Autor Thema: [SH] Mehrfachanrechnung von Erfahrungszeiten  (Read 842 times)

Alphonso

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Da es in einem anderen Fred untergegangen ist, hier nochmal als eigener Fred:

Mehrfachanrechnungen bei der Stufenfestsetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis sind nicht erlaubt nach § 25 I SHBesG. Dies bedeutet, dass ein berufsbegleitendes Studium (Förderlich für die Tätigkeit), während man im öD als Angestellter beschäftigt ist, nicht angerechnet werden darf.

Absolviert man dieses berufsbegleitende Studium allerdings während man privatwirtschaftlich angestellt ist, kann es mit der entsprechenden Zeit angerechnet werden.

Sehe ich das korrekt? Soweit so gut.

Was mich dann direkt zur nächsten Frage bringt, warum es bei der Stufenfestsetzung von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, bei der Berechnungen der ruhegehaltsfähigen Zeiten allerdings nicht ausgeschlossen ist und hier Ausbildungszeiten grundsätzlich ruhegehaltsfähig sein können ohne Ausschluss einer Mehrfachanrechnung (§ 12 SHBeamtVG).

Kann hier jemand vielleicht etwas über den zugrundeliegenden Gedanken sagen?