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Ehemalige Stelle höhergruppiert ohne Änderung der Tätigkeiten

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Organisator:

--- Zitat von: mogli1981 am 23.06.2022 15:39 ---Lt. Stellenausschreibung hat sich nichts geändert, da steht aber nicht die Gewichtung der einzelnen Sachen drin. Da kann man ja immer bisschen was drehen. TÄtigkeiten an sich sind gleich geblieben.
Das heißt natürlich, die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten, nicht die, welche in der vorherigen "alten Stellenbeschreibung" aufgeführt waren.

--- End quote ---

Dann sehe ich hier ein gefährliches Wissensdefizit. Wie eingangs beschrieben kann schon eine kleine Änderung der Gewichtung zur Änderung der Eingruppierung führen. Informationen wie die Stellenausschreibung und die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten helfen da nicht weiter. Um das konkret bewerten zu können, brauchts eine alte und eine neue Tätigkeitsdarstellung.

WasDennNun:
Und uns ist allen klar, das die alte und die neue Beschreibung nicht wirklich existiert, bzw. mit der Realität nicht viel gemein hat und der Beamtenkalkr. einfach nach Bauchgefühl gewürfelt hat.
wieviel Ironie oder Zynismus in dieser Aussage steht darf jeder selbst entscheiden.

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