Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Mutterschaftsgeld - Zugrundeliegende Lohnsteuerklasse

(1/1)

Wasserkopp:
Hallo,

Situation:
Verheiratet seit 08/2013, bisherige Lohnsteuerklasse 4/4.

* 01/2017: Geburt Kind 1 - Ehefrau ab diesem Zeitpunkt in Elternzeit (Mutterschutzfristen 6 Wochen davor/8Wochen danach
* 01.11.2018 - Lohnsteuerklassenwechsel: Sie V, Er III
* 15.11.2018: Geburt Kind 2 - Ehefrau außer zu den Mutterschutzfristen weiterhin in Elternzeit
* 06/2022: Geburt Kind 3 - Mutterschutz und Elternzeit wie gehabt
Meine Frage: Bei der Abrechnung des Mutterschaftsgelds wurde die LSTK V zu Grunde gelegt. Es sind die letzten drei Abrechnungsmonate ausschlaggebend (§ 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG).Lt dieser https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Lohnsteuerklasse-eines-Zuschusses-zum-Mutterschaftsgeld-42851 müsste es jedoch die letzten tatsächlich voll abgerechneten Monate betreffen. Also vor Kind 1 irgendwann im Jahr 2016, vor Beginn der damaligen Schutzfrist.

Übersehe ich etwas?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Isie:
Nach der von dir genannten Vorschrift meinst du den Zuschuss zum Mitterschaftsgeld.
Es gibt zu dieser Frage ein neues BAG-Urteil. Danach hast du recht.
BAG: Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
BAG, Urteil vom 19.5.2021 – 5 AZR 378/20

Wasserkopp:
Super, vielen Dank.

Ich meinte den Zuschuss, sorry das war nicht präzise.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version