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Anderer Arbeitsplatz gleicher Arbeitgeber

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WasDennNun:

--- Zitat von: Johann am 27.06.2022 14:15 ---Wenn die Referatsleiter sich nicht einig werden können, muss eben wieder der berechtigte Arbeitgebervertreter aus der Personalabteilung entscheiden, wann der Wechsel stattfindet.

--- End quote ---
Und manchmal kann auch der PR solche Gespräche Koordinierungen etc. forcieren.
Zumindest bei uns würde der PR, sofern der AN sie ins Boot holt, hier für Beschleunigung des Informationsflusses und des Austausches sorgen.

JC83:

--- Zitat von: FBFlo am 27.06.2022 09:03 ---Hallo,

mal eine Frage:

Ein Arbeitnehmer, beschäftigt beim Referat A, hat sich beim Referat B beworben, die Stellenbesetzung ging zu seinen Gunsten aus (beide Referate sind beim gleichen Arbeitgeber) .
Referat A müsste den Arbeitnehmer zu Referat B versetzen (§ 4 TV-L).
Arbeitnehmer hat noch Arbeiten zu erledigen in Referat A.
Wie lange kann Referat A die Versetzung hinausschieben, oder könnte der Arbeitnehmer bei Referat A Kündigen und sich von Referat B neu einstellen lassen.

Gruß
FB
 

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Das wäre doch nur eine "simple" Umsetzung.

Es liegt der gleiche Arbeitgeber vor. Wenn es sich um 2 Referate handelt, muss es doch "darüber" auch eine Abteilung geben, oder? Davon ab, bist du anscheinend in einem Auswahlverfahren ausgewählt worden, sprich wir sind ggf. im Bereich von Schadensersatz, wenn deine "Versetzung" unnötig verzögert wird (sofern es sich um eine Höhergruppierung handelt). Zumindest kann man dies an geeigneter Stelle anbringen...

Im Land Berlin hat man z.B. die Konstellationen, dass zwar auch hier alle unter demselben AG firmieren, jedoch Bezirksämter und Senatsverwaltungen eigene Dienststellen sind; hier wird tatsächlich versetzt - idR in einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, wenn es sich um eine HG handelt.

WasDennNun:

--- Zitat von: JC83 am 01.07.2022 09:34 --- Davon ab, bist du anscheinend in einem Auswahlverfahren ausgewählt worden, sprich wir sind ggf. im Bereich von Schadensersatz, wenn deine "Versetzung" unnötig verzögert wird (sofern es sich um eine Höhergruppierung handelt). Zumindest kann man dies an geeigneter Stelle anbringen...

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Ist nicht dein Ernst?
Der AG entscheidet dir nicht eine höherwertige Stelle zu geben und wird dadurch Schadensersatzpflichtig?

JC83:

--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:42 ---
--- Zitat von: JC83 am 01.07.2022 09:34 --- Davon ab, bist du anscheinend in einem Auswahlverfahren ausgewählt worden, sprich wir sind ggf. im Bereich von Schadensersatz, wenn deine "Versetzung" unnötig verzögert wird (sofern es sich um eine Höhergruppierung handelt). Zumindest kann man dies an geeigneter Stelle anbringen...

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Ist nicht dein Ernst?
Der AG entscheidet dir nicht eine höherwertige Stelle zu geben und wird dadurch Schadensersatzpflichtig?

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Anscheinend entscheidet ja hier nicht der AG, sondern irgendeine Organisationseinheit verhindert/verzögert die Umsetzung?! - und sofern die Stellenbesetzung erfolgreich durchgeführt wurde, kann es rechtlich kaum haltbar sein, diese Umsetzung zeitlich unbefristet hinauszuschieben?! Aber du hast natürlich recht, sofern der AG hier nicht entscheidet, ist das auch eine Position ;) ....aber daher auch meine Einschränkung mittels ggf.

Das war eher im Kontext meines Beispiels aus Berlin zu sehen, wo diese "Mercy-Rule" von 3 Monaten maximaler Haltedauer genutzt wird, um den Beschäftigten keinen finanziellen Nachteilen durch Verzögerung auszusetzen.

WasDennNun:

--- Zitat von: JC83 am 01.07.2022 10:48 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 01.07.2022 09:42 ---
--- Zitat von: JC83 am 01.07.2022 09:34 --- Davon ab, bist du anscheinend in einem Auswahlverfahren ausgewählt worden, sprich wir sind ggf. im Bereich von Schadensersatz, wenn deine "Versetzung" unnötig verzögert wird (sofern es sich um eine Höhergruppierung handelt). Zumindest kann man dies an geeigneter Stelle anbringen...

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Ist nicht dein Ernst?
Der AG entscheidet dir nicht eine höherwertige Stelle zu geben und wird dadurch Schadensersatzpflichtig?

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Anscheinend entscheidet ja hier nicht der AG, sondern irgendeine Organisationseinheit verhindert/verzögert die Umsetzung?! - und sofern die Stellenbesetzung erfolgreich durchgeführt wurde, kann es rechtlich kaum haltbar sein, diese Umsetzung zeitlich unbefristet hinauszuschieben?!
--- End quote ---
Und diese wird ja exakt dann erfolgreich durchgeführt, wenn der AG die Versetzung in die Wege leitet.


--- Zitat ---Aber du hast natürlich recht, sofern der AG hier nicht entscheidet, ist das auch eine Position ;) ....aber daher auch meine Einschränkung mittels ggf.
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eben

--- Zitat ---Das war eher im Kontext meines Beispiels aus Berlin zu sehen, wo diese "Mercy-Rule" von 3 Monaten maximaler Haltedauer genutzt wird, um den Beschäftigten keinen finanziellen Nachteilen durch Verzögerung auszusetzen.

--- End quote ---
Und damit hat der AG ja durch einen Vorabbeschluss schon entschieden, wie die Entscheidungswege und Fristen laufen.

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