Das Krankengeld wird für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht anders berechnet als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Durch starke Entgeltschwankungen z. B. wegen Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit kann es passieren, dass das Krankengeld höher als erwartet ist. Es kann aber auch sein, dass dein Arbeitgeber die Bezügezahlung noch nicht eingestellt hat oder dir bereits den Krankengeldzuschuss gezahlt hat, der bei Besitzstandsfällen (BAT-Altfälle) höher ausfällt.