Autor Thema: Wie lange ist meine Kündigungsfrist?  (Read 1833 times)

CiaoKakao

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Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
« am: 25.06.2022 01:03 »
Hallo liebe Mitforisten,

ich bin im August 2017 als kurzfristig Beschäftigter bei einem AG mit TvöD-K Tarifvertrag eingestiegen. Mitte September 2017 wurde ich dann unbefristet festangestellt. Sehe ich es richtig, dass ich fristgerecht zum 30.09.2022 kündigen kann, sofern ich spätestens 6 Wochen vor Quartalsende (19.08.2022) meine Kündigung einreiche? Zu welchem Datum würde meine Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Quartalsende ansteigen? Zählt hierbei der Zeitraum der eingegangenen Kündigung oder die beschäftigte Zeit bei Austritt.
Ich nehme zusätzlich an, dass die kurzfristige Beschäftigung nicht in den Zeitrahmen hineinzählt, der die Kündigunsfrist bestimmt. Mein AG (und natürlich auch Ich) zahlen monatlich in die ZVK ein. Sehe ich es richtig, dass ich mit Austritt zum 30.09.2022 meine Ansprüche auf eine Rente behalte, weil ich mehr als 60 Monate eingezahlt habe?

Ich habe ab Mitte/ Anfang September genehmigten Urlaub. Zudem habe ich noch ca. 150 Überstunden. Kann ich mit Einreichung der Kündigung in diesem Fall sogesehen rechtlich "verschwinden" oder kann der AG mir eine Auszahlung der Überstunden aufzwingen?

Herzlichen Dank.
Sabrina

Vielen Dank vorab!

CiaoKakao

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Antw:Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
« Antwort #1 am: 27.06.2022 16:58 »
Wann zählt eine kurzfristige Beschäftigung zur Beschäftigungszeit und wann nicht? Wo kann ich mich dazu einlesen? Sofern Sie dazuzählt, könnte ich aber dennoch bis zum 31.07.2022 meine Kündigung einreichen und dann zum 30.09.2022 ausscheiden, oder?

tina92

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Antw:Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
« Antwort #2 am: 28.06.2022 13:25 »
Schau mal § 1 Abs. 2 insbesondere lit. m) TVöD-K ob das für dich zutrifft oder nicht.

CiaoKakao

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Antw:Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
« Antwort #3 am: 29.06.2022 09:45 »
Danke. Die Tätigkeit überstieg die 450€-Grenze, wurde jedoch nicht berufsmäßig ausgeübt, da ich parallel noch meine Bachelorarbeit geschrieben habe. Ich habe allerdings Aufgaben wahrgenommen, die meiner späteren Festanstellung glichen.

tina92

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Antw:Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
« Antwort #4 am: 29.06.2022 10:12 »
Meine Einschätzung nach zählt die Zeit bei Dir ab Beginn. Die für die Kündigungsfrist maßgebliche Beschäftigungszeit zählt vom Beschäftigungsbeginn bis Eingang Kündigung.

Hinweis aus der Praxis: Versuche Dich mit dem AG hinsichtlich der Auszahlung zu einigen. In der Regel ist meist ein Kompromiss möglich