Moin, kurze Situationsschilderung:
Ich bin bei einem Landesbetrieb unter TV-L im Gleitzeitmodell beschäftigt. Jährlich kommt es zu einem Sondereinsatz für einen großteil des Betriebes, bei dem der Arbeitgeber verfügt, dass man nach einem gesonderten Schichtplan Dienste bei einem Sondereinsatz wahrnimmt. Dieser Schichtplan erstreckt sich maximal über eine Woche. Hier werden Deinste gesetzt, um die Funktionsfähigkeit meines Dienstzweiges aufrecht zu erhalten. Es gibt zwei zeitlich versetzte Schichten, die sich eine Stunde überschneiden und 20 Stunden eines Tages abdecken. Ich war auch zwischen 21 und 6 Uhr gesetzt.
Frage: Ist diese Sonderform der Arbeit Zeitzuschlagfähig gem. § 8 Abs. 8 Satz 2 TV-L?
Vielen Dank für eure Expertise!