Autor Thema: E10 mit Masterabschluss?  (Read 2989 times)

Sonne87

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E10 mit Masterabschluss?
« am: 23.06.2022 13:35 »
Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen

Johann

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #1 am: 23.06.2022 13:38 »
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Ob du nach der Grundschule abgebrochen hast oder Prof. Prof. Dr. Dr.-Ing. hast und beruflich in der Lobby den Mitarbeitern die Tür aufhältst, macht bei der Bezahlung keinen Unterschied.
Wenn du der Meinung bist, deine Tätigkeiten würden nach der Entgeltordnung zu einer Eingruppierung in die E13 führen, solltest du diese Meinung gegenüber deines Arbeitgebers vertreten und ggf. eine Eingruppierungsfeststellungsklage durchführen.

Swiss

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #2 am: 23.06.2022 13:45 »
Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen

in welcher Stadt?

In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...

Organisator

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #3 am: 23.06.2022 14:05 »
in welcher Stadt?

In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...

Hab ganz übersehen, dass es bei der Eingruppierung neben den übertragenen Tätigkeiten auch auf den Wohnort ankommt. Hast du da ne Quelle?

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht?
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, nicht nach dem Abschluss. Lediglich wenn der passende Abschluss nicht vorliegt, kann sich das negativ auswirken.

WasDennNun

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #4 am: 23.06.2022 16:37 »
Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen
Fallbeispiel:
Wenn der AG für seinen Pförtner, eben eine solche Stellenausschreibung platziert und ein Master diese Stelle übertragen bekommt, erhält er eben das was diese Stelle Wert ist. idR EG3

DiVO

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #5 am: 24.06.2022 06:36 »
in welcher Stadt?

In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...

Hab ganz übersehen, dass es bei der Eingruppierung neben den übertragenen Tätigkeiten auch auf den Wohnort ankommt. Hast du da ne Quelle?

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht?

Die Quelle sind in dem Fall die öffentlich einsehbaren Stellenausschreibungen. Aus meiner Sicht werden die Entgeltgruppen in kleinen ländlichen Kommunen schlicht und ergreifend gewürfelt. Und da gilt die Devise = Mitarbeiter darf nichts kosten, weil Personalkosten sind per se böse.

Romsen

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Antw:E10 mit Masterabschluss?
« Antwort #6 am: 25.06.2022 21:02 »
"tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)"

Schon irgendwie drollig. Im TV-L wird bei einem Master von einem "wissenschaftlichen Hochschulstudium" gesprochen. Ein "Hochschulstudium" meint meist einen Bachelor, dann wäre diese durchaus richtig eingruppiert.

Aber wie schon besprochen, es kommt auf die Tätigkeit an. Und wenn diese es nicht zulässt in die E13 zu kommen, sehe ich da wenig Spielraum.