Autor Thema: Geschlossener Sondereinsatz in Schichten - Zulagefähig?  (Read 782 times)

TestUser1337

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Moin, kurze Situationsschilderung:

Ich bin bei einem Landesbetrieb unter TV-L im Gleitzeitmodell beschäftigt. Jährlich kommt es zu einem Sondereinsatz für einen großteil des Betriebes, bei dem der Arbeitgeber verfügt, dass man nach einem gesonderten Schichtplan Dienste bei einem Sondereinsatz wahrnimmt. Dieser Schichtplan erstreckt sich maximal über eine Woche. Hier werden Deinste gesetzt, um die Funktionsfähigkeit meines Dienstzweiges aufrecht zu erhalten. Es gibt zwei zeitlich versetzte Schichten, die sich eine Stunde überschneiden und 20 Stunden eines Tages abdecken. Ich war auch zwischen 21 und 6 Uhr gesetzt.

Frage: Ist diese Sonderform der Arbeit Zeitzuschlagfähig gem. § 8 Abs. 8 Satz 2 TV-L?

Vielen Dank für eure Expertise!

pagricola

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Ja, Wochenend- und Nachtarbeit werden vergütet. Ansonsten m. E. nicht, wenn die Zeiten innerhalb der normalen Gleitzeit fallen.

TestUser1337

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Genau. Sorry, da war ich leider unkonkret.

Zuschläge für Wochenendarbeit und/oder Nachtarbeit sowie Überstundenzeitzuschlag ist für mich klar. Ich meine im Besonderen die stundenweise Schichtzulage, wenn keine Wochenendarbeit parallel vorliegt.

pagricola

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Genau. Sorry, da war ich leider unkonkret.

Zuschläge für Wochenendarbeit und/oder Nachtarbeit sowie Überstundenzeitzuschlag ist für mich klar. Ich meine im Besonderen die stundenweise Schichtzulage, wenn keine Wochenendarbeit parallel vorliegt.

( 7 ) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich. 2Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.

( 8 ) Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. 2Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.


TV-L § 8. Die Frage ist, über welchen Zeitraum sich das bei dir erstreckt, um dem "ständig" gerecht zu werden, ansonsten wirst du von der "Zulage" am Ende des Monats wohl nicht viel mitkriegen.
« Last Edit: 24.06.2022 09:46 von pagricola »

SVA

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Da die tarifliche Vorschrift im zitierten Teil die stundenweise Schichtzulage explizit für "Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten" vorsieht, ist mir unklar, warum TestUser1337 dem "ständig" gerecht werden müsste.