Autor Thema: Höhergruppierung mit Stufenvorrückung  (Read 3175 times)

honeyblossom89

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Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« am: 24.06.2022 10:34 »
Hallo,

meine Abteilung (Entgeldgruppe 7) möchte einen Höhergruppierungsantrag stellen. Dieser soll noch im Juni abgegeben werden und wird 6 Monate rückwirkend gestellt.

Am 01.07.2022  rücke ich allerdings von Stufe 3 in Stufe 4 vor. Werde ich bei Bewilligung von Stufe 4 in Stufe 3 zurück gesetzt? Wäre eine Antragsstellung ab 01.07. sinnvoller?

Vielen Dank :)

Kat

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #1 am: 24.06.2022 10:56 »
Es gibt keine Anträge auf Höhergruppierung. Man ist so eingruppiert was die nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten ergeben. Ohne Antrag. Änderungen ergeben sich nur durch Änderungen in den übertragenen Tätigkeiten und die gelten dann ab Übertragung.

honeyblossom89

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #2 am: 24.06.2022 11:03 »
wir üben derzeit Tätigkeiten aus, die nicht in unserer Stellenbeschreibung stehen und eine andere Eingruppierung mit sich bringen, deshalb möchten wir auch die entsprechende Vergütung und dass dies geprüft wird und die Endgeldgruppe entsprechend angepasst wird

Organisator

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #3 am: 24.06.2022 11:07 »
wir üben derzeit Tätigkeiten aus, die nicht in unserer Stellenbeschreibung stehen und eine andere Eingruppierung mit sich bringen, deshalb möchten wir auch die entsprechende Vergütung und dass dies geprüft wird und die Endgeldgruppe entsprechend angepasst wird

Dann verhältst du dich abmahnwürdig vertragswidrig. Du darfst nur die Tätigkeiten ausüben, die dir vom Arbeitgeber übertragen wurden. Sollte der Arbeitgeber dir andere Tätigkeiten übertragen wollen, kann er das jederzeit tun. Wenn dies eingruppierungsrelevant ist, bedarf es deiner Zustimmung.
Solange dir keine anderen Tätigkeiten übertragen wurden machst du einfach das, was dir bislang übertragen wurde.

Isie

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #4 am: 24.06.2022 11:47 »
Wenn dir die Tätigkeiten von einer dazu berechtigten Person übertragen wurden, ist das wirksam, auch wenn sie in einer veralteten Stellenbeschreibung nicht enthalten sind. Wenn die Wertigkeit sich geändert hat, ist ein Antrag auf Höhergruppierung tariflich zwar nicht vorgesehen und eigentlich nicht relevant. Aber um deinem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, seine Rechtsmeinung zu überprüfen, teilst du ihm einfach mit, welcher Entgeltgruppe die von dir auszuübenden Tätigkeit entspricht und seit wann. Um die Ausschlussfrist zu wahren, musst du schriftlich Anspruch auf das Entgelt dieser Entgeltgruppe erheben.

Nachtrag: Für die Stufenfestsetzung ist entscheidend, welche Stufe du in deiner alten Entgeltgruppe zu dem Zeitpunkt erreicht hattest, in dem dir die die Höhergruppierung auslösenden Tätigkeiten übertragen wurden.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #5 am: 24.06.2022 11:48 »
Dann verhältst du dich abmahnwürdig vertragswidrig. Du darfst nur die Tätigkeiten ausüben, die dir vom Arbeitgeber übertragen wurden. Sollte der Arbeitgeber dir andere Tätigkeiten übertragen wollen, kann er das jederzeit tun. Wenn dies eingruppierungsrelevant ist, bedarf es deiner Zustimmung.
und des PRs

xAndi

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #6 am: 24.06.2022 14:53 »
Ähnliches Problem bei mir, was kommt:
Stufenaufstieg im Oktober 2023, aber neue Stelle Ende des Jahres mit Höhergruppierung.
Ist es dann möglich dass ich die höhere Gruppe bekomme, aber die Stufenerhöhungs-Zeit sich verkürzt,
also trotzdem im Oktober 2023 stattfindet?

Organisator

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #7 am: 24.06.2022 15:48 »
Ähnliches Problem bei mir, was kommt:
Stufenaufstieg im Oktober 2023, aber neue Stelle Ende des Jahres mit Höhergruppierung.
Ist es dann möglich dass ich die höhere Gruppe bekomme, aber die Stufenerhöhungs-Zeit sich verkürzt,
also trotzdem im Oktober 2023 stattfindet?

Ja, eine solche Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich.

Isie

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #8 am: 24.06.2022 17:31 »
Aber äußerst unwahrscheinlich. Bist du der einzige Bewerber um die Stelle?

xAndi

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #9 am: 24.06.2022 21:45 »
Ja, bin ich. Und aufgrund Qualifikation und Leistung sollte das möglich sein.

Isie

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #10 am: 24.06.2022 23:35 »
Dann ist doch jetzt der beste Zeitpunkt für eine Stufenlaufzeitverkürzung bzw. diese anzuleiern.

xAndi

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #11 am: 25.06.2022 09:35 »
Genau mein Gedanke. :)

Isie

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #12 am: 25.06.2022 14:24 »
Also in der jetzigen Entgeltgruppe. Äußerst unwahrscheinlich fände ich es, in der neuen Entgeltgruppe zu erreichen, dass du im Oktober 2023 einen Stufenaufstieg erreichst. Aussichtsreicher ist es sicherlich, eine Verkürzung der Stufenlaufzeit um ein Jahr in der alten Entgeltgruppe zu bekommen.

xAndi

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Antw:Höhergruppierung mit Stufenvorrückung
« Antwort #13 am: 27.06.2022 14:28 »
Wäre sogar noch besser für mich wenn ich erst in meiner jetzigen Gruppe aufsteige und dann mit der neuen Stelle die höhere Gruppe bekomme.