Hallo,
um den Bedarf an Führungskräften zu decken wird von der Personalabteilung der Vorschlag unterbreitet, die erforderliche Qualifikation nicht mehr nur an das Vorhandensein eines erforderlichen wissenschaftl. Hochschulabschlusses zu knüpfen, sondern darüber hinaus auch die Besetzung durch diejenigen Bewerber zu ermöglichen, welche sich der Bedingung unterwerfen, einen solchen Abschluss, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, berufsbegleitend zu erwerben (Master).
Wenn nun die Besetzung nach dem Zustandekommen einer solchen Vereinbarung zw. AN und AG erfolgt, wie ist der Mitarbeiter dann eingruppiert?
Bsp: MA ist in E11 eingruppiert, Zielposition ist begründet als E14 ausgeschrieben.
Danke