Autor Thema: Höhergruppierung EG10 auf EG11  (Read 3673 times)

Andreas B

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Höhergruppierung EG10 auf EG11
« am: 22.06.2022 18:56 »
Moin,

ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro. Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?

Ich denke doch, das die Höhergruppierung in die EG11 auch den zusätzlichen Betrag berücksichtigt, den ich jetzt mit EG10 bekomme?!

Danke für Tipps.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #1 am: 22.06.2022 19:06 »
Du bist als ab 1.1. aufgrund EGO IT Neu in der EG11 ?
ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro.
Du bist in der EG10S4 EGO Altund bekommst jetzt also  EG9b S5 plus Garantiebetrag.
Wann fand HG zur EG10 statt?
Zitat
Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?
Wenn du am 1.1. EG10S4 warst bist du jetzt seit dem 1.1.21 in der EG11S4 (4478€)
DAs dürfte mehr als  EG9b S5 plus Garantiebetrag sein, also nix mit Rückzahlung.

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #2 am: 22.06.2022 19:39 »
Moin,

ich bin 01.09.2020 durch einen Stellenwechsel in die EG10 gekommen. Stufe 4 mit 4402 Euro. (statt ca. 4200)
Und ja, die Stelle wurde neu bewertet aufgrund der Änderung zum 01.01.2021 // EGO Abschitt 11.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #3 am: 23.06.2022 06:52 »
Also keine Rückzahlung bei dir.
Dann steht der Hinweis auf Rückzahlung da pauschal im Schreiben drin, denn es gibt Konstellationen, wo in der Tat eine Rückzahlung fällig wird.
Warum du allerdings 4404€  bekommen hast ist mir unklar, da  könnte es Rückzahlung geben, da grösser als 9b plus Garantiebetrag.

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #4 am: 23.06.2022 07:21 »
Moin,

sorry - etwas vertan. Grundgehalt 4204 Euro + TV-L / TV-AVH Garantiebetrag / Auffüllbetrag 248 Euro.
Die Frage, wird dieser Auffüllbetrag berücksichtigt?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #5 am: 23.06.2022 07:46 »
Und das hast du ausgezahlt bekommen?

Sorry aber da scheinst du (oder jemand anderes) dich immer noch irgendwie irgendwo vertan zu haben.

Korrekt wäre mMn Grundgehalt EG9bS5 plus Garantiebetrag (180€?)
Also 4178,10 + 180 = 4358,10 anstelle von 4204,82
HG in die EG11S4
Und nein der "Auffüllbetrag" wird bei der HG nicht betrachtet, falls das deine Frage war.

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #6 am: 23.06.2022 08:55 »
Ich bin als Techniker 2003 angefangen und in der EG9S eingruppiert gewesen. Damals gab es eine Vergütungszulage - bei mir 145 Euro. Diese wurde berücksichtigt, als ich in die EG9B St. 5 gekommen bin.

Der Garantiebetrag berechnet sich wie folgt:

Entgelt ursprünglich:
EG9a, St. 6                         3.895,24 Euro
VG-Zulage                          145,99 Euro
gesamt:                              4.041,23 Euro (2020)

zzgl. 1,29 % (Tariferhöhung)
                                            4.093,36 Euro

EG9b, St. 5                         4.178,10 Euro
Gewinn:                             84,74 Euro
Garantie:                           180,00 Euro
Differenz:                          95,26 Euro

Basisbetrag (neu):            4.273,36 Euro

EG10, St. 4                         4.204,82 Euro
Gewinn:                             -68,54 Euro
Garantie:                           180,00 Euro

Gesamtgarantiebetrag: 180,00 + 68,54
                                            248,54 Euro.

Und ja, das wurde mir so ausgezahlt. Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #7 am: 23.06.2022 09:11 »
Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
Da irrst du.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #8 am: 23.06.2022 09:21 »
Ich bin als Techniker 2003 angefangen und in der EG9S eingruppiert gewesen. Damals gab es eine Vergütungszulage - bei mir 145 Euro. Diese wurde berücksichtigt, als ich in die EG9B St. 5 gekommen bin.

Der Garantiebetrag berechnet sich wie folgt:

Entgelt ursprünglich:
EG9a, St. 6                         3.895,24 Euro
VG-Zulage                          145,99 Euro
gesamt:                              4.041,23 Euro (2020)

zzgl. 1,29 % (Tariferhöhung)
                                            4.093,36 Euro

EG9b, St. 5                         4.178,10 Euro
Gewinn:                             84,74 Euro
Garantie:                           180,00 Euro
Differenz:                          95,26 Euro

Basisbetrag (neu):            4.273,36 Euro

EG10, St. 4                         4.204,82 Euro
Gewinn:                             -68,54 Euro
Garantie:                           180,00 Euro

Gesamtgarantiebetrag: 180,00 + 68,54
                                            248,54 Euro.

Und ja, das wurde mir so ausgezahlt.
Dann bist du also nicht nach Abschnitt11 eingruppiert gewesen? Denn da gab es mWn keine "VG-Zulage"
HG 9as6 zu 9bs5
2020: 3895 +180 wäre korrekt gewesen plus VG Zulage (falls überhaupt statthaft)
als max 4221,23

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #9 am: 23.06.2022 09:23 »
Nein, vorher war es EGO II oder so, Techniker.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #10 am: 23.06.2022 10:30 »
Achtung jetzt wird es zwar theoretisch aber,...
Dann warst du nicht antragsberechtigt (nach §29f) und der AG könnte auf die Idee kommen, dass §37 greift, er nicht ab 1.1.21 zahlen muss, sondern erst ab jetzt, weil du ja ab 1.1.21 automatisch nach der neuen EGO Abschnitt 11 eingruppiert bist.
Bzw. Du ohne Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten weiterhin als Techniker in II bist und nix da mit EG10

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #11 am: 23.06.2022 16:17 »
Ich warte die Abrechnung ab... Mit der Umsetzung ging eine Änderung meiner Tätigkeit einher, ich bin nicht sicher welche EGO griff/greift. Der Bescheid ist durch, mir macht halt die Info mit Rückforderung stutzig.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #12 am: 23.06.2022 16:28 »
Wie gesagt:
Du hattest ab Umsetzung auf EG10er Tätigkeiten Anspruch auf eg9bs4 4124+180 (wenn dann Abschnitt11) und ab 1.1.21 4478
falls du ab 1.1.21 mehr bekommen hast, werden sie es gegen rechnen. Falls du vor dem 1.1.21 mehr bekommen hast, können sie es nicht mehr zurückfordern.

Der Satz mit Rückforderung dürfte standardmäßig bei allen drin stehen.

Andreas B

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #13 am: 24.06.2022 11:06 »
Mein Verständnis wäre, bei der kommenden Höhergruppierung steht mir ein Garantiebetrag zu - unter Berücksichtigung meines ausgezahlten Bruttos - also 4452 +180.
Da irrst du.

Du scheinst recht zu haben - aber verstehen tue ich es nicht. Beim Wechsel von EG9B St. 5 auf EG10 St 4 hatte ich einen Garantiebetrag - warum nicht, wenn ich von EG10 auf EG11 gruppiert werde?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung EG10 auf EG11
« Antwort #14 am: 24.06.2022 11:36 »
Wenn der Höhergruppierungsgewinn geringer ist als der Garantiebetrag, so bekommt man einen Entgelterhöhung in höhe des Garantiebetrages, maximal des "Gewinnes" bei stufengleicher HG.
eg10s4 +180€ kleiner EG11S4 also kein Garantiebetrag

eg9bs5 plus 180 > eg10s4 < EG10s5
als bekommst du eg9bs5 +180 ausgezahlt.

ist doch ganz einfach und logisch.

Der Denkfehler ist, dass du bei der HG von deinem Entgelt inkl. Garantiebetrag ausgehst, was falsch ist.

bei HG gilt nur das Tabellenentgelt