Autor Thema: Kündigung bei langer Krankheit  (Read 2820 times)

PolJens

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Kündigung bei langer Krankheit
« am: 27.06.2022 11:27 »
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage bzgl. Kündigung bei längerer Krankheit bzw. wiederholtem Ausfall durch Krankheit.
Gibt es im TVL bzw. öffentl. Dienst eine Regelung die besagt, wie lange ein AN ausfallen darf oder wie oft, bis eine Überprüfung durch den Medizinärztlichen Dienst erfolgt und demzufolge eine eventl. Kündigung?
In einem Fall ist ein MA in diesem Jahr schon mehr als die Hälfte der Arbeitstage ausgefallen und man überprüft nun seitens der Behörde ob diesem MA geküngigt werden kann.
Dazu kommt noch, dass dieser MA Gleichgestellt ist, was meiner Meinung nach eine Kündigung durch Krankheit fast unmöglich macht.

WasDennNun

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #1 am: 27.06.2022 12:07 »
Der AN dann normalerweise auch nicht mehr vom AG bezahlt werden muss.
Bei Beamten wird durchaus nach 6 Monaten der Amtsarzt hinzugezogen, warum sollte man das nicht auch bei einem TBler machen. Und auch wenn er gleichgestellt ist, muss er seine individuelle Arbeitsleistung erbringen können.

PolJens

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #2 am: 27.06.2022 12:49 »
Da gebe ich Dir natürlich recht, auch ein Gleichgestellter muss seine Leistung erbringen. Meine Frage dahingehend richtet sich primär auch danach, ob es ein festgeschriebenes Szenario gibt, ählich wie bei den PVB´s, wo nach einer 3-Monatigen Krankheit der Polizeiarzt hinzugezogen wird und eine Dienstunfähigkeit festgestellt werden kann bzw. wird.

Mike Mod

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #3 am: 27.06.2022 20:25 »
Eigtl solltest Du ein BEM machen, der AG ist schließlich dazu verpflichtet,  Maßnahmen zu ergreifen, dass dein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Und dabei ist eigtl egal ob 3 m8nate oder 29 Monate, so ist es zumindest bei uns in der Behörde

DiVO

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #4 am: 28.06.2022 09:30 »
Ist ein Beschäftigter innerhalb von zwölf Monaten 42 Tage am Stück oder mit Unterbrechungen arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber diesem ein BEM anzubieten. Kommt de Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so kann das eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht unwirksam machen. Der Arbeitgeber hätte in diesem Fall nicht alles gemacht, um dem Beschäftigten einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Knackpunkt an der Sache: Du musst als Beschäftigter das Angebot des BEM annehmen und daran teilnehmen.

Erst wenn das BEM (und ein zweites) erfolglos verlaufen ist, wird oftmals eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen. Vorher hält sie vor Gericht i.d.R. nicht stand.

WasDennNun

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #5 am: 28.06.2022 09:33 »

Knackpunkt an der Sache: Du musst als Beschäftigter das Angebot des BEM annehmen und daran teilnehmen.
Steht wo? Man kann das Angebot doch ablehnen, weil man es nicht für notwendig erachtet oder weil es noch nicht zielführend ist.
(Also warum sollte jemand eine BEM machen (müssen), wenn es gerade mit der Chemo anfängt....)

DiVO

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #6 am: 28.06.2022 12:42 »

Knackpunkt an der Sache: Du musst als Beschäftigter das Angebot des BEM annehmen und daran teilnehmen.
Steht wo? Man kann das Angebot doch ablehnen, weil man es nicht für notwendig erachtet oder weil es noch nicht zielführend ist.
(Also warum sollte jemand eine BEM machen (müssen), wenn es gerade mit der Chemo anfängt....)

Mein Zitat bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen, sondern die Sätze davor mitlesen. Ich fasse für dich nochmal zusammen:

Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung wurde in der Vergangenheit wurde die Ablehnung eines BEM durch den Beschäftigten häufig zu Gunsten des Arbeitgebers ausgelegt. Frei nach dem Motto:

Der Arbeitgeber gibt sich alle Mühe den Beschäftigten zu halten und ihm einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen und der Betroffene lehnt das einfach ab. Der Betroffene möchte also gar nicht wieder arbeitsfähig werden und seinem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbieten.

clarion

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Antw:Kündigung bei langer Krankheit
« Antwort #7 am: 28.06.2022 23:47 »
Ich weiß von mindestens zwei Fällen, in denen kranke Meneschen, in einem Fall gleichgestellt  und im zweiten Fall mit Schwerbehinderung gekündigt wurde.

Die eine Person  war eine  krankheits-uneinsichtige Alkoholikerin der zweite Fall jemand mit extrem vielen Kurzzeiterkrankungen, die dazu führten, dass über Jahre weniger als die Hälfte der Tage eine Anwesenheit gegeben war.

Integrationsamt, Schwerbehindertenbeauftragter und das Arbeitsgericht haben zugestimmt. Es ist definitiv nicht so, dass Kranke nicht kündbar sind. Wenn sauber dokumentiert ist, was in Richtung  BEM gelaufen ist und wie die Ergebnisse waren, kann gekündigt werden.