DER AG hat mich nach einer Stellenneubewertung 1 EG niedriger eingruppiert, weil ich kein Studium habe.
Was tariflich so auch gewollt und korrekt ist.
Nach Ablauf einer Wartezeit kann ich aufgrund der Berufserfahrung in die höhere EG wechseln.
Was in der platten Form eine außertarifliche Lösung ist, denn man müsste den Nachweis erbringen, dass man tatsächlich zu einen "sonstigen Beschäftigten", der die gleiche Verwendungstiefe und Breite hat, herangereift ist. Zweifelhaft, dass man dies durch absitzen auf einem Posten erreicht.
Aber schön wenn ein AG hier eine praktikable und für den AN positive Rechtsmeinung hat, vor Gericht dürfte so etwas regelmäßig kläglich scheitern.
Ich weiß, der ÖD erfindet da teilweise echt "eigene Gesetze".
Natürlich machen sie ihre "eigenen Gesetzte", nennt sich Tarifvertrag.
Zeitanteil wenn man die reine Unterschrift nimmt, 30 Sekunden. Prüfung des Vorgangs, den ich unterschreibe, ist je nach Finanzierungsart unterschiedlich.
Es muss in sich abgeschlossene Arbeitsvorgang betrachtet werden. Da gehört Akte aus dem Schrank holen (EG2-3) genauso dazu wie Prüfung des Vorganges [EG6-EG14] und wird dann halt nach dem höchstwertigsten "bewertet".
In der freien Wirtschaft hätte ich Vollprokura, dass muss sich doch finanziell irgendwie abbilden lassen.
Wird es sicherlich auch im Tarifvertrag, man muss es nur finden wo in der EGO das ist und man entsprechende ausreichende Zeitanteile dafür zusammenkriegen.
Fraglich ist, ob für deine Eingruppierung eine Studium erforderlich ist, dnen im allgemeinem Teil I der EGO ist es bis EG12 nicht notwendig.
Das ist nicht allen Ags bewußt, weil die noch im vorvorgestern leben.