Autor Thema: VBL-Klassik nach Verbeamtung auszahlen oder behalten/weiterbezahlen?  (Read 2805 times)

economist86

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Hallo,

zur Ausgangssituation: Nach dem Studium 7,5 Jahre in der Privatwirtschaft tätig und danach 1,5 Jahre als Tarifbeschäftigter im ÖD. Aus diesen Zeiten ergeben sich laut Renteninformation Rentenansprüche von ca. 420 Euro. Danach Verbeamtung mit 36 Jahren im gehobenen Dienst beim Bund. Keinen Wehr- und Zivildienst geleistet.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mir den Eigenanteil aus der VBL-Pflichtversicherung auszahlen lassen soll?

Mein Gedankengang:
Aufgrund der relativ späten Verbeamtung werde ich den maximalen Pensionsanspruch von 71,75% des Bruttogehalts nicht erreichen, selbst wenn mir im besten Fall die Zeit als Tarifbeschäftigter im ÖD und die Studienzeit als Dienstjahre anerkannt werden und ich die erworbenen Rentenansprüche aus meiner Zeit in der Privatwirtschaft dazurechne.
Deswegen möchte ich die erworbenen Ansprüche aus der VBL-Pflichtversicherung dazu nutzen, um meine Pension aufzustocken. Da ich die die 71,75% nicht erreiche, geht mir von der VBL nichts verloren, wenn ich mir sie nicht auszahlen lasse. Vor allem möchte ich nicht auf den Arbeitgeberanteil verzichten, der bei einer Auszahlung verloren gehen würde.
Stimmt mein Gedankengang oder habe ich da einen Denkfehler?

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn ich die VBL behalten möchte?
Kann ich den Betrag ruhen lassen, bis ich in Pension gehe?
Oder muss ich selbst weiter in die VBL einzahlen und wenn ja, wie lange und nur den Arbeitnehmeranteil oder auch den Arbeitgeberanteil?

Danke!

interkommunal

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Sie können nur die freiwllige Versicherung fortführen.

Bei Nichterfüllung der Wartezeit können Sie in der Pflichtversicherung nur die Erstattung beantragen.
Die VBL informiert auf vbl.de:
"Hinweis: Haben Sie Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren im Tarifgebiet Ost gezahlt, sind die darauf beruhenden Anwartschaften sofort unverfallbar. Sie können sich diese Beiträge nicht erstatten lassen."