Autor Thema: Feiertagsarbeit auf einem Sonntag  (Read 1500 times)

Ertai18

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Feiertagsarbeit auf einem Sonntag
« am: 23.06.2022 08:50 »
Hallo Leute!

Folgende Frage habe ich zu Zuschlägen an einem Feiertag auf einem Sonntag.

Am 1. Mai wurde gearbeitet von 0 - 3 Uhr morgens innerhalb der ganztäigen Rufbereitschaft. Stunden auf ein Arbeitszeitkonto (AZK) sollen umgewandelt werden, sprich ausbezahlt werden, ein Freizeitausgleich fand nicht statt.

Somit stehen der Person nach dem TVöD - K zu.

135 % Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich
100 % Feiertagsarbeit (da anstatt Stunden auf das Arbeitszeitkonto diese ausbezahlt werden sollen, oder handelt es sich hier um 100 % Auszahlung von reinen Überstunden (also die sonst auf das AZK gegangen werden)?
3 Stunden Nachtarbeit mit 25 %
3 Stunden á 30 % Überstundenzuschlag für die reine Arbeitszeit
3 Stunden á 30 % für die Arbeit innerhalb der Rufbereitschaft
4 fach Pauschale für die Rufbereitschaft an einem Feiertag

Der Zuschlag für die Sonntagsarbeit von 25 % fällt weg, da nur der höchste Zuschlag bezahlt wird. (§8 Abs. I Satz 3 TVöD).

Übersehe ich etwas?

Vielen Dank für Eure Antworten.



Isie

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Antw:Feiertagsarbeit auf einem Sonntag
« Antwort #1 am: 24.06.2022 12:43 »
Feiertagsarbeit: 135% ohne Freizeitausgleich, 35% mit Freizeitausgleich. Die Besonderheit ist, dass die Differenz von 100% bei Nichtgewährung von Freizeitausgleich nicht auf der Basis des tatsächlichen Entgelts, sondern auf Basis der Regelung für Zeitzuschläge berechnet wird.


Codo

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Antw:Feiertagsarbeit auf einem Sonntag
« Antwort #3 am: 24.06.2022 17:34 »
Du bekommst:

Pauschale für den Tag, an dem die RB BEGONNEN hat, nicht wann du eingesetzt wurdest.

Damit erhältst du:

4x Stundenlohn für deine Rufbereitschaft, sofern diese mindestens 12h Dauer hat, sonst pro Stunde einen Anteil.
3 Stunden 35 % Feiertag
3 Stunden 20 % Nachtzulage
3 Stunden 30% Überstundenzulagen, sofern deine Entgeltgruppe nicht höher als 9b ist, sonst 15%
3 Stunden für die Arbeitszeit a) aufs Zeitkonto oder b) auf das Bankkonto.

Das war es. Du erhälts deine Arbeitszeit leider nicht doppelt, sondern nur einmal, also nicht für Feiertagsarbeit ohne FZA und Rufbereitschaft ohne FZA.