Autor Thema: [BY] Benutzungspflicht Dienstwagen  (Read 5294 times)

Kreuzschiene

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[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« am: 22.06.2022 13:44 »
Hallo Kollegenschaft.
Leider ist durch einen Personalwechsel an entscheidender Stelle eine unangenehme Situation in Sachen Dienstreisen eingetreten.

Bisherige gelebte Praxis war für Kollegen, die näher am Geschäftsort wohnten als am Dienstort, dass diese ihre Dienstreise vom Wohnort aus mit dem privaten Pkw antraten und ihnen dafür triftige Gründe anerkannt wurden. (Vgl. Pkt. 7.2 VV-BayRKG).

Seit Kurzem wird von diesen Kollegen verlangt, dass im Falle eines freien Dienstwagens die Dienstreise vom Dienstort aus anzutreten ist oder alternativ kein Kilometergeld für das Privatfahrzeug bezahlt wird.

Das hat zur Folge, dass Kollegen, die von zu Hause aus 60km zum Geschäftsort fahren würden, nun erst 100km privat zum Dienstort fahren, um dann von dort aus wieder 160km mit dem Dienstwagen zum Geschäftsort fahren. Dann wieder 160km zurück zur Dienststelle und nach getaner Arbeit wieder 100km nach Hause.

Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?

Offenbar sind die Leasingraten der Dienstwägen derart günstig, dass seitens der Dienststelle mit Wirtschaftlichkeit argumentiert wird. Kann man hier nicht zumindest die Stundensätze für die jeweilige QE als verlorene Arbeitszeit gegenrechnen? Oder ökologische Aspekte mit einfließen lassen.

Leider ist das für viele meiner Mitarbeiter demotivierend und ich würde hier gerne argumentativ gegen die "neue" Praxis vorgehen.

Vielen Dank im Voraus für eure Ideen.

Organisator

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #1 am: 22.06.2022 15:26 »
Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?

zwei Varianten fielen mir ein

1. Näher an die Dienstort ziehen.
2. Statt 200 km zum Dienstort und zurück zu fahren nur 120 km zum Geschäftsort fahren.

Lars73

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #2 am: 22.06.2022 15:45 »
Gibt es zwingende Gründe mit den Auto zu fahren? Sonst nimmt man einfach den Zug.

Johann

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #3 am: 22.06.2022 16:29 »
Klingt nach etwas, das man problemlos in einem Beitrag bei Extra 3 verwursten könnte. Frag da doch mal an.

Meistens passiert erst etwas, wenn groß drüber berichtet wird, weils sonst nur heißt "Ich entschiede hier und ich sage es ist so!1!11", egal ob es Sinn macht. ::)

WasDennNun

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #4 am: 22.06.2022 17:49 »
Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?

Offenbar sind die Leasingraten der Dienstwägen derart günstig, dass seitens der Dienststelle mit Wirtschaftlichkeit argumentiert wird. Kann man hier nicht zumindest die Stundensätze für die jeweilige QE als verlorene Arbeitszeit gegenrechnen? Oder ökologische Aspekte mit einfließen lassen.
Man kann ja mal eine CO2 Mehrausstoß Berechnung machen und dem Umweltminister schicken!
wenn Fahrtzeit = Arbeitzeit.
Dann sind es doch alte Variante= 2x60km = 2?h
Neue Variante 2x160km = 5?h

also in dem Geschwindigkeitsbeispiel 3 h Arbeitsleistung verloren, macht x € die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgeführt sind??

Kreuzschiene

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #5 am: 22.06.2022 20:35 »
Klingt nach etwas, das man problemlos in einem Beitrag bei Extra 3 verwursten könnte. Frag da doch mal an.

Meistens passiert erst etwas, wenn groß drüber berichtet wird, weils sonst nur heißt "Ich entschiede hier und ich sage es ist so!1!11", egal ob es Sinn macht. ::)

Du wirst lachen, aber ich habe auch schon an Sendungen wie"quer" etc. gedacht. Mir wäre es allerdings lieber, wenn ich mir das als ultima ratio aufheben könnte, und es gar nicht auf diese Art und Weise eskalieren lassen müsste.

Kreuzschiene

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #6 am: 22.06.2022 20:35 »
Gibt es zwingende Gründe mit den Auto zu fahren? Sonst nimmt man einfach den Zug.
Öffentliche Verkehrsmittel scheiden regelmäßig wegen schlechter Erreichbarkeit aus. Zudem muss umfangreiches Material über 10kg mitgeführt werden.

Kreuzschiene

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #7 am: 22.06.2022 20:37 »
Ist diese Vorgehensweise durch das BayRKG wirklich so gedeckt? Oder hat vielleicht jemand einen Ansatzpunkt, wie man eine derartig widersinnige Regelung umgehen könnte?

zwei Varianten fielen mir ein

1. Näher an die Dienstort ziehen.
2. Statt 200 km zum Dienstort und zurück zu fahren nur 120 km zum Geschäftsort fahren.
Variante 1 scheidet für den Großteil der Mitarbeiter aus, da sie aus privaten Gründen dort säßhaft sind, wo sie wohnen.
Variante 2 wäre das Ziel, das es zu erreichen gilt. Allerdings sollten die 120km zum Geschäftsort und zurück tunlichst auch bezahlt werden und nicht Privatvergnügen darstellen.

clarion

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #8 am: 22.06.2022 21:48 »
Hallo,

Ich denke mal eher, dass gemeint ist, dass die Mitarbeiter immer noch Zeit und Geld sparen, wenn sie auf eigene Kosten zum Einsatzort fahren,  wenn der Einsatzort näher am Wohnort ist als die Dienststelle.

Man kann die Regel natürlich empörend finden, aber ein bißchen Bodenständigkeit täte gut. Ich sehe da wenig Substanz  für Extra Dry und solche Sendungen. Was meint ihr, was eine Krankenschwester oder Rettungssanitäter zu Eurem Ansinnen sagen würden?

Weit von der Dienatstelle zu wohnen,  ist eine freiwillige Entscheidung, die nicht vom Dienstherr mitfinanziert werden muss. Km-Geld zahlen  und trotzdem  Dienstwagen vorhalten, sind Doppelstrukturen.

Bei uns wird nur ausnahmsweise km- Geld  bezahlt,  nämlich  dann wenn wie es gelegentlich vorkommt kein Dienstwagen da ist oder wenn es ganz besondere Umstände gibt, z.B sehr frühe Abfahrzeit. Und bei den übrigen  Behörden,  die ich wo kenne, wird es ähnlich  gehandhabt.

WasDennNun

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #9 am: 23.06.2022 06:49 »
Das sind zwar Doppelstrukturen und das weit weg wohnen von der Dienststelle ist privates Pech, aber wenn man in einem Flächenland wohnt und unterschiedliche Geschäftsorte hat und es ökologisch einfach keinen Sinn macht erst in die eine Richtung zu fahren um dann wieder zurück, dann sollte man das nutzen.
Ich habe ähnliches auch mal erlebt, aber mit dem Zusatz: private PKW Nutzung nicht erlaubt, sprich es musste erst ins Amt gekommen werden, das wurde schnell unterbunden.

Im geschilderten Fall hat der AN ja sogar einen Gewinn, wenn er keine Fahrtkosten erstattet bekommt.
Er spart 80km Fahrtkosten und Lebenszeit.

Garfield73

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #10 am: 23.06.2022 07:09 »
Ist nicht zufällig das BayLfSt?

Ja, die Leasingraten sind für gewisse Dienstwagen lächerlich niedrig. Zu meiner Zeit dort gab es zwei Dienstwagen, je einen der großen bayrischen Hersteller.
Listenpreis ca. 70000 €, ein Jahr Laufzeit, 60000 km (!) frei ..... für 300 € im Monat.
Da hätte ich auch gerne zwei oder drei genommen ;)

Bei mir ging der Wahnsinn damals dann sogar so weit, dass ich vom Fahrer (der braucht ja auch seine Einsatzzeiten) nach Hannover gefahren wurde ... und drei Tage später wieder abgeholt. Trotz vorhandener dienstlicher Bahncard 50.
Wie sagte doch damals der Verantwortliche: Es liegt nicht an mir, die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen ::)

Organisator

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #11 am: 23.06.2022 08:03 »
Variante 1 scheidet für den Großteil der Mitarbeiter aus, da sie aus privaten Gründen dort säßhaft sind, wo sie wohnen.
Variante 2 wäre das Ziel, das es zu erreichen gilt. Allerdings sollten die 120km zum Geschäftsort und zurück tunlichst auch bezahlt werden und nicht Privatvergnügen darstellen.

Wer sich für einen weit entfernten Wohnsitz entscheidet, muss mit hohen privat zu tragenden Kosten für die Anreise zum Dienstort leben.

Variante 2 ist zwar insgesamt wirtschaftlicher, aber solange der Arbeitgeber nur auf seine eigene Wirtschaftlichkeit achten muss, bzw. der Gesetzgeber da so verlangt, fällt es aus.


WasDennNun

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #12 am: 23.06.2022 08:29 »
Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG  zu rechnen ::)

Organisator

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #13 am: 23.06.2022 09:04 »
Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG  zu rechnen ::)

ja, allein eine Stunde Arbeit kostet mehr als 36 €. Zumal wohl auch 20ct pro Kilometer, also 24 € ausreichen dürften.

dortu

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Antw:[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen
« Antwort #14 am: 23.06.2022 09:42 »
Hier ist meiner Meinung nach auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu beachten. Es muss doch auch berücksichtigt werden, dass bei solchen langen Strecken die Unfallgefahr steigt. Außerdem soll der Kollege auch in der Lage sein, am Einsatzort die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Ist letztlich eine Abwägungssache wie oft solche Fälle vorkommen, aber nur auf die reinen Fahrkosten zu schauen, greift meiner Meinung nach zu kurz.