Hallo Lennard,
Der bisherige Arbeitsplatz ist da, auch wenn besetzt. Das Gesetzt sagt, das das Hamburger Modell auf dem bisherigen Arbeitsplatz stattfinden soll. Ich würde dies auch tun, wenn es Dir dient. Sie werden Dich danach versetzen. Wenn Dir Deine bisherige Tätigkeit so wichtig ist, kommst Du nicht drum herum Dir einen Rechtsanwalt zu nehmen, weiterhin den Personalrat mit einzubinden und ich rate Dir einen GdB zu beantragen.
Der Kollege der Deine Arbeit verrichtet ist also kein Vertreter, sondern hat auf Anhieb eine feste Versetzung erhalten. Was sagt der AG dazu, Gründe? Ich höre heraus dass Du in Deinem Team einen guten Stand hast. Da Du weiterhin krank bist, kann der Personalrat nicht zustimmen, ich bin der Meinung es gibt einen Paragraphen, der auf Gesundheit abzielt, bzw. Kann dieser dazu genutzt werden.
Es ist unverschämt einen kranken Mitarbeiter neue Aufgaben während der Wiedereinglierung zu geben oder ihm Tätigkeiten ausführen zu lassen, die seine Genesung behindern. Ebenso unmöglich Dich an den Katzentis zu setzen, kein Telefon, kein Computer, keine wirklichen Tätigkeiten. Somit ist klar, dass ein Hamburger Modell scheitert.
Bem als auch Hamburger Modell haben das Ziel Erkrankungen zu bewältigen uns den Arbeitsplatz zu erhalten. Sollte man Dir erzählen wollen, dass es um bisherige Tätigkeit geht, sprich Tätigkeitsbeschreibung, merke Dir bitte, der gemeinsame Bundesausschuss hat klar in den Richtlinien festgelegt, dass die bisherigen Tätigen gleichgesetzt sind, mit dem bisherigen Arbeitsplatz. Dies hab ich schriftlich bekommen. Lass Dich nicht stressen, teste Deine Tätigkeit als Reha und zieh sue durch, lass Dir keinen Druck machen, wenn Du Dich entscheiden sollst, falls es Vorschläge in Bezug auf die Versetzung geben sollte, dann nach Beendigung des Hamburger Modells. Dein Arzt soll sie bisherigen Tätigkeiten notieren und Tätigkeiten die ausgeschlossen werden müssen, ebenso. Es kommt auf Deinen Zustand an. Ich halte nicht viel von 6 Wochen Eingliederungen. Lass Dir Zeit. Bem im Hinterkopf haben, Maßnahmen besprechen, auch hier könnte der AG nein zu den Maßnahmen sagen, aber hier muss geklärt werden warum.
Gruß