Autor Thema: Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1  (Read 1432 times)

xxangestelltexx

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Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« am: 27.06.2022 12:27 »
Guten Tag,

ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir zu folgenden zwei, für mich sehr wichtigen Themen, behilflich sein könntet.
Es ist eine sehr schwierige Zeit für mich und ich möchte wissen, was finanziell auf mich zukommt und habe Angst etwas nicht beachtet zu haben:


Ich muss aus gesundheitlichen Gründen einen Auflösungsvertrag unterschreiben und kann daher Urlaubstage nicht nehmen, sodass eine Urlaubsabgeltung vereinbart wird.

Die Formel zur Berechnung ist: Brutomonatsgehalt *3/65 * Urlaubs-Tage.
Ist für die Berechnung des Netto-Betrages ein üblicher Brutto-Netto-Rechner zu benutzen, oder wird die Urlaubsabgeltung steuerlich anders behandelt?
Falls während der Erkrankung eine neue Stufe erreicht wurde, ist dieses Bruttomonatsgehalt insg. anzuwenden, dh auch für Urlaubstage aus einem Zeitraum vor dem Stufenaufstieg, da es um den Zeitpunkt der Urlaubsabgeltung geht?


Das 2. Thema: Ich werde über den Auflösungszeitpunkt hinaus krankgeschrieben bleiben, laut Aussage meiner Ärzte. Ich werde keine Abfindung erhalten, sofern das relevant ist.

Laut 157 (2) SGB III:
"Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch
auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses"


Verstehe ich das richtig, dass mein Arbeitslosenentgelt für die Anzahl der abgegoltenen Urlaubstage =Kalendertage oder excl. Wochenende/Feiertage ruht?
Ich hatte auch von 60% Quote gelesen, meine aber, dass das nur für Abfindungen gilt.

Gilt dies auch bei weiterhin bestehender AU und bei Auflösung /Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ärztlichen Rat?

Wenn das Arbeitsverhältnisses erst zu einem Zeitpunkt nach der Aussteuerung des Krankengeldes aufgelöst wird, kann sich daraus ergeben, dass zunächst ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit gezahlt wird und zu einem späteren Zeitpunkt der Ruhenszeitraum beginnt, richtig?

Für diese Ruhensphase muss ich mich dann selbst versichern, da kein Versicherungsschutz bei den Sozialversicherungen besteht, mit Ausnahme der gem. § 19 Abs. 2 SGB V  4-Wöchigen Nachversicherungszeit.

dh. in meiner Konstellation entsteht dadurch zunächst wahrscheinlich ein Zeitraum, der unter die Nachversicherungszeit fällt (= keine eigenständige Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherung), dann Einsetzen des Ruhezeitraums (= Ende des Arbeitsverhältnisses & Urlaubsabgeltung) mit freiwilliger (& selbst zu bezahlender) Kranken- und Pflichtversicherung.
Nach Ablauf des Ruhezeitraums - Versicherung durch ALG1/Nahtlosigkeitsregelung nach entsprechender Prüfung?


Ich bin jeder/jedem dankbar, der/die mir weiterhelfen kann. Da wir über relativ viele Urlaubstage sprechen & ALG1 ja erst zum Monatsende bezahlt wird, kann ich momentan  bis Ende des Jahres überhaupt nicht absehen, wieviel Geld mir zur Verfügung stehen wird.

Ein insbesondere  aufgrund der momentanen weltpolitischen Lage & deren Auswirkungen beunruhigende Vorstellung....





WasDennNun

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Antw:Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« Antwort #1 am: 27.06.2022 13:16 »
Salop gesagt: Ende AV plus anschließend fiktiv genommener Urlaub ist der Anfang des ALG1 Urlaub.
(Der AG könnte dich ja weiterbeschäftigen und Urlaub geben anstelle dir es auszuzahlen)

(und so wird auch mWn das entsprechende Entgelt errechnet)

Ich muss aus gesundheitlichen Gründen einen Auflösungsvertrag unterschreiben
Klingt seltsam.
Du hast dich also mit dem AG einvernehmlich darauf geeinigt, dass nicht du kündigst oder er dir nicht kündigt, denn müssen muss man mitnichten einen Vertrag unterschreiben, es ist immer eine "freie" Willensäußerung.
Warum nicht erst eine Auflösung/Kündigung machen, wenn man gesundet ist?
Weil der Arzt das einen Anrät? Berät er auch in monetären Fragen?
Oder schreibt er eine ärztliches Attest, welches dir ermöglicht eine fristlose Kündigung zu schreiben?
(nach dem du gesundet bist und deinen Urlaub genommen hast und während des Urlaubes einen neuen Job gefunden hast?)

So steht dir während deiner Krankheit ein Menge Unwägbarkeiten bevor.
Du musst dich eigentlich spätestens am ersten Tag deiner "selbstgewählten" Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Und umgehend nach dem du weißt das du arbeitslos wirst arbeitssuchend (letzteres geht online)

Krankengeld sollte weitergezahlt werden
edit:
Anspruch auf ALG1 ruht während des Krankengeld Bezuges, so dass du danach evtl. deine "Urlaubssperrzeit" aufgedrückt bekommst.

xxangestelltexx

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Antw:Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« Antwort #2 am: 27.06.2022 13:45 »
 @WasDennNun

vielen Dank für Deine Antwort.

Selbstverständlich ist es meine freie Willensäußerung. Der Weg über den Auflösungsvertrag war aufgrund einer mit in der Nebenabrede enthaltenen Zahlungspflicht meinerseits notwendig. Hier wurde ich anwaltlich beraten.
Ich wollte aus Gründen der Anonymität nicht genauer darauf eingehen, merke jedoch - dank Deiner Antwort - dass das missverständlich ist.

Ich werde demnächst ausgesteuert und der Auflösungszeitpunkt des Arbeitsvertrages liegt jedoch nach dem Aussteuerungsdatum.
Mir liegt ein Attest - Kündigung aus wichtigem Grund - gesundheitlich bedingt von behandelnden Arzt vor. Dieser rät mir eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, dh  für einen neuen Job bin ich zu krank, wobei das natürlich andere Stellen letztendlich beurteilen müssen.

Leider  hat sich das weiter bestehende Arbeitsverhältnis incl. regelmäßigem Kontakt zum AG negativ auf meine  bereits schwierige gesundheitliche Situation ausgewirkt (mehrere schwerwiegende Diagnosen in den letzten 1,5 Jahren), sodass ich mich nicht in der Lage sah (& zudem von ärztlicher Seite und anwaltlicher Seite auch zu einem kompletten Cut geraten wurde)  mit einer Kündigung/Auflösung  bis nach der Gesundung zu warten.

Mir ist bewusst, dass die Situation Unwägbarkeiten beinhaltet und würde mich daher freuen, wenn Ihr mir helfen könntet, dass diese zumindest in finanzieller Hinsicht  für mich überschaubarer werden  - indem ich weiß, was mich erwartet.

Vielen Dank!






WasDennNun

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Antw:Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« Antwort #3 am: 27.06.2022 14:24 »
Schon mal darüber nachgedacht, das direkt beim Arbeitsamt vorzutragen und abzuklären.

Und was Überschaubarkeit angeht:
Rechne damit, dass du weiter Krankengeld bekommst, wenn du Arbeitslos wirst.
Rechne damit, dass du für die Dauer deines Fiktiven Urlaubs nach Gesundung kein ALG1 erhältst.
Bereit dich monetär darauf vor, dass du 3 Monate Sperrzeit wg. Auflösungsvertrag bekommen kannst.

Also worst case einplanen.
Dann ist, wenn es nicht so kommt, alles ein Zugewinn.

Isie

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Antw:Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« Antwort #4 am: 27.06.2022 16:30 »
Die Urlaubsabgeltung wird als sonstiger Bezug versteuert. Wenn du dein Bruttogehalt im Rechner um 1/12 der Urlaubsabgeltung erhöhst und die sich ergebende Steuerdifferenz mit 12 multiplizieren, müsste das ungefähr hinkommen. Oder du trägst  im Rechner eine Einmalzahlung in Höhe der Urlaubsabgeltung ein, falls das geht.

xxangestelltexx

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Antw:Urlaubsabgeltung & Ruhenszeitraum ALG1
« Antwort #5 am: 01.07.2022 10:39 »
@Isie, danke, Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen!