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E10 mit Masterabschluss?

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Sonne87:
Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen

Johann:
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Ob du nach der Grundschule abgebrochen hast oder Prof. Prof. Dr. Dr.-Ing. hast und beruflich in der Lobby den Mitarbeitern die Tür aufhältst, macht bei der Bezahlung keinen Unterschied.
Wenn du der Meinung bist, deine Tätigkeiten würden nach der Entgeltordnung zu einer Eingruppierung in die E13 führen, solltest du diese Meinung gegenüber deines Arbeitgebers vertreten und ggf. eine Eingruppierungsfeststellungsklage durchführen.

Swiss:

--- Zitat von: Sonne87 am 23.06.2022 13:35 ---Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen

--- End quote ---

in welcher Stadt?

In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...

Organisator:

--- Zitat von: Swiss am 23.06.2022 13:45 ---in welcher Stadt?

In den Städten mit kleineren Mieten ist es schwer eine höhere EG zu kriegen...

--- End quote ---

Hab ganz übersehen, dass es bei der Eingruppierung neben den übertragenen Tätigkeiten auch auf den Wohnort ankommt. Hast du da ne Quelle?


--- Zitat von: Sonne87 am 23.06.2022 13:35 ---Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht?

--- End quote ---
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, nicht nach dem Abschluss. Lediglich wenn der passende Abschluss nicht vorliegt, kann sich das negativ auswirken.

WasDennNun:

--- Zitat von: Sonne87 am 23.06.2022 13:35 ---Hallo zusammen,

mit einem Masterabschluss bin ich bei meinem AG leider nur in E10 eingruppiert. Die Stellenausschreibung wies aber deutlich auf ein "tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister)" hin.

Wird die Eingruppierung nicht nach Abschluss festgemacht? Oder darf der AG willkürlich entscheiden, wie die Stelle eingrupiert wird?

Vergleichbare Stellen (mit gleichem Jobittel!) werden bei anderen AG in E13 eingruppiert!

Danke für eure Rückmeldungen

--- End quote ---
Fallbeispiel:
Wenn der AG für seinen Pförtner, eben eine solche Stellenausschreibung platziert und ein Master diese Stelle übertragen bekommt, erhält er eben das was diese Stelle Wert ist. idR EG3

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