Autor Thema: [BW] Berücksichtigungsfähige Beschäftigungszeiten  (Read 938 times)

Jepsen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Hallo zusammen,

meine Partnerin wurde nun nach 4 Jahren im Angestelltenverhältnis in BW verbeamtet. Bei ihrer Einstellung ins Angestelltenverhältnis vor 4 Jahren wurde ihr ein 3-monatiges Praktikum vor 5 Jahren (war ein bezahltes Praktikum und erfolgte nach dem Master-Abschluss und auch im Öffentlichen Dienst) auf ihre Stufenzuordnung im TV-L gemäß § 16 TV-L angerechnet. Im Beamtenverhältnis ist die Anrechnung dieses Praktikums anscheinend gemäß § 32 LBesGBW nicht möglich.

Weiß da jemand Bescheid, ob das nicht doch möglich ist? Ich glaube, die haben nicht auf dem Schirm, dass das zu dem Zeitpunkt ihre "Haupttätigkeit" nach dem Studium war und sie nicht mehr immatrikuliert war, d. h. es kein Pflichtpraktikum war.

Viele Grüße und danke für Eure/Ihre Antworten
Jepsen