Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2256 times)

Krissy1712

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Eingruppierung
« am: 25.06.2022 20:48 »
Hallo Zusammen,

ich arbeite seit November 2019 in der Verwaltung. Ich wurde in die  EG6 eingruppiert. Seit letzten Oktober haben sich meine Aufgaben geändert. Ich sollte jetzt eine Stellenbeschreibung abgeben, da die Stelle noch bewertet werden muss.
Meine Tätigkeiten füge ich hier mal bei. Könnt ihr mir schon evtl. sagen, ob mir eine höhere Eingruppierung zu steht?

Wirtschaftsförderung
Vermarktung unbebauter Grundstücke in den Gewerbegebieten der Verbandsgemeinde, Standortberatung, Kontaktvermittlung zu Behörden und Institutionen (Lotsendienst für Investoren)

Leerstandsmanagement im Bereich der gewerblichen Immobilien

Teilnahme an Vorstandssitzungen der Projektgemeinschaft Gewerbepark

Pflege Gewerbeflächendatenbank der ISB sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen der Standortfindung

Mitwirkung bei Projekten (Unternehmerforum, Fairtrade-Aktionen)

Mitwirkung zur Durchführung von Verfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung

Teilnahme an Veranstaltungen und Arbeitskreisen (Regionalkonferenz Breitband, Arbeitskreistreffen „Breitbandausbau im Landkreis Arbeitskreistreffen „Wirtschaftsförderer)

Professionelle Mediengestaltung
Selbstständige Erstellung von Broschüren, Plakaten/Flyern mit dem Programm „Affinity“ für viele Bereiche der VG, Erstellung von Medien in verschiedenen Dateiformaten (.eps, .pdf, .tif, .jpeg, …)
Wirtschaftsförderung
Personal: Mitarbeiterkampagne
Organisation (Erstellung T-Shirts Firmenlauf, Blöcke, Stifte…)

Ständige Urlaubs- und Krankheitsvertretung Vorzimmer Bürgermeister
Bearbeitung der Eingangspost, Vorsortierung bzw. Verteilung

Termine für Bürgermeister planen

Betreuung Besucher Bürgermeister

Allgemeine Korrespondenz, Erstellung von Nachrufen, Gratulationsschreiben etc.


Vertretung Presse – Erstellung Amtsblatt, Versand von Pressemitteilungen
Telefonlisten pflegen, Mitarbeiterinfos (Änderungen) in rlp Direkt einpflegen

Vielen Dank schon einmal.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 26.06.2022 07:22 »
Die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge sind entscheident.

Und so etwas wie Teilnahme an… , Mitwirken bei…
kann alles sein:
Protokoll führen
Kaffee einschenken
Stimmberechtigt bei Entscheidungen
Ausarbeitung und Vortragen von strategischen Konzepten

Spannweite EG2-EG13

Wabi Sabi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 26.06.2022 08:49 »

Meine Tätigkeiten füge ich hier mal bei. Könnt ihr mir schon evtl. sagen, ob mir eine höhere Eingruppierung zu steht?


Wie bereits in der vorhergehenden Antwort erwähnt, sind nicht einzelne Tätigkeiten "das Maß aller Dinge" für die Beurteilung der zutreffenden Eingruppierung, sondern der "Arbeitsvorgang". Siehe hierzu § 12 TVöD, insbesondere auch die einschlägige Protokollerklärung:

"Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbei-
ten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei
natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z.B. unterschrifts-
reife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Widerspruchs oder eines Antrags,
Erstellung eines EKG, Fertigung einer Bauzeichnung, Konstruktion einer Brücke
oder eines Brückenteils, Bearbeitung eines Antrags auf eine Sozialleistung, Be-
treuung einer Person oder Personengruppe, Durchführung einer Unterhaltungs-
oder Instandsetzungsarbeit). 2Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu
bewerten und darf dabei hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespal-
ten werden."


Die "Kunst" besteht nun darin, hiernach einen oder mehrere Arbeitsvorgänge - abhängig von der sog. auszuübenden Tätigkeit, welche sich nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und im Rahmen des arbeitgeberseitigen Direktionsrecht richtet - zu bilden. Bei mehr als einem Arbeitsvorgang sind die jeweiligen Zeitanteile im Vergleich zur Gesamttätigkeit zu ermitteln.

Was "bei natürlicher Betrachtung zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis" und damit zu einem (gesonderten) Arbeitsvorgang führt, kann durchaus kompliziert zu beurteilen sein, v. a. wenn man keine fundierten Kenntnisse im Bereich der tariflichen Eingruppierung besitzt. Die Auflistung einer Vielzahl von einzelnen "Tätigkeiten" anstelle der Bildung von Arbeitsvorgängen ist dabei ein "typischer Anfängerfehler".

Für den Bereich des Bundes (TVöD Bund) sind hier einige nähere Erläuterungen zu finden, welche auch in ihren Grundaussagen auf den kommunalen Bereich (oder auch TV-L) herangezogen werden können. Diese eignen sich zum "Einlesen" in die o. g. tariflichen Rechtsfragen:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

Hier vor allem als "Schnelleinstieg":

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/160108_Arbeitsplatzbeschreibung_Basis_tarifgerechte_Eingruppierung_2016.pdf;jsessionid=298A4D1B09AD0FE6D9ABB41762FA0C91.intranet242?__blob=publicationFile&v=7

Eine recht gute und für "Einsteiger" m. E. hilfreiche Einführung bietet auch folgendes Heft, welches hier mit den einführenden Darstellungen frei zugänglich ist ("kommerzielle Werbung" hierfür ist dabei jedoch nicht beabsichtigt; es ist zwar durchaus lesenswert, aber m. E. doch recht "hochpreisig"):

https://beckassets.blob.core.windows.net/productattachment/readingsample/14699189/31742348_kaufung_taetigkeitsbewertung_lpb.pdf

Das sollte erst einmal genügen, um den "Wissensdurst" zu stillen. ;)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!