Einstellungsuntersuchung

Begonnen von fortunaRene, 29.06.2022 16:20

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fortunaRene

Hallo zusammen!

Ich bin grad am verzweifeln!
Ich kann ab August bei der Stadtreinigung in unserer Stadt anfangen, hab dort auch letzten Monat eine Woche "Probegearbeitet"! Sie waren zufrieden, der Vorarbeiter war mehr als zufrieden und möchte mich gerne haben und ich will diesen Job!!!
Nun zu meinem Problem: Ich war/bin Drogenabhängig! Ich habe aber seit über 3 Jahren (STOLZ) nichts mehr gemacht und bin seitdem, glücklich, in der Substitution. Nun wird bei der Arbeitsm. Einstellungsuntersuchung ein Drogenscreening gemacht! Beim Vorstellungsgespräch habe ich zwar meine ehemalige Sucht erzählt aber nicht die Substitution, weil ich Angst hatte das dies ein Grund wäre mich nicht einzustellen, obwohl es mich Null im Alltag beeinträchtigt!

Nun meine Frage: Wäre die Substitution (Polamidon) ein Grund das ich nicht eingestellt werden würde? Ist ja schließlich auch ein Betäubungsmittel! Hilfeeee! :(

MfG

Organisator

Zitat von: fortunaRene in 29.06.2022 16:20
Nun meine Frage: Wäre die Substitution (Polamidon) ein Grund das ich nicht eingestellt werden würde? Ist ja schließlich auch ein Betäubungsmittel! Hilfeeee! :(

ja, natürlich. Insbesondere, weil du nichts dazu gesagt hast. Wenn es dich überhaupt nicht einschränkt, sollte man es ansprechen.

fortunaRene

Zitat von: Organisator in 29.06.2022 17:13
Zitat von: fortunaRene in 29.06.2022 16:20
Nun meine Frage: Wäre die Substitution (Polamidon) ein Grund das ich nicht eingestellt werden würde? Ist ja schließlich auch ein Betäubungsmittel! Hilfeeee! :(

ja, natürlich. Insbesondere, weil du nichts dazu gesagt hast. Wenn es dich überhaupt nicht einschränkt, sollte man es ansprechen.

clarion

Ich denke nicht,  dass es kein Problem ist.  Du hast im Vorstellungsgespräch von der Drogensucht berichtet. Das Substitutionsmedikament wird Dir verschrieben und fertig. Das sollte eigentlich nicht anders sein, als wenn ein chronischer Schmerzpatient ein BTM nimmt. Besorge Dir vom behandelnen Arzt ein Attest, aus dem hervor geht wie lange Du substiiert bist und dass Du schon lange clean bist, und dann wird man Dich wahrscheinlich einstellen.

Hut ab, dass Du Dein Leben in die eigene Hände genommen hast.

BeamterimNorden

Unbedingt zu klären wäre, ob die Einnahme von Polamidon (da ja BTM) z. B. zu einem Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen führt. Das ist ja bei der Stadtreinigung oft nötig oder?

Wenn dem aus medizinischer Sicht so wäre, dann besteht die Pflicht dies dem AG mitzuteilen, da es wesentlich die wahrzunehmenden Tätigkeiten beeinflusst/beeinflussen könnte.

Also bitte auch im eigenen Interesse vorher klären.

Ansonsten Glückwunsch und Hut ab für die bisherigen 3 Jahre!

Allgemeinverfügung

Moin,

erstmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung und Anerkennung zu deinem Lebenswandel!

Ich bin in dem Bereich kein Fachmann aber ich weiß, dass ein Drogenscreening kein üblicher Schritt bei einer Einstellungsuntersuchung ist. Jedenfalls höre ich das zum ersten Mal. Ich gehe also davon aus, dass dieses Screening insbesondere aufgrund deiner Aussage im Vorstellungsgespräch angeordnet wurde.

Eine Substitution halte ich grundsätzlich für nicht verwerflich, zumal dies eine gängige Behandlung in solchen Fällen ist. Du wirst einem Arzt vorstellig, der untersuchen soll, ob du körperlich und geistig für den Dienst tauglich bist. Wenn du solide und fit vorstellig wirst und deine Krankengeschichte seriös darlegen kannst, sollte es aus meiner Sicht eigentlich keine Probleme geben. Ärztliche Belege kannst du ja auch mitnehmen, zur Sicherheit.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man dir vielleicht Blut abnimmt oder Ähnliches um die Aussagen zu überprüfen.

Ich glaube, wenn du offen und ehrlich hingehst, dann kannst du nichts falsch machen. Lass dich nicht verunsichern und berichte mal, was daraus geworden ist. Würde mich sehr interessieren!

Viele Grüße!

Zinc

Ist denn die Arbeitsfähigkeit von substituierten Personen irgendwo geregelt? Beispielsweise beim Bedienen von Arbeitsgeräten. Könnte mir vorstellen, dass es da diverse Einschränkungen gibt wegen des Versicherungsschutzes.

JC83

Bezogen auf KFZ:

Nach § 24 a Abs. 2 StVG wird derjenige mit Bußgeld bedroht, der auch ohne Beeinträchtigung der Fahrsicherheit unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24 a StVG genannten Rauschmittels im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, sofern die Wirkung einer dieser Substanzen im Blut nachgewiesen wird. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das als Auffangtatbestand zu den §§ 316, 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen soll (vgl. BT-Drs. 13/3764, 4, 6).

Eine konkrete Fahrunsicherheit und/oder eine geminderte Fahrtüchtigkeit müssen bei § 24 a StVG nicht festgestellt werden. § 24 a StVG soll die Fälle erfassen, in denen zwar eine rauschmittelbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit als Kraftfahrer vorliegt, eine strafrechtliche Ahndung nach § 316 StGB wegen Fehlens von Beweisgrenzwerten für die absolute Fahrunsicherheit und wegen Fehlens von nachweisbaren Ausfallerscheinungen (relative Fahrunsicherheit) nicht möglich ist (vgl. dazu → Rn. 435 ff.).

Als berauschende Mittel sind in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführt: Tetrahydrocannabinol, Morphin, Kokain, Benzoylecgonin, Methylendioxyamphetamin (MDA), Methylendioxyethylamphetamin (MDE), Methylendioxymethamphetamin (MDMA) und Methamphetamin.

Kaiser80

Zitat von: fortunaRene in 29.06.2022 16:20

Ich bin grad am verzweifeln!

und off topic: Bitte behalte dir den "am Progressiv" bei!! Ich liebe die rheinsche Verlaufsform..