Autor Thema: Anrechnung Ruhegehalt  (Read 1827 times)

JustusKi

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Anrechnung Ruhegehalt
« am: 27.06.2022 13:58 »
Hallo zusammen,

ich habe mich aktuell für eine Beamtenstelle bei der Bundeswehr beworben (nichttechnischer mittlerer Dienst, zivil). Zuvor war ich bereits 6 Jahre Soldat auf Zeit, bin dann zur Stadtverwaltung (3 Jahre Ausbildung, 3 Jahre jetzt ausgelernt) und strebe jetzt wieder den Wechsel zur Bundeswehr an.
Ist es möglich, dass die Tätigkeit als Soldat und/oder sogar die Tätigkeit bei einer Kommunalverwaltung mit in die Jahre für das Ruhegehalt angerechnet werden? Im Internet findet man die Zahl von 40 Dienstjahren, um die "volle" Pension zu erhalten.

Gibt es eventuell eine rechtliche Grundlage oder ist es Ermessen der Einstellungsbehörde? Oder stehen die Chancen bei gleich 0?  ;D

Vielen Dank!

Viele Grüße

Asperatus

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Antw:Anrechnung Ruhegehalt
« Antwort #1 am: 27.06.2022 14:13 »
Schau mal in § 6 ff. BeamtVG und die zugehörigen Textziffern der BeamtVGVwV. Dies ist die Rechtsgrundlage. Ermessen gibt es im Besoldungs- und Versorgungsrecht meist wenig bzw. es sind zahlreiche ermessensleitende Kriterien aufgestellt worden, um eine einheitliche (gerechte) Handhabung zu gewährleisten.

Die 6 Jahre Soldat auf Zeit gilt nach § 8 BeamtVG als ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

Bei der Stadtverwaltung kommt es darauf an, ob du dort im Beamtenverhältnis oder in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis warst. Ich vermute letzteres. Bei ersterem würde § 6 und § 12 Abs. 1 BeamtVG gelten, bei letzterem § 10 BeamtVG.

Anhand des vor dir ausgeführten Sachverhaltes würde ich davon ausgehen, dass die kompletten 12 Jahre anerkannt werden.

JustusKi

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Antw:Anrechnung Ruhegehalt
« Antwort #2 am: 28.06.2022 07:41 »
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort! Klingt alles plausibel :)

VG

Matze1986

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Antw:Anrechnung Ruhegehalt
« Antwort #3 am: 29.06.2022 08:01 »
Naja, das ist nicht so einfach.
Ich denke nicht, dass  § 10 BeamtVG angewendet werden kann: "sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat".
Weiterhin muss man beachten, was im Bezug auf die Rente bisher gelaufen ist. Ich gehe davon aus, dass Sie nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eines SaZ in der Rentenkasse nachversichert wurden?

(Waren Sie im Auslandseinsatz? Dann könnten zusätzlich Tage hinzukommen)

Im Bezug auf die Erfahrungsstufe wird durchaus mehr anerkannt als die Jahre als SaZ, in Ihrem Falle die 3 Jahre, die Sie in der Stadtverwaltung tätig sind.
« Last Edit: 29.06.2022 08:07 von Matze1986 »