Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Feststellungsklage - sinnvoll?
DiVO:
--- Zitat von: Kaiser80 am 22.06.2022 13:19 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 22.06.2022 13:14 ---...und wenn die Arbeit, die einem übertragen worden ist, mehr geworden ist, heisst das eingruppierungstechnisch erst einmal gar nichts...
--- End quote ---
Je nach Wertigkeit und mithin bei entsprechenden Zeitanteilen kann das schon was heissen...
--- End quote ---
Das kann es tatsächlich. Zunächst ist aber erstmal abzuklären welche Tätigkeiten überhaupt übertragen worden sind und dementsprechend auszuüben sind.
Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: DiVO am 22.06.2022 13:44 ---Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
--- End quote ---
Deswegen sollte man, nachdem man seine Ansprüche fixiert hat (§37) auch dieses Dokument sich geben lassen, inkl. Zeitanteile und dann sich eine eigene Meinung bilden.
Doraymefayzo:
--- Zitat von: DiVO am 22.06.2022 13:44 ---Ich gehe davon aus, dass die im Eingangspost genannte hausinterne Bewertungskommission die übertragenen Tätigkeiten bewertet hat und deshalb zu ihrem Ergebnis gekommen ist, das dementsprechend auch richtig ist.
--- End quote ---
Da ich alle Mitglieder dieser Bewertungskommission kenne und an deren Kompetenz zweifle, was die Bewertung einer IT-Stelle betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es richtig ist.
Als meine Vorgesetzte mir die Entscheidung mitteilte, meinte sie u.A. das "Kopfarbeit" höhger bewertet wird als "Kabel stecken" und ich bzw. meine Tätigkeit wurde auf Störungsbehebung reduziert.
Doraymefayzo:
--- Zitat von: WasDennNun am 22.06.2022 08:38 ---Ich würde so was schreiben:
Aufgrund meiner auszuübenden Tätigkeiten steht mir seit dem x.x.xxx das Entgelt der EGx, hilfsweise der EGy,egz zu.
Hiermit fordere sie zur Zahlung in Höhe des entsprechende tarifliche Entgeltes ab dem 1.DD.2022 (DD = aktueller Monat minus 6) auf.
--- End quote ---
Wieso aktueller Monat minus 6? Ich habe den Antrag im Januar 2021 gestellt. Mir wurde immer wieder mitgeteilt, dass wenn es zu einer Höhergruppierung kommt, ich für den gesamten Zeitraum eine Nachzahlung erhalte.
Doraymefayzo:
--- Zitat von: Lars73 am 20.06.2022 12:37 ---Wenn es tatsächlich E10 Tätigkeiten sind und man glaubt dies Darlegen zu können, dann sollte man die Klage ernsthaft in Betracht ziehen. Daneben natürlich auch schauen ob man nicht einen anderen Arbeitsplatz findet. Oft werden ja auch höhere Zeitanteile Homeoffice angeboten. Da mag man etwas längeren Arbeitsweg akzeptieren.
--- End quote ---
Homeoffice ist für mich keine Alternative, weil ich im ersten Lockdwon festgestellt habe, dass Homeoffice nichts für mich ist. Mal ein bis zwei Tage ist okay, aber länger geht nicht.
Der längere Arbeitsweg ist nicht das eigentlich Problem, sondern der Zeitaufwand. Bei meinem vorherigen AG hatte ich einen Arbeitsweg, der in ca. 30 Minuten zu bewältigen war. Aber auch nur, weil ich mit dme Auto gefahren bin.
Würde ich jetzt z.B. in der nächst größeren Stadt einen Job finden, bräuchte ich insgesamt min. eine Stunde hin und eine Stunde zurück. Das möchte ich weder mir, noch meiner Familie antun. Ja, das ist vielleicht jammern auf hohem Niveau, aber nachdem sich mir über die letzten Jahre deutlich gezeigt hat, dass Zeit für mich ein extrem wichtiger Faktor ist, nehme ich solche Arbeitswegzeiten nicht mehr in Kauf.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version