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[BW] ggf. Anpassung Bemessungssatz der Beihilfe - Welcher Zeitpunkt gilt?
Drehleiterkutscher:
Achso. Naja, die Fälle müsste es ja jetzt noch geben - vor 2012 verbeamtet und dann werden die Kinder nicht mehr berücksichtigt. Bin mir nur nicht sicher, ob das wirklich vergleichbar ist. Denn einmal ändert sich der "Zustand" und im anderen Fall ändert sich die gesetzliche Grundlage.
Ich würde schwer ausgehen, dass der Zeitpunkt des Beginns der Behandlung zählt.
Festsetzer:
"Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit ist, daß im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen Beihilfeberechtigung besteht und bei Aufwendungen für einen Angehörigen dieser berücksichtigungsfähig ist. Die Aufwendungen gelten in dem Zeitpunkt als entstanden, in dem die sie begründende Leistung erbracht wird.", § 5 Abs. 2 BVO. :)
Zum Bemessungssatz siehe § 14 Abs. 1 S.3 BVO, "Maßgebend für die Höhe des Bemessungssatzes ist der Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen." :) :)
Poincare:
Das klang erst danach, dass es die Rechnungsstellung gemeint ist mit "Entstehen der Aufwendungen", aber nach dem Nachlesen scheint es klar das Behandlungsdatum zu sein. Aber ich lese es nicht im Sinne von "Beginn der Behandlung" oder "Anraten der Behandlung" bei einer Angelegenheit mit mehreren Terminen, sondern eher im Sinne von "1. Termin im Dezember alter Beihilfesatz", "2. Termin im Januar neuer Beihilfesatz".
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