Autor Thema: [NW] Verbeamtung beim Land als anderer Bewerber (IT)  (Read 1416 times)

ltwinters

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Hallo zusammen,

ich bin derzeit als Tarifbeschäftigter bei einer Landesbehörde in NRW in der IT beschäftigt. Bei uns möchte man nun einige ITler verbeamten und ich habe mich da gemeldet. Da ich kein abgeschlossenes Studium habe, muss ich als anderer Bewerber beim Landespersonalausschuss NRW vorstellig werden. Nach Bestehen der "Prüfung" würde ich wohl in A10 (Eingangsamt gD im technischen Dienst) verbeamtet.

Was ich zu der Prüfung weiß: Man soll man sich wohl kurz vorstellen und einen Vortrag halten, über ein Thema, welches man kurz vorhher mitgeteilt bekommt. Danach werden in einem etwa einstündigen Gespräch wohl Fragen zu den verschiedensten Sachgebieten wie Staatsrecht, Haushaltsrecht, BGB usw. gestellt.

Nun ist meine Frage, ob jemand das schon machen musste und etwas dazu sagen kann. Als ITler habe ich natürlich kaum Ahnung von solchen Bereichen. Kann man sich gezielt darauf vorbereiten oder ist das ohnehin von vorneherein zum Scheitern verurteilt, da extrem schwer?! Ich finde dazu leider im Netz recht wenig.
« Last Edit: 14.07.2022 03:32 von Admin2 »

mrfox

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Antw:Verbeamtung beim Land NRW als anderer Bewerber (IT)
« Antwort #1 am: 13.07.2022 18:11 »
Staatsrecht, Haushaltsrecht, BGB usw.

Es geht aber schon um die technische Laufbahn?! Will man dich rosten? Ohne gezielte Einarbeitung und Unterstützung ("das sind die Fragen") halte ich das unter normalen Prüfungsbedingungen nicht für schaffbar. Sind ja nicht umsonst in jedem entsprechenden Studiengang einzelne Module. Klingt jedenfalls mehr danach, dass Mitarbeiter aus der Verwaltung die Excel können, so in die technische Laufbahn kämen. Da würde ich auf jeden Fall nochmal Informationen einholen. Zu verlieren gibt es ja nix.

ltwinters

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Antw:Verbeamtung beim Land NRW als anderer Bewerber (IT)
« Antwort #2 am: 13.07.2022 19:08 »
Ja, genau. Ich bin in der IT und soll auch in der IT verbeamtet werden, also technische Laufbahn. Daher auch A10 als Eingangsamt.

Das ist aber im Grunde auch meine Befürchtung, dass das für einen ITler vermutlich nicht schaffbar sein könnte.

Falls man die Prüfung vergeigt, hätte das Auswirkungen auf das derzeitige Beschäftigungsverhältnis? Wenn nein, dann hätte ich da in der Tat nichts zu verlieren. Finde das Ganze aber trotzdem irgendwie seltsam.

Alphonso

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Antw:[NW] Verbeamtung beim Land als anderer Bewerber (IT)
« Antwort #3 am: 14.07.2022 11:12 »
Pauschal kann man es wohl nicht beantworten, wie hart diese Fragerunde wird.
Das hängt völlig von den Beteiligten in dieser "mündlichen Prüfung" ab. Ist man wohlgesonnen, wird man es schon schaffen, auch ohne ausgiebiges Fachwissen in Bereichen, die selbst in der späteren Tätigkeit von reinen Verwaltungsheinis nie wieder Thema sind.
Ich persönlich kenne aus dem Umfeld meiner alten Abteilung aber auch den Fall, dass man einmal ein "Angebot" machte an einen wirklich erfahrenen und geschätzten Kollegen, als es ebenfalls um den Aufstieg in den gD ging... Keine IT, aber ebenfalls technische Laufbahn, aber man hatte ihn so richtig zur Schnecke gemacht und er sollte dort Dinge machen, die keiner der Ingenieure mehr hinbekommen hätte bspw. zum Thema Ausgleichsrechnung...

Ich drücke die Daumen, dass es klappt! Mittlerweile setzt an diesen Stellen zumindest teilweise ein Umdenken ein.

owl

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Antw:[NW] Verbeamtung beim Land als anderer Bewerber (IT)
« Antwort #4 am: 18.07.2022 13:55 »
Hallo,
ich wurde als anderer Bewerber nach der Prüfung beim Landespersonalausschuss verbeamtet, allerdings im allg. nicht-technischen Dienst. Wenn man von dir als jemanden aus der IT denselben Prüfungsinhalt erwartet, wird das wirklich schwer.
Die Eingangsaufgabe (drei Aufgaben, aus der man eine auswählen kann), behandeln offenbar in der Regel Staatsrecht (Strukturprinzipen, Grundrechte usw.). Bei mir ging es dann durchs Ordnungsrecht und Beamtenrecht weiter. Man muss auch in den bereit stehenden Gesetzeswerken blättern.
Für eine technische Laufbahn hätte ich erwartet, dass man mehr darauf Bezug nimmt. Wobei man bei einem Beamten wohl auch immer die Kenntnisse des Staatsrechts und des Beamtenrechts erwarten darf und womöglich auch die Rechtsgebiete der Behörde, bei der man so unterwegs ist.
Hilfe ist da sicherlich angebracht. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle kann auch helfen um in Erfahrung zu bringen, was man so abliefern muss.