Naja, das ist nicht so einfach.
Ich denke nicht, dass § 10 BeamtVG angewendet werden kann: "sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat".
Weiterhin muss man beachten, was im Bezug auf die Rente bisher gelaufen ist. Ich gehe davon aus, dass Sie nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eines SaZ in der Rentenkasse nachversichert wurden?
(Waren Sie im Auslandseinsatz? Dann könnten zusätzlich Tage hinzukommen)
Im Bezug auf die Erfahrungsstufe wird durchaus mehr anerkannt als die Jahre als SaZ, in Ihrem Falle die 3 Jahre, die Sie in der Stadtverwaltung tätig sind.