Autor Thema: Übertragung Höherwertiger Aufgaben - Entgeltrelevant?  (Read 1209 times)

Benni73ÖD

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ist die Übertragung einer Unterschriftsvollmacht Entgeltrelevant? Also z.B. im ersten Schritt 5 Stellig, im nächsten Schritt 6 stellig, und dann unbegrenzt? Liegt hier der Tatbestand Übertragung Höherwertiger Tätigkeiten vor und ich müsste die HR darauf ansprechen? Meine Chefin möchte mir mehr Geld zahlen, dies ist auch in der Finanzierung so eingeplant. Jedoch scheitern wir an der HR, die da nicht mitgehen möchte. Die Höherwertigen Tätigkeiten wurden mir bereits übertragen und HR mitgeteilt. Es hakt an dem Tatbestand EG 9-12 ohne Studium.

WasDennNun

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Antw:Übertragung Höherwertiger Aufgaben - Entgeltrelevant?
« Antwort #1 am: 25.06.2022 20:12 »
Ob es entgeltrelevant ist hängt davon ob, welche Zeitanteile davon betroffen sind und diese Tätigkeit tariflich höherwertig ist. ob 5 oder 6 stellig ein Änderung bewirkt kanns sein, muss nicht.
Wozu Studium, wo in der EGO ist das notwendig?
Teil I Ego nehme ich bei dir an.

Benni73ÖD

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Antw:Übertragung Höherwertiger Aufgaben - Entgeltrelevant?
« Antwort #2 am: 27.06.2022 08:02 »
DER AG hat mich nach einer Stellenneubewertung 1 EG niedriger eingruppiert, weil ich kein Studium habe. Nach Ablauf einer Wartezeit kann ich aufgrund der Berufserfahrung in die höhere EG wechseln. Ich weiß, der ÖD erfindet da teilweise echt "eigene Gesetze". Zeitanteil wenn man die reine Unterschrift nimmt, 30 Sekunden. Prüfung des Vorgangs, den ich unterschreibe, ist je nach Finanzierungsart unterschiedlich. In der freien Wirtschaft hätte ich Vollprokura, dass muss sich doch finanziell irgendwie abbilden lassen.

WasDennNun

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Antw:Übertragung Höherwertiger Aufgaben - Entgeltrelevant?
« Antwort #3 am: 27.06.2022 08:50 »
DER AG hat mich nach einer Stellenneubewertung 1 EG niedriger eingruppiert, weil ich kein Studium habe.
Was tariflich so auch gewollt und korrekt ist.
Zitat
Nach Ablauf einer Wartezeit kann ich aufgrund der Berufserfahrung in die höhere EG wechseln.
Was in der platten Form eine außertarifliche Lösung ist, denn man müsste den Nachweis erbringen, dass man tatsächlich zu einen "sonstigen Beschäftigten", der die gleiche Verwendungstiefe und Breite hat, herangereift ist. Zweifelhaft, dass man dies durch absitzen auf einem Posten erreicht.
Aber schön wenn ein AG hier eine praktikable und für den AN positive Rechtsmeinung hat, vor Gericht dürfte so etwas regelmäßig kläglich scheitern.
Zitat
Ich weiß, der ÖD erfindet da teilweise echt "eigene Gesetze".
Natürlich machen sie ihre "eigenen Gesetzte", nennt sich Tarifvertrag.
Zitat
Zeitanteil wenn man die reine Unterschrift nimmt, 30 Sekunden. Prüfung des Vorgangs, den ich unterschreibe, ist je nach Finanzierungsart unterschiedlich.
Es muss in sich abgeschlossene Arbeitsvorgang betrachtet werden. Da gehört Akte aus dem Schrank holen (EG2-3) genauso dazu wie Prüfung des Vorganges [EG6-EG14] und wird dann halt nach dem höchstwertigsten "bewertet".
Zitat
In der freien Wirtschaft hätte ich Vollprokura, dass muss sich doch finanziell irgendwie abbilden lassen.
Wird es sicherlich auch im Tarifvertrag, man muss es nur finden wo in der EGO das ist und man entsprechende ausreichende Zeitanteile dafür zusammenkriegen.

Fraglich ist, ob für deine Eingruppierung eine Studium erforderlich ist, dnen im allgemeinem Teil I der EGO ist es bis EG12 nicht notwendig.
Das ist nicht allen Ags bewußt, weil die noch im vorvorgestern leben.