Autor Thema: Gruppenleiter Justiz  (Read 5933 times)

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #15 am: 30.06.2022 08:09 »
weiß jemand zufällig, ab wann man mit der Entscheidung rechnen kann?

Lo sa

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 78
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #16 am: 30.06.2022 10:06 »
Ist ja erst Berufung eingelegt. Bevor das LAG entschieden hat, wird es wohl noch dauern. Evtl. wird ja noch die Revision zugelassen - ein Zeitrahmen also nicht abzusehen. Aber TVLfan wollte ja vom Ausgang berichten...

TVLfan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #17 am: 30.06.2022 12:07 »
Hallo,

sobald ich Infos habe werde ich berichten.

Viele Grüße

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #18 am: 01.07.2022 08:20 »
Ist ja erst Berufung eingelegt. Bevor das LAG entschieden hat, wird es wohl noch dauern. Evtl. wird ja noch die Revision zugelassen - ein Zeitrahmen also nicht abzusehen. Aber TVLfan wollte ja vom Ausgang berichten...

Was ist denn das Urteil vom AG?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #19 am: 01.07.2022 09:01 »
Ist ja erst Berufung eingelegt. Bevor das LAG entschieden hat, wird es wohl noch dauern. Evtl. wird ja noch die Revision zugelassen - ein Zeitrahmen also nicht abzusehen. Aber TVLfan wollte ja vom Ausgang berichten...

Was ist denn das Urteil vom AG?
Land hat Recht

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #20 am: 01.07.2022 10:37 »
Ach wieso nur ;-) Vielleicht, weil die Gruppengröße ein Merkmal für große Geschäftsstellen sein kann und dies eben nicht vorlag.

--> Wie ich bereits sagte. Man sollte sich im Prozess darauf fokussieren, andere Merkmale zu finden, wann eine große Geschäftsstelle vorhanden ist.

TVLfan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #21 am: 01.07.2022 14:24 »
Die Merkmale sind aber doch klar definiert in der Protokollnotiz. Wenn man diese ausführt und dann auch noch von der Verwaltung als Gruppenleiter bestellt ist, sollte die Gruppengröße egal sein.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #22 am: 01.07.2022 15:15 »
Ich wiederhole mich gern. Nur weil die Behörde einem zum Gruppenleiter ernennt, heißt es nicht, dass sie diesen im Sinne des TV-L nutzt. Eventuell ist es auch nur eine Funktionsbezeichnung, welche für große und kleine Geschäftsstellen genutzt wird (Einheit der Funktionsbezeichnungen in der Linienhierarchie)

TVLfan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #23 am: 01.07.2022 19:50 »
Wenn in einer Arbeitsplatzbeschreibung steht, dass man Gruppenleiter ist und die Tätigkeit ausübt, dann gehört auch die dafür vorgesehene Bezahlung dazu. Ansonsten kann man sich viel Arbeit und Nerven sparen.

Wir werden sehen was dabei rauskommt. Vielen Dank aber für deine/ihre Argumentation. Wünsche ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #24 am: 05.07.2022 08:19 »
Und woher willst du denn wissen, dass er Tätigkeiten eines Gruppenleiters im Sinne des TV-L ausübt. Nur aufgrund der Nutzung des Begriffes bestimmt nicht.

Einzig wenn andere Merkmale, welche für eine große Geschäftsstelle sprechen erfüllt sind (auch wenn es < als 10 Bedienstete sind) kann es Aussicht auf Erfolg haben.

Ich wünsche dem Kläger trotzdem viel Erfolg.

SVA

  • Gast
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #25 am: 05.07.2022 08:23 »
Spid hatte hier mal ausgeführt:
Zitat
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #26 am: 05.07.2022 09:28 »
Spid hatte hier mal ausgeführt:
Zitat
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Ich weiß und ich habe damals bereits gesagt, dass man Funktionsbezeichnung im organisatorischen Sinn und im tariflichen Sinn nicht gleichziehen kann. Sobald es eine organisatorische Regelung gibt, dass in dem Bereich ALLE Leiter von (großen und kleinen) Geschäftsstellen Gruppenleiter (Funktionsbezeichnung) heißen, fliegt ein die ganze Argumentation um die Ohren.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #27 am: 05.07.2022 09:29 »
Spid hatte hier mal ausgeführt:
Zitat
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Ich weiß und ich habe damals bereits gesagt, dass man Funktionsbezeichnung im organisatorischen Sinn und im tariflichen Sinn nicht gleichziehen kann. Sobald es eine organisatorische Regelung gibt, dass in dem Bereich ALLE Leiter von (großen und kleinen) Geschäftsstellen Gruppenleiter (Funktionsbezeichnung) heißen, fliegt ein die ganze Argumentation um die Ohren.
Und wenn dann im GVPL bei einem 2er Team einer als Gruppenleiter drin steht erst Recht :o

SVA

  • Gast
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #28 am: 05.07.2022 09:35 »
Nein, denn nach dieser Argumentation haben kleine Geschäftsstellen keine Abteilungen und keine Gruppenleiter mit den genannten Aufgaben.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Gruppenleiter Justiz
« Antwort #29 am: 05.07.2022 09:54 »
Es dauert echt lange, aber wir nähern uns endlich an.

Korrekt. Es liegt an den Aufgaben oder dem Umfang, welche eine große Geschäftsstelle definieren und nicht an der Funktionsbezeichnung des Leiters.