Autor Thema: [BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg  (Read 3825 times)

infabi

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[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« am: 22.06.2022 17:36 »
Hallo aus Brandenburg,
Was andere Länder schon hinter sich haben steht uns noch bevor. Dem Entwurf zum Gesetz ( https://berlin-brandenburg.dgb.de/bereiche/oeffentlicher-dienst/rund-ums-geld/++co++76b915de-c6ea-11ec-af63-001a4a160123) fehlt es meiner Meinung nach ebenso an einer Begründungspflicht wie vom BVerfG gefordert.  Auch das Abstandsgebot wird missachtet. Die Stellungnahme vom DGB Berlin-Brandenburg ist sehr sehr dünn.
Auch hier zu Lande wird ein sogenannter Familiensonderzuschlag eingeführt. Orientiert man sich an die einschlägigen Rechtsgutachen aus Schleswig-Holstein, Thüringen, Berlin und u.s.w., Schlittert der Besoldungsgesetzgeber in Brandenburg sehendes Auges in das nächste verfassungswidrige Besoldungs-und Versorgungsgesetz. Es ist einfach nur unfassbar!
VG
Infabi
« Last Edit: 03.07.2022 17:16 von Admin »

dortu

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Hallo infabi, ja ich habe mich auch schon über den Gesetzentwurf geärgert. Wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet werden würde, werde ich wohl klagen müssen, weil er keine Regelungen für die ruhenden Widerspruchsverfahren aus den Vorjahren hinsichtlich des Familienzuschlages (ich habe drei Kinder) enthält. Dies obwohl aus der Begründung zum Gesetz deutlich hervorgeht, dass die Besoldung auch schon vor dem 01.12.2022 im Land Brandenburg teilweise verfassungswidrig sein muss.

Daher wäre es für mich interessant, wenn du vielleicht näher erläutern könntest, an welchen Stellen du die Begründungspflicht verletzt siehst.

infabi

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Hallo Dortu,
wenn man sich den Entwurf durchliest fällt auf, dass erst einmal anerkannt wird, dass bei kinderreichen Beamten nachgesteuert werden muss. Erstmals gibt es hier ein Eingeständnis, wenn auch smart umschrieben, dass verfassungswidrig besoldet wurde.
Grundgedanke des Entwurfes ist, wie bei anderen Besoldungsgesetzgebern auch, das pure fiskalpolitische Ziele verfolgt werden. Der weite Gestaltungsspielraum wird auch hier überreizt.
In der Begründung (Allgemeiner Teil II) erfolgt zunächst eine rein mathematische Betrachtungsweise um die Vorgaben des BVerfG zu entsprechen. Es ist nicht erkennbar, dass eine Sachverhaltsermittlung, wie vom BVerfG gefordert, vorab erfolgt ist und im Ergebnis sachgerecht im Entwurf berücksichtigt wurde.
Erst auf Seite 29 wird im Rahmen der 2 Prüfstufe kurz auf den Haushalt eingegangen.So steht dort geschrieben:

Bei der Frage möglicher Besoldungsanpassungen zur Einhaltung des zweiten Parameters ist zudem die Situation des Haushalts im Land Brandenburg zu berücksichtigen. Der Haushalt 2022 ist wegen der Corona-bedingten Ausgaben einer der höchsten in Brandenburg seit 1990. Hierfür wurden 573 Millionen Euro aus der Rücklage des Landes entnommen und 176 Millionen Euro neue Schulden aufgenommen. In der Finanzplanung mit Stand Februar 2022 bestehen für den Doppelhaushalt 2023/2024 Deckungslücken in Höhe von 1,05 Milliarden Euro im Jahr 2023 und knapp 730 Millionen Euro im Jahr 2024. Auch die Haushaltssituation des Landes spricht somit dafür, dass die Nichteinhaltung des Nominallohnindexes hinzunehmen ist.

Im Klartext: Im Entwurf ist man nicht einmal ansatzweise darauf eingegangen, dass alternativ zum Familiensonderzuschlag, auch die Anhebung der Grundbesoldung durchaus geeignet ist, die verfassungswidrige Alimentation in Brandenburg zu heilen. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz wäre es geboten gewesen zu begründen, warum man eben nicht die Grundbesoldung anhebt.
Das man sich der reinen Mathematik zur Besoldungsfestsetzung bedient zeugt auch davon, dass man in Brandenburg zur Festsetzung der Bezüge an der untersten Grenze operiert und darüber hinaus nicht gewillt ist, den Ermessenspielraum unter Beachtung des § 33 Abs.5 GG so berücksichtigt, dass von vornherein eine verfassungswidrige Besoldung ausgeschlossen ist.
Aus meiner Sicht liegt hier klarer Verstoß gegen das Prozeduralisierungsgebot vor. Der Entwurf dient schlussendlich nur der Haushaltskonsolidierung wie in den Jahren zuvor.
Auch das systeminterne Abstandsgebot wird verletzt, da der bedarfsorientierte Familiensonderzuschlag nur bis Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 gewährt wird.
Das ist meine Meinung zum Gesetzentwurf in Brandenburg.

Beste Grüße





 

sapere aude

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Auch fehlen Hinweise zur Rückwirkung. Ich verstehe nicht, warum die Gesetzgeber - gerade bei der langen Vorlaufzeit - die Sache nichg endgültig erledigen.

dortu

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Wegen der fehlenden Rückwirkung werde ich ja klagen müssen, sonst wird dies der Besoldungsgesetzgeber für die Vergangenheit einfach aussitzen. Warum wird dies wohl so gemacht, natürlich aus fiskalischen Gründen. Nicht jeder wird den Klageweg gehen und es dauert viele Jahre bis dann mal etwas nachgezahlt werden muss.

Admin

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #5 am: 03.07.2022 17:18 »
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/br/
wurde nun auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs aktualisiert und dieser Diskussions-Thread umbenannt


Moppy

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #7 am: 14.10.2022 07:27 »
So. Es ist vollbracht  ::)
Unsere Landesregierung hat das neue Besoldungsgesetz 22 beschlossen.
https://www.landtag.brandenburg.de/de/beschlossene_gesetze_der_7._wahlperiode/10365

Ich kann nur nicht verstehen, warum wieder blauäugig in das Verderben gelaufen wird. Wie erwartet wurde der Gesetzesentwurf umgesetzt, es wurden alle Parameter aus dem Entwurf übernommen, obwohl sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. So wurde die Inflation und das Abstandsgebot zur Grundsicherung vollkommen ignoriert.  Und der Hammer ist eigentlich, das auf die Stellungnahmen der Gewerkschaften und den dazu gehörigen Antworten, dann auf eine verfassungsmäße Alimentation verwiesen wird.   :o

Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass man mit soviel Ignoranz arbeiten kann und  tatsächliche Fakten ignoriert.
Es ist zwar gut mit der Erhöhung des Familienzuschlages, jedoch ist die Grundbesoldung meines Erachtens immer noch Verfassungswidrig.

Ich kann nur Jedem raten, auch in diesem und nächsten Jahr den Widerspruch zur Besoldung einzulegen, um sich seine Ansprüche zu wahren.



SwenTanortsch

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #8 am: 14.10.2022 07:54 »
Auch in Brandenburg zeigt sich das seit dem ersten Gesetzgebungsverfahren nach der Entscheidung 2 BvL 4/18 in ausnahmslos allen Rechtskreisen, die Gesetzgebungsverfahren vollzogen haben, gegebene Verhalten der Landesregierung, der Regierungsparteien und zumeist weit überwiegend auch der Opposition: Die deutliche Kritik wird allenfalls noch zur Kenntnis genommen, aber inhaltlich - also mit Auswirkungen - nicht beachtet. Auf den Punkt gebracht: Das wissentlich und willentlich verfassungswidrige Handeln der politischen Elite wird nach dem Motto vollzogen: Augen zu und durch. Man muss sich dann nicht wundern, denn es ist davon auszugehen, dass das in anderen politischen Themen kaum anders sein dürfte (es wäre doch eher verwunderlich, wenn dem nicht so wäre), wenn Rechts- und Linksextremismus, Querdenker- und Reichsbürgertum und weitere Auswüchse mehr und mehr sprießen. Wer wissentlich und willentlich verfassungswidrig handelt, säht als politisch Verantwortlicher Verfassungswidrigkeit. Diese Verantwortung haben die politisch so Handelnden und sie werden sie nicht abschütteln können.

M12345

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #9 am: 02.11.2022 13:54 »
Hallo in die Runde :),

gibt es für die Widersprüche eigentlich Musterschreiben (sowohl für vor, als auch nach der Gesetzesänderung), welche man verwenden kann?

Ich bin noch relativ neu im Beamtenstatus und konnte jetzt für das Land Brandenburg nicht wirklich etwas finden.
 

 

dortu

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #10 am: 02.11.2022 21:13 »
https://www.dvg-bb.de/dokumente

Für das Jahr 2022 gibt es noch keinen Musterwiderspruch.

M12345

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Antw:[BB] Besoldungsrunde 2021-2023 Brandenburg
« Antwort #11 am: 03.11.2022 09:09 »
Vielen Dank!  :D