Autor Thema: Eingruppierung Prüfungspflicht  (Read 1510 times)

Gref

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Eingruppierung Prüfungspflicht
« am: 22.06.2022 13:29 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Fragen an euch. Ich nehme seit dem 01.05.2021 neben meinen Aufgaben 50% Sachbearbeitung (Stellenbewertung EG 9a Teil A Abs. I Nr. 3) auch die Aufgaben einer stellv. Teamleitung 50% (Stellenbewertung nach EG 9c Teil A Abs I Nr. 3) wahr. Die Aufgaben der stellv. Teamleitung waren zunächst bis zum 31.12.2021 befristet und ich habe daher nur die Zulage nach EG 9b bekommen, da ich auch nicht die entsprechende Qualifikation AG II oder ein Bachelorstudium besitze.

Nunmehr hat mir unser Dienstgeber (zum 01.01.2022) die Aufgaben der stellv. Teamleitung dauerhaft zugewiesen und ich bin entsprechend der Eingruppierungsvorschriften eine EG niedriger also EG 9b eingruppiert.

In den Vorbemerkungen Nr. 7 Abs. 3 steht nunmehr, dass mir mein Dienstgeber die Möglichkeit geben muss im Rahmen der Prüfungspflicht z.B. den AG II zu machen und ich ab dem 1. des 4. Monats eine Zulage bekommen würde. Ein solches Angebot ist vom Dienstgeber aber nicht erfolgt. Kann ich mich trotzdem auf die Vorbemerkungen berufen und eine Zulage einfordern nach EG 9c, da mir die Möglichkeit nicht offenbart wurde?

Freu mich auf eure Antworten. Wenn ihr noch weiter Infos benötigt, gerne schreiben.

Lars73

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Antw:Eingruppierung Prüfungspflicht
« Antwort #1 am: 22.06.2022 14:48 »
Anspruch auf die Zulage ist nicht vom Angebot des AG den Lehrgang zu machen abhängig.