Autor Thema: Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....  (Read 7259 times)

Lennywhite

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #30 am: 28.06.2022 13:46 »
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

WasDennNun

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #31 am: 28.06.2022 13:50 »
Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz.
Korrekt, wenn man diesen Prozess der Interessenabwägung jedoch intransparent durchführt und nicht via BEMs Gespräche, offenes abwägen, alternativen suchen dann gibt es eben auch seitens des AN kein Verständnis für die Belange des AGs.

Es ist halt weder für den einen noch den anderen ein Wünsch-Dir-Was. Allerdings hat der Ag oftmals den längeren Hebel und leider übergeht er gerne kommentarlos die Belange des AN und bemüht sich noch nicht mal etwas einvernehmliches zu finden.

Und wenn da der PR nicht in die Bütt geht, dann geht es zu lasten des AN.

Zitat
und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen.
Wenn der AN nicht will, dann kann der ihn auf den alten Posten die Wiedereingliederung durchführen lassen, wobei der Verstärker auf dem Posten halt weiter auf dem Posten mitarbeitet (weil man fängt ja nicht mit 40h an...)

Und dann wenn man wieder eingegliedert ist, und der BEM Kram durch ist, dann versetzt man den MA halt auf den eigentlich neuen Posten.
Da kann der AN nichts machen und jaulen, ist halt Mist das der AG ein Direktionsrecht hat(nach der Wiedereingliederung), das müsste man vorher entsprechend vertraglich fixieren, macht aber keiner.

Und wenn das dem AN klar gemacht wird (inkl. des Warum und Wieso der Postenwechsel gemacht werden soll) dann fällt es evtl. dem MA leichter die Eingliederung auf den neuen Posten zu machen.


Daher: rechtlich kann man wenig machen, informell kann der PR da mitwirken.

Es ist druck von beiden Seiten, dass stimmt schon. Und wie Du es sagst, die Verwaltung wollte es kommentarlos übergehen, ich sagte aber, dass ich ein Recht darauf habe, über diese Angelegenheit informiert zu werden. Ich sehe es wie Du, desto transparenter es erklärt wird, desto besser kann sich der MA auf die Situation einlassen. Aber unter diesen Umständen fällt es mir schwer, durch falsche Information aber auch durch das Vertuschen
Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.

Peter1970

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #32 am: 28.06.2022 13:53 »
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

Um ehrlich zu sein spricht nichts gegen eine Vertretung, dass ist sinvoll. Aber ist es sinnvoll, einen Kollegen, der arbeiten kann und möchte, den Arbeitzplatz nicht wieder zugeben oder aber wenn kommuniziert wird, dass es eine Veretretung geben wird, die soland da ist, bist der der Erkrankte wieder zurück ist. Dann kommt der Erkrankte, mit Mut und Lust und wird durch solch eine Situation wieder in Druck oder sogar in Depressionen verfallen. Leider Gottes gibt es viele Vorgesetzte, die in solchen Situationen einfach nicht an den Menschen denken, sondern nur an die dienstlichen Belange. Ich weiß nicht wie es bei anderen erkrankten Kollegen in der Behörde von Lenny abläuft, aber was wäre, wenn andere Langzeiterkrankte ebenfalls nach 15 Monate ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück bekommen  haben.

@Lennywhite   wie wurde dass bisher gehandhabt? Hast Du da evtl Informationen???

Hallo Peter,

ich wurde wirklich informiert, dass ich zurückkehren werde und jetzt erst einmal ein Vertretung eingesetzt wird. Das Ende vom Lied sieht anders aus. Ich hatte dem PR gebeten, mir mizuteilen, was genau beantragt bzw durch den PR zugestimmt wurde (entweder Versetzeung dauert und fest oder eben als Krankheitsvertreung in meiner Abwesenheit). Mal schauen ob ich dies gesagt bekomme.

In der Tat kenne ich viele Langzeiterkrankte Kollegen, die nach 8 bis 24 Monaten wieder an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren durften. Das macht es natürlich für mich noch unverständlicher. Evtl wird bei mir eine Exempel statuiert, obwohl ich ein netter Mitarbeiter bin, der nie ein Problem hatte.

Von außen frage ich mich natürlich, wenn ich das lese, warum andere den Arbeitsplatz nach Erkrankung wieder besetzen dürfen, Du aber nicht. Gibt es persönliche Probleme aus Deiner Sicht? Hast Du Deinen Vorgesetzten mal die Frage gestellt, warum die übrigen Langzeiterkrankten Ihren Platz bekamen? Dass wäre ja interssant.

Dein PR muß Dich unterstützen, irgendwie ist dass Wischi Waschi, weil vorab was anderes in der Abteilung beantragt wurde. Mach Dich aber nicht verrückt, zumal Du krank bist und es nicht förderlich für Dich wäre. Ich hoffe dass es für Dich eine Klärung gibt und evtl einen tollen neuen Arbeitsplatz bekommst

Peter1970

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #33 am: 28.06.2022 13:58 »

[/quote]Klingt nach einer Führungskraft, die noch im Gutsherrinmodus unterwegs ist.
Bei uns findet ein regelmäßiger informeller Austausch zwischen PR und Langzeitkranken statt.
[/quote]

Aber 100%, dass war auch mein Gedanke. Treu nach dem Motto: besitzende und gebietende Frau, höhergestellte Frau = Herrschaft

   

Kaiser80

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #34 am: 28.06.2022 14:00 »

Zu 1: Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz, ich komme aus Braunschweig. In meinem Fall wird e,s ja so sein, dass eine Versetzung durch den AG gemacht wird und der PR mit im Boot ist. PR sagt, er kämpft für mich und schaut nach Gesetzen, so dass er nicht zustimmt.

Bezogen auf ein entgelgruppengleiche "Umsetztung" wirst da vermtl. keinen Mitbestimmungstatbestand finden.

Zu 2. Es fand ein BEM statt, Erstgespräch und ich entschied mich zum BEM Verfahren. In diesem BEM wurden einige Maßnahmen besprochen, die mich unterstützen sollten, meine Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz durchzuführen.

Für die Wiederherstellung deiner Arbeitskraft soll und wird das auch möglich sein. Nach Abschluss der Rehabilitation...Who knows, vllt passt's ja doch wieder. Rechtsanspruch wirst du keinen haben.

Zu 3. Mein Arzt hat eine Arbeitsfähigeitsbescheinigung hinzugefügt und eine Wiedereingliederungs vorgeschlagen, einen Plan erstellt und dieser an die Behörde gesendet.

Mir fehlt die  Phantasie, wie der AG hier einer Wiedereingliederung am (bestehenden) Arbeitsplatz widersprechen will. Lass mich aber gerne belehren.

OrganisationsGuy

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #35 am: 28.06.2022 17:27 »
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Lennywhite

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« Antwort #36 am: 28.06.2022 21:06 »
Man sollte auch die Perspektive des Arbeitgebers nachvollziehen.

Es gab einen Unfall, der Mitarbeiter fällt länger aus. Die Arbeit muss erledigt werden, am Anfang geht das sicherlich irgendwie, mehr schlecht als recht, indem jeder im Team etwas übernimmt. Für die Kollegen stellt dies vermutlich eine Mehrbelastung dar und im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung muss man irgendwann eine dauerhafte Lösung finden.

Wir reden hier schließlich nicht über 10 Wochen Abwesenheit, sondern 15 Monate. Für mich ist es völlig nachvollziehbar, dass die Stelle zwischenzeitlich neu besetzt worden ist. Wie lange soll man denn als Arbeitgeber auch warten? Wenn der erkrankte Kollege irgendwann zurückkehrt, findet sich dann schon eine adäquate Tätigkeit. Das ist eine völlig legitime Sichtweise. Dass es zu massiven psychischen Problem kommt und eine andere als die ursprüngliche Tätigkeit nicht wahrgenommen werden kann oder will, damit musste man nicht rechnen. Bei der Interessenabwägung kommt mir in der Darstellung eindeutig die Arbeitgeberseite zu kurz. Natürlich wäre es schon, auf den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Das geht aber aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer.

ich stelle eine Krankheitsvertretung nie in Frage, dass ist auch eine Pflicht gegenüber den übrigen Kollegen. Nur was hier passiert, ist ganz klar nicht das was beantragt  wurde. Krankheitsvertretung solang der erkrankte Kollege nicht da ist vs. Versetzung mit sofortiger Wirkung auf den Arbeitsplatz des Erkrankten. Da geistert das Warum in meinem Kopf und in den Köpfen der Kollegen, man fühlt sich natürlich hintergangen, wen ein Arbeitgeber so agiert.

Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Guten Abend OrganisatiionsGuy,

Fordernd ist dies nicht,  klare Verhältnisse und Transparenz,  dann wäre es immer besser. Aber ich erkläre es gern in Punkten:
1. Ich stark erkrankt, Kommunikation durchgängig mit meiner FB-Leiterin
2. FB- Leiterin beantragt übergangsweise Krankenvertretung.
3. Sie informiert mich uns sagt, ich muss mir keine Sorgen machen
4. Eine Kollegin wird gefragt, ob sie die Krankheitsvertretung für einen  kranken Kollegin übernimmt.
5. Kollegin wird aber fest auf meine Stelle versetzt.
6. FB-Leiterin weiß nicht warum, fragt nach. Keine Antwort
7.ich Frage nach keine Antwort.
8. Kollegin dachte ebenfalls sie müsse nur verteten ,bis ich wieder da bin, so wurde es ihr mitgeteilt.

Merkst schon schräg. Wenn Du so einem Prozedere ausgesetzt wirst und Dich das kalt lässt, dann Hut ab. Mein kompletter FB schüttelt den Kopf.

Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.


Peter1970

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #37 am: 28.06.2022 21:23 »


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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"


« Last Edit: 28.06.2022 21:31 von Peter1970 »

Mike Mod

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #38 am: 28.06.2022 21:42 »


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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

teclis22

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #39 am: 29.06.2022 11:48 »


Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Ähmm so weit ich weiß: Doch - musst du. Das ist vom Direktionsrecht gedeckt. *wenn* die Tätigkeit deiner Eingruppierung entspricht. Nur wenn die Tätigkeit zu einer anderen Eingruppierung führen würde, dann müsstest du zustimmen.

Organisator

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #40 am: 29.06.2022 12:42 »
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.

DiVO

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« Antwort #41 am: 29.06.2022 13:04 »


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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?


Mike Mod

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #42 am: 29.06.2022 15:43 »


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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?

Würde ich eigtl auch unterschreiben, was Du schreibst, ich habe aber eine rechtliche Antwort auf diese  Frage vor einer Zeit  bekommen:

"Auch in unserer Anlage zur Richtlinie ist von der „bisherigen Tätigkeit“ die Rede, was nach hiesiger Kenntnis in der Praxis regelmäßig mit „bisherigem Arbeitsplatz“ gleichgesetzt wird. Sie würden nach dem Hamburger Modell auf dem Arbeitsplatz vor Ihrer Erkrankung starten"

Von daher war das ein Punkt,alles andere was zu diesem Thema gesagt wurde vom Tisch zu werfen.

Mike Mod

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #43 am: 29.06.2022 15:49 »
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.

Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.

Peter1970

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #44 am: 29.06.2022 16:00 »
Neue Tätigkeiten muß ich nicht machen, dass solltest Du wissen. Wenn überhaupt dann nur diese, die meiner Tätigkeitsbeschreibung entsprechen.

Diese Sicht der Dinge führt schnell dazu, nicht nur seinen angestammten Arbeitsplatz sondern auch seinen Arbeitgeber zu verlieren.

Würde ich nicht sagen, es kommt immer auf die Sicht der Dinge an.

Ich habe einen Vertrag, sehr alt, der noch meine Tätigkeiten aufgelistet hat. In meinem Fall müsste ich keine neue Tätigkeiten machen. Evtl ein Fehlerim Vertrag, aber mir kommt es zu gute.