Autor Thema: Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....  (Read 7210 times)

Peter1970

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #45 am: 29.06.2022 16:02 »


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Klingt für mich alles sehr fordernd nach dingen die der AG umsetzen soll an die er nicht gebunden ist.

Wenn bei meiner Behörde morgen gesagt wird das wir ab nächster Woche jemanden auf Stelle X brauchen und meine Eingruppierung darauf passt und die mich dort sehen dann werd ich das wohl machen müssen.

Solang du keinen Arbeitsvertrag hast in dem spezifischer festgelegt ist was deine Tätigkeiten betrifft (ich bezweifle es),wirst du dich damit abfinden müssen nach der Eingliederung neue Tätigkeiten auszuüben.

Wir hören hier nur die Seite des AN aber eventuell gibt es auch Gründe auf Seite des AG die nachvollziehbar wären, hier jedoch nicht aufgeführt werden können.

Was wären Gründe des AGs aus Deiner Sicht, dass es erforderlich war  aus geforderten temporären Krankheitsvertetung plötzlich eine sofortige dauerhafte Versetzung zu gestalten?

Bernd Althusmann hatte etwas interessantes bei einer Kuntgebung gesagt :" Das Interesse des Arbeitgebers besteht darin, dass die Arbeitsaufgaben von den bisherigen Beschäftigten erledigt werden, da diese qualifiziert und eingearbeitet sind"

Interessant ist auch der § der das BEM beschreibt, Absatz 2:
 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)


Ich persönlich finde, dass dieser Satz klar sagt, dass Kranke durch das Bem Ihren Arbeitsplatz behalten sollen.

Mit Arbeitsplatz ist hier aber eher der Arbeitsplatz gemeint als die bis dato besetzte Stelle.

Beispiel: Eine Altenpflegerin, beschäftigt in einem Pflegeheim, hat zwei Bandscheibenvorfälle und kann daher dauerhaft keine Patienten mehr stützen, aufhelfen oder umbetten. Ihr wird nun ein BEM angeboten.

Nach deiner Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX ist an dieser Stelle das BEM eigentlich schon beendet, weil sie auf ihrem bisherigen "Arbeitsplatz" nicht mehr arbeiten kann. Folge: Tschühüß - suchen Sie sich doch bitte einen neuen Job woanders.

Meine Interpretation des § 167 Abs. 2 SGB IX lautet: Der Altenpflegerin wird ein BEM angeboten und es wird versucht sie weiterhin zu beschäftigen. Eine Möglichkeit wäre in diesem Fall sie nicht mehr auf Station, sondern in der Verwaltung, z.B. der Abrechnung von Pflegeleistungen, einzusetzen. Hierfür können ggf. Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein. Dafür behält sie ihren Arbeitsplatz, bleibt dem Unternehmen erhalten und bekommt weiterhin ihr Gehalt.

Siehst du den Unterschied?

Würde ich eigtl auch unterschreiben, was Du schreibst, ich habe aber eine rechtliche Antwort auf diese  Frage vor einer Zeit  bekommen:

"Auch in unserer Anlage zur Richtlinie ist von der „bisherigen Tätigkeit“ die Rede, was nach hiesiger Kenntnis in der Praxis regelmäßig mit „bisherigem Arbeitsplatz“ gleichgesetzt wird. Sie würden nach dem Hamburger Modell auf dem Arbeitsplatz vor Ihrer Erkrankung starten"

Von daher war das ein Punkt,alles andere was zu diesem Thema gesagt wurde vom Tisch zu werfen.

Mit Dieser Antwort bist Du definitiv abgsichert  im Hamburger Modell, wenn Du auf deinen Platz in dieser Zeit willst. Da war der AG sicher nicht erfreut drüber. Herrlich, find ich super...

Lennywhite

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #46 am: 29.06.2022 20:11 »
Vielen ist es nicht bewusst, dass die Wiedereingliederung, wenn möglich, am bisherigen Arbeitsplatz stattfinden sollte, auch wenn danach versetzen wird.

Ich lasse mich da nicht abbringen, zumal man mir gern zeigen darf welcher Paragraph rechtlich dagegen spricht.

Bis dato ist nicht wirklich etwas passiert und ich warte ab, was als nächstes entschieden wird und mir gesagt wird, was zb wieder falsch ist bzw nicht möglich.




WasDennNun

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #47 am: 30.06.2022 09:13 »
Absolut richtig, allerdings muss man sich überlegen, ob eine Wiedereingliederung am zukünftigen Arbeitsplatz nicht sinnvoller ist, sofern der AG aus rationalen oder irrationalen Gründen entschieden hat, dass man versetzt wird.
Und gegen eine Versetzung hat man idR wenig rechtliche handhabe, insbesondere wenn es im gleichem Hause stattfindet.

Lennywhite

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #48 am: 30.06.2022 11:10 »
Absolut richtig, allerdings muss man sich überlegen, ob eine Wiedereingliederung am zukünftigen Arbeitsplatz nicht sinnvoller ist, sofern der AG aus rationalen oder irrationalen Gründen entschieden hat, dass man versetzt wird.
Und gegen eine Versetzung hat man idR wenig rechtliche handhabe, insbesondere wenn es im gleichem Hause stattfindet.

Absolut , würde ich h auch. Aber mein AG verlangte Dinge während die Wiedereingliederung, die wirklich gegen meine Gesundheit sprechen, der Personalrat ist deshalb auch dazwischen gegangen, Arzt und Rentenkasse ebenso. In dee Regel würde ich probieren das Beste aus einen neuen Arbeitsplatz zu holen, aber nicht wenn AG so assig handelt.

WasDennNun

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Antw:Depressionen / Unfall / Arbeitsplatz futsch ....
« Antwort #49 am: 30.06.2022 11:17 »
Klingt ja grusselig und gut das dagegen angegangen wird.
ich hoffe es wird nach oben eskaliert