Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung  (Read 1018 times)

Rike79

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Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung
« am: 26.06.2022 18:37 »
Liebes Forum,

Ich bin seit September 2020 in der 11/4 und war vorher in der 12/4 seit Februar 2018. Ich hatte die Herabgruppierung aufgrund eines Stellenwechsels im Unternehmen. Bleibt die Stufenlaufzeit bei einer Herabgruppierung erhalten? Wäre ich also seit Februar 2022 eigentlich schon in der 11/5?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und eventuell auch den Bezug aus dem Tarifvertrag nennen.

Lg Rike

ChrBY

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Antw:Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung
« Antwort #1 am: 26.06.2022 19:57 »
Beim TVöD Bund bleibt die Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung ausdrücklich erhalten. Beim TVöD VKA fehlt eine entsprechende Regelung, was das Bundesarbeitsgericht am 1. Juni 2017 so interpretierte, daß ein Erhalt der Stufenlaufzeit beim TVöD VKA nicht vorgesehen ist, also die Stufenlaufzeit aufs neue beginnt.

Beim TV-L fehlt in § 17 Abs. 4 Satz 4 genau wie beim TVöD VKA eine eindeutige Regelung, so daß die meisten Arbeitgeber, für die der TV-L maßgebend ist, seit dem obengenannten Urteil die Rechtsmeinung vertreten, daß die Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung neu beginne.

Hier beispielsweise das entsprechende Rundschreiben für Berlin:

https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4324668

Rike79

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Antw:Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung
« Antwort #2 am: 26.06.2022 20:17 »
Herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!