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Höhergruppierung EG10 auf EG11
Andreas B:
Moin,
ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro. Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?
Ich denke doch, das die Höhergruppierung in die EG11 auch den zusätzlichen Betrag berücksichtigt, den ich jetzt mit EG10 bekomme?!
Danke für Tipps.
WasDennNun:
Du bist als ab 1.1. aufgrund EGO IT Neu in der EG11 ?
--- Zitat von: Andreas B am 22.06.2022 18:56 ---ich bin von EG9a S6 auf EG9b S5 und durch einen Stellenwechsel auf EG10 S4 mit einer Zulage durch die Garantiebeträge von rund 200 Euro.
--- End quote ---
Du bist in der EG10S4 EGO Altund bekommst jetzt also EG9b S5 plus Garantiebetrag.
Wann fand HG zur EG10 statt?
--- Zitat --- Nun erfolgt rückwirkend zum 01.01.2021 die Höhergruppierung auf EG11.
Diese Info habe ich mit der Zusatzinfo erhalten, das ggf. Rückzahlungen fällig werden. He?
--- End quote ---
Wenn du am 1.1. EG10S4 warst bist du jetzt seit dem 1.1.21 in der EG11S4 (4478€)
DAs dürfte mehr als EG9b S5 plus Garantiebetrag sein, also nix mit Rückzahlung.
Andreas B:
Moin,
ich bin 01.09.2020 durch einen Stellenwechsel in die EG10 gekommen. Stufe 4 mit 4402 Euro. (statt ca. 4200)
Und ja, die Stelle wurde neu bewertet aufgrund der Änderung zum 01.01.2021 // EGO Abschitt 11.
WasDennNun:
Also keine Rückzahlung bei dir.
Dann steht der Hinweis auf Rückzahlung da pauschal im Schreiben drin, denn es gibt Konstellationen, wo in der Tat eine Rückzahlung fällig wird.
Warum du allerdings 4404€ bekommen hast ist mir unklar, da könnte es Rückzahlung geben, da grösser als 9b plus Garantiebetrag.
Andreas B:
Moin,
sorry - etwas vertan. Grundgehalt 4204 Euro + TV-L / TV-AVH Garantiebetrag / Auffüllbetrag 248 Euro.
Die Frage, wird dieser Auffüllbetrag berücksichtigt?
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