"tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)"
Schon irgendwie drollig. Im TV-L wird bei einem Master von einem "wissenschaftlichen Hochschulstudium" gesprochen. Ein "Hochschulstudium" meint meist einen Bachelor, dann wäre diese durchaus richtig eingruppiert.
Aber wie schon besprochen, es kommt auf die Tätigkeit an. Und wenn diese es nicht zulässt in die E13 zu kommen, sehe ich da wenig Spielraum.