[BY] Benutzungspflicht Dienstwagen

Begonnen von Kreuzschiene, 22.06.2022 13:44

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WasDennNun

Ich kann mich dunkel erinnern, dass ein Kollege mal auf so einer Rückfahrt ins Hotel bei ihm ums Eck gegangen ist, da er nicht mehr weiterfahren durfte wg. Arbeitszeit überschritten.  ::)

was_guckst_du

,,,diesen ganzen Unsinn hätte ich schon längst auf irgendeinem Weg der Presse zukommen lassen...gerade im Moment, wo Energiesparen höchstes Gebot ist (abgesehen vom Klimaschutz)... 8) 8) 8)

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Zitat von: was_guckst_du am 23.06.2022 10:43
,,,diesen ganzen Unsinn hätte ich schon längst auf irgendeinem Weg der Presse zukommen lassen...gerade im Moment, wo Energiesparen höchstes Gebot ist (abgesehen vom Klimaschutz)... 8) 8) 8)

Das Problem ist nur, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Und leider ist bei der vorzunehmenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Energie-)Effizienz nicht mit dabei, bzw. nicht im gewünschten Umfang.

was_guckst_du

...ein Grund mehr, um für öffentlichen Aufschrei zu sorgen...

...Hauptsache BMW ist in Bayern Lieferant der Dienstfahrzeuge :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kreuzschiene

Zitat von: WasDennNun am 23.06.2022 08:29
Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG  zu rechnen ::)

Offenbar wird ein Stundensatz der  Beamten nicht eingerechnet, da "eh da".

Organisator

Zitat von: Kreuzschiene am 23.06.2022 13:30
Zitat von: WasDennNun am 23.06.2022 08:29
Ist es denn wirklich für den AG wirtschaftlicher?
320km Benzin + 4h Stundensatz vs. 120km Kilometergeld?
3,2*6l*2€ +3h Stunden vs 36€
Da ist selbst bei Mindestlohn ja schon ein Gewinn für den AG  zu rechnen ::)

Offenbar wird ein Stundensatz der  Beamten nicht eingerechnet, da "eh da".

Finanziell gesehen ist das ja auch richtig, statt den Beamter aber 2 Stunden Auto fahren zu lassen, sollte man ihn doch lieber arbeiten lassen. Das ist ja das Problem, nämlich dass Wirtschaftlichkeit hier zu eng gesehen wird.

Der Obelix

Nun ja. Ich finde der "gesunde Menschenverstand" sollte hier siegen.

Als Erziehungsmethode für den Dienstherren sollten die Kollegen für diese sogenannte Dienstherren-Prägungszeit durchaus mal die Bahn nutzen.

Beispiel aus irgendeiner Behörde:

Fahrt zum Dienstort mit PKW (einschließlich eines weiteren Termins in der Nähe als Folgetermin): 1h 10min hinfahrt und ca 1h Rückfahrt, Transfer zum zweitort ca 10min.

Fahrtzeit öffentliche Verkehrsmittel ca 7h insgesamt. Wenn man dann einen Zug verpasst gerne auch 7.5 oder 8h.

Insofern: gerne ein paar mal die Öffis nutzen und dann natürlich berichten oder auch den zweiten Termin wg der 10h Regel kurzfristig absagen.....

The Only Way to learn.....

dortu

Vielleicht ist es als Kompromißlösung denkbar (bin mir nicht sicher wie die Rechtslage ist), den Bediensteten wenn sie von zu Hause losfahren, die eingesparten Kilometer zur Dienstelle gegenzurechen, d. h. nur die Kosten für die Mehrkilometer zu erstatten? In diesem Fall würden statt der 320 Km, dann nur 120 Km (360 Km abzüglich 200 Km eingesparter Anfahrt zur Dienststelle) bezahlt werden. Wäre aus meiner Sicht eine faire Lösung für alle.

Kaldron

Kenne jetzt nicht die aktuellen Regelungen und Verfügbarkeiten der Dienstfahrzeuge, zumindest gab "bei uns" "früher" die Option das Dienst-Kfz am Vorabend nach Hause mitzunehmen. Privat-Kfz übernachtete bei der Dienststelle. Dann die Reise durchzuführen und am Morgen darauf mit dem Dienst-Kfz wieder zur Dienststelle und dort abgeben.

Kreuzschiene

Das am Vorabend mit nach Hause nehmen ist mittlerweile auch untersagt worden - aus Fürsorgegesichtspunkten.
Im Falle eines Unfalls bei der Privatfahrt kämen bei den teuren Dienstwagen kämen dann hohe Regressgorderungen auf die Verursacher zu.
Das ist auch nachvollziehbar.

Aber dass weder Arbeitszeiten der Beschäftigten berücksichtigt werden noch ökologische Aspekte berücksichtigt werden, das frustriert meine Mitarbeiter.

Beamter

Zitat von: dortu am 23.06.2022 09:42
Hier ist meiner Meinung nach auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu beachten. Es muss doch auch berücksichtigt werden, dass bei solchen langen Strecken die Unfallgefahr steigt. Außerdem soll der Kollege auch in der Lage sein, am Einsatzort die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Ist letztlich eine Abwägungssache wie oft solche Fälle vorkommen, aber nur auf die reinen Fahrkosten zu schauen, greift meiner Meinung nach zu kurz.

Fürsorgepflicht? Sehe ich anders. Ohne die genauen Umstände zu kennen, der Beamte hätte ggf. eine Unterkunft in näherer Umgebung zum Dienstort zu beziehen. Ohne Diskussion, das Beamtenverhältnis ist eben kein Arbeitsverhältnis, in dem das Privatleben (relativ) unbedeutend für den Dienstherren zu sein hat.

Die Arbeitsorganisation liegt grundsätzlich im Ermessen des Dienstherren. Wir lassen hier mal den Verstoß gegen Recht oder individuelle Vorgaben außen vor.

Und nein, damit behaupte ich nicht, dass das Vorgehen sinnvoll ist und es nicht ggf. besser geregelt werden kann.