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Höhergruppierung mit Stufenvorrückung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 24.06.2022 11:07 ---Dann verhältst du dich abmahnwürdig vertragswidrig. Du darfst nur die Tätigkeiten ausüben, die dir vom Arbeitgeber übertragen wurden. Sollte der Arbeitgeber dir andere Tätigkeiten übertragen wollen, kann er das jederzeit tun. Wenn dies eingruppierungsrelevant ist, bedarf es deiner Zustimmung.

--- End quote ---
und des PRs

xAndi:
Ähnliches Problem bei mir, was kommt:
Stufenaufstieg im Oktober 2023, aber neue Stelle Ende des Jahres mit Höhergruppierung.
Ist es dann möglich dass ich die höhere Gruppe bekomme, aber die Stufenerhöhungs-Zeit sich verkürzt,
also trotzdem im Oktober 2023 stattfindet?

Organisator:

--- Zitat von: xAndi am 24.06.2022 14:53 ---Ähnliches Problem bei mir, was kommt:
Stufenaufstieg im Oktober 2023, aber neue Stelle Ende des Jahres mit Höhergruppierung.
Ist es dann möglich dass ich die höhere Gruppe bekomme, aber die Stufenerhöhungs-Zeit sich verkürzt,
also trotzdem im Oktober 2023 stattfindet?

--- End quote ---

Ja, eine solche Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich möglich.

Isie:
Aber äußerst unwahrscheinlich. Bist du der einzige Bewerber um die Stelle?

xAndi:
Ja, bin ich. Und aufgrund Qualifikation und Leistung sollte das möglich sein.

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