG9.
Beginn für den Stufenaufstieg (laut Schreiben vom PD) "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012.
Ich machte den A1 um mit 40 Jahren eingruppiert zu werden, da es in der damaligen Entgeltordnung eine Ausnahmeregelung gab.

Im Jahr 2017 kam ja dann die neue Entgeltordnung in der die EG9 in EG 9a, 9b und 9c aufgeteilt wurde.
Ich bekam eine Zulage nach 9b.
Ich verlangte eine Anpassung der Zulage nach 9c, da die Vergütungsgruppe das hergab, dies wurde dann auch so umgesetzt.
Mit wurde mitgeteilt, dass es die Ausnahmeregelung der alten Entgeltordnung nicht mehr gibt und ich nun 20 Jahre ÖD zugehörig sein musste um eingruppiert zu werden, da ich die persönlichen Voraussetzungen der Stelle nicht erfülle. (Es sei hier erwähnt, dass ich für diese Stelle so beim Kreis eingestellt wurde.)
Mittlerweile bekam ich also eine Zulage von E8 Stufe 4 auf E9c Stufe 4

Ich bemühte mich also um den Verwaltungslehrgang 2 um dann letztendlich eingruppiert werden zu können.
Diesen schloss ich auch 2022 erfolgreich ab und warte bis jetzt auf Eingruppierung.
Mittelweile bin ich in EG 8 Stufe 5 und bekomme eine Zulage auf EG 9c Stufe 5. (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)

Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ich verliere somit 6 Jahre in den Erfahrungsstufen und das scheint mir doch schon sehr hart zu sein.
Ich hätte gedacht ich müsste in Stufe 5 neu beginnen aber doch nicht in 4 zumal sie ja den Beginn des Stufenaufstieges auf "Tag der Einstellung beim Kreis" 2012 festgelegt haben und sich die Stelle nie verändert hat.
Seit 2012 mache ich meine Aufgaben so wie ich eingestellt wurde. Die Aufgaben waren nur von Anfang an falsch bewertet.

Jetzt mal unabhängig davon ob ich das fair finde oder nicht aber vielleicht findet sich ja hier jemand der Ahnung in diese Problematik hat.

Ist das so richtig?

Ich danke euch vielmals.

Khrissy

superbraz

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #1 am: 17.06.2022 09:25 »
Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.

Ich würde mich also streiten.

Khrissy

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #2 am: 17.06.2022 14:06 »
Ja das habe ich auch gedacht aber das Argument zieht beim Personaldienst nicht, weil sie sagen, dass man alles fiktiv errechnen muss, da zum Anfang der Zulage (2012 laut Schreiben des PD Anfang Stufenaufstieg) gab es keine neue Entgeltordnung.

superbraz

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #3 am: 20.06.2022 08:18 »
Jetzt sagt mir unser PD, dass sie mich in EG 9c Stufe 4 eingruppieren und die Stufe 5 entfällt da durch meinen Antrag auf Anpassung der Zulage auf 9c in 2017 sie fiktiv zurück gerechnet haben und ich somit in 2017 die Stufe 3 9c neu durchlaufen hätte müssen, hätte ich zu diesem Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Anpassung einer Zulage hat doch mit der Stufenlaufzeit nix zu tun???

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #4 am: 20.06.2022 08:22 »
Wie haben sie denn jetzt konkret die fiktiven Stufenlaufzeiten seit 2012 nachgerechnet?
Den ab da war ja die Rückstufung und Zulage wegen fehlender Voraussetzung zustande gekommen, oder?

Isie

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #5 am: 20.06.2022 09:00 »
Welches ist denn überhaupt die Grundlage dafür, die Zeit der Zulagenzahlung bei der Stufenfedtsetzung zu berücksichtigen? War es eine Zulage nach § 14 TVöD? Wenn nicht, dürfte sie keine Rolle spielen. Also stufengleiche Höhergruppierung ab dem Erfüllen der persönlichen Voraussetzung des VL 2. Oder übersehe ich da was?

SVA

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #6 am: 20.06.2022 09:09 »
Bei der Ausbildungs- und Prüfungspflicht wird der Entgeltanspruch doch nach dem Zeitpunkt des erstmaligen Zulagenanspruchs berechnet.

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #7 am: 20.06.2022 09:10 »
Es gibt auch eine Regelung im Abschnitt zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Vorbemerkungen zur Entgeltordnung TVöD (VKA) Nr. 7 Abs. 4 "[...] 3
In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre."

Dieser Fall ist die Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht durch erfolgreiche Prüfung. Zeitpunkt nach Abs. 3 Satz 2 ist Beginn der Zulage. Wobei man noch schauen muss was mit Zeiten vor in Kraft treten der Entgeltordnung ist.

Isie

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #8 am: 20.06.2022 10:20 »
Danke euch beiden. Also ist diese Zulage genau wie die Zulage nach § 14 bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen? Diese Regelung kannte ich nicht. In einem Thread aus dem letzten Jahr zu dieser Thenatik war in einem Beitrag die Rede davon, dass es sich um eine übertarifliche Zulage handeln würde. Bei der käme es ja auf die Ausgestaltung an.

SVA

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #9 am: 20.06.2022 10:31 »
Wenn ich diesen Beitrag richtig verstanden habe, regelt die Vorschrift nur das Entgelt und nicht die Stufe.

Isie

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #10 am: 20.06.2022 13:07 »
Wenn der Beitrag inhaltlich richtig ist, wovon ich bei Spid ausgehe, wäre der Zeitpunkt der erfolgreichen Prüfung der Moment, in dem die Höhergruppierung s
erfolgt und die Stufenfestsetzung auf der Basis der in diesem Zeitpunkt in der alten Entgeltgruppe erreichten Stufe stattfindet.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #11 am: 20.06.2022 13:54 »
Wenn ich diesen Beitrag richtig verstanden habe, regelt die Vorschrift nur das Entgelt und nicht die Stufe.
Wann warst du denn jetzt in welcher Stufe?
2012 mit Stufe2 eingestiegen?
2014 Stufe 3
2017 Stufe 4

???

veeam

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #12 am: 21.06.2022 08:38 »
Ich finde das etwas problematisch. Vielleicht sehe das aber auch ich nur so:

Auf der einen Seite bist Du. Eingruppiert EG8
Auf der anderen Seite ist deine Stelle, Bewertet nach BAT IVb Fg 1a -> EG9 inkl. Stufe 6 -> EG9b -> EG9c

Mit Überleitung BAT -> TVÖD und TVÖD -> EGO und Deiner letztendlichen Nachfrage hat sich zu jedem Zeitpunkt nur die Wertigkeit Deiner auszuübenden Tätigkeit geändert, nicht aber Deine persönliche Eingruppierung. Du bist seit 10 Jahren unverändert in EG8 und durchläufst Deine Stufen.

Damit kann sich auch kein Fehler in der Zulagenzahlung ergeben, da die Regelungen der Stufenlaufzeit nur auf Eingruppierungen Anwendung finden.

Wärest Du nun aufgrund der EGO und Deinem Schreiben auch entsprechend in die EG9b übergeleitet  und letztendlich in EG9c höhergruppiert worden, hätte die Stufenlaufzeit in der Stufe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung von vorn beginnen müssen.

Du bist aber zu keinen Zeitpunkt höhergruppiert worden, sondern in EG8 verblieben. Damit entfällt diese Regelung und es greift weiterhin lediglich die Zulagenregelung die eine Differenzzahlung zwischen deinem Entgelt und dem Tabellenentgelt der auszuübenden Tätigkeit sicherstellt.

Isie

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #13 am: 21.06.2022 08:53 »
Es geht doch darum, dass wegen Nichterfüllung einer persönlichen Voraussetzung keine Eingruppierung in die EG 9, sondern in die EG 8 erfolgt ist. 2017 wurde die EG 9 tariflich unterteilt in 9a, 9b und 9c, was aber für Khrissy keine Änderung der Entgeltgruppe, sondern nur eine Änderung des Entgelts zur Folge hatte. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht.

Jetzt erfüllt Khrissy durch Bestehen des VL 2 die bisher fehlende persönliche Voraussetzung für die Eingruppietung in die EG 9c und ist nach der Tarifautomatik höhergruppiert. Nur tut sich ihr Arbeitgeber schwer damit.

Entscheidend für die Stufenfedtsetzung ist nun, ob sie rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit oder aktuell auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung bezogen erfolgen muss. Ich meine Letzteres, da es keine anderslautenden Tarifvorschrift gibt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach 10 Jahren
« Antwort #14 am: 21.06.2022 09:10 »
Es gibt doch eigentlich nur 2 Varianten, wann die HG (Rückrechnung) erfolgen muss:
Zeitpunkt Aufgabenübertragung, dann Rückrechnung ab Einstellung 2012, inkl. EGO Änderungsanpassung 2017
Zeitpunkt Bestehen des VL 2: Dann 2022

Also muss man sich fragen: in welcher Stufe der EG8 (fiktiv EG9) war man 1.1.2017 EGO Änderung? Wo welche Stufe kommt dann dabei raus
Wenn Stufe 4, dann jetzt 2021 stufe 5

oder Welche Stufe war man EG8 (zulage 9c) zum Zeitpunkt des Bestehens.

Was ich nicht verstehe wie " (Bin seit 2 Jahren in Stufe 5)" zu Stande gekommen ist:
2022 zwei Jahre Stufe 5 heißt 2016 Stufe 4, 2013 Stufe 3.
Aber 2012 Einstellung in Stufe 2 führt 2014 zur Stufe 3

irgendwie alles seltsam