Autor Thema: Zusatzversorgung und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz  (Read 1406 times)

hevo21

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Aufgrund meiner Tätigkeit in einem Wohlfahrtsverband erhielt ich seit 5/2002 eine Zusatzversorgungsrente wegen Erwerbsunfähigkeit durch die Bayerische Versorgungskammer, berechnet auf der Basis der damaligen gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente (beide Renten 8/2017 in Altersbezüge umgewandelt). Das nun beschlossene Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz führt zu einer nachträglichen Neuberechnung und Verbesserung des gesetzlichen Rentenanspruchs ab 2024 (Verlängerung der Anrechnungszeiten bis zum 65. Lebensjahr). Wirkt sich jene zukünftige Neuberechnung der gesetzlichen Rente auf die Höhe der z. Z. gewährten Zusatzversorgung aus? Wird diese um den zu erwartenden Erhöhungsbetrag gemindert?