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Reisekostenerstattung für Beschäftigte

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Sonne87:
Hallo zusammen,

Welches Reisekostengesetz gilt denn für mich als Beschäftigte einer Hochschule? Mein AG behauptet, es sei das Landesreisekostengesetz (LRKG). Laut Geltungsbereich gilt dieses aber ausschließlich für Beamt*innen und Richter*innen.

Nach meiner Kenntnis sollte für mich die Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern vom Bundesministerium für Finanzen gelten.

Kann jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!

WasDennNun:
Die steuerliche Behandlung hat nichts damit zu tun, was der AG mit dem AN (via DV, PR  ... oder Einzelvertraglich ) an Erstattungsregelungen vereinbart.

SVA:
§ 23 Abs. 4 TV-L: "Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden
die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils
gelten, entsprechende Anwendung."

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