Autor Thema: Einstellungszusage - ist das so ok?  (Read 2617 times)

nimeras

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Einstellungszusage - ist das so ok?
« am: 27.06.2022 14:08 »
Hallo zusammen,

meine Frau ist seit dem 01.01.2022 bei einem neuen Arbeitgeber (TVöD Kommune). Sie wurde letzten Monat während ihrer Probezeit abgeworben und soll eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber (ebenfalls TVöD) zum 01.08.2022 anfangen.

Ihre Kündigungsfrist beträgt aktuell 4 Wochen zum Monatsende.

Der neue Arbeitgeber hätte sie gerne zum 01.08.2022, dementsprechend müsste sie bis spätestens 30.06.2022 kündigen.

Der Personalrat des neuen Arbeitgebers tagt am 29.06.2022, weshalb der neue Arbeitsvertrag diese Woche nicht mehr unterzeichnet werden kann. Vermutlich erfolgt dies dann in der 1. Woche im Juli. Meine Frau möchte ungern die Kündigung bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber einreichen, solange sie noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Der neue Arbeitgeber hat jetzt vorgeschlagen ihr eine schriftliche Einstellungszusage zu geben, um die Woche bis zur Vertragsunterschrift zu überbrücken.

Ich kenne mich damit leider nicht aus, wie bindend diese "Einstellungszusage" ist. Sind wir damit auf der sicheren Seite oder sollten wir dann lieber als Starttermin den 01.09.2022 wählen?

Freue mich auf regen Austausch.

Kaiser80

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #1 am: 27.06.2022 15:06 »
1. Ein professioneller AG würde den AV noch am 29.06. oder am 30.06. einreichen, aber was soll es.
2. Letzten Monat? Dann hätte man die Einstellung längst vollziehen können. Amateure, was solls.
3. Sofern ein AG eine (vorbehaltslose) schriftliche Einstellungszusage erteit  und er diese ohne entsprechende Gründe zurückzieht, macht er sich wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht gemäß § 280 Abs. 1 i.V.m. §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig.

WasDennNun

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #2 am: 27.06.2022 15:12 »
1. Ein professioneller AG würde den AV noch am 29.06. oder am 30.06. einreichen, aber was soll es.

made my day  ;D

Organisator

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #3 am: 27.06.2022 15:23 »
1. Ein professioneller AG würde den AV noch am 29.06. oder am 30.06. einreichen, aber was soll es.

made my day  ;D

hat er wohl recht!

--> neuen AG anrufen, Termin zur Vertragsunterschrift am 30.06. vereinbaren. Am selben Tag Kündigung beim alten AG abgeben.
Ansonsten einen Monat verschieben.

nimeras

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #4 am: 29.06.2022 11:17 »
Danke für den Input! :)

nimeras

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #5 am: 29.06.2022 11:41 »
Ich hätte eine weitere Frage:
Meine Frau hat noch Resturlaub vom ersten Halbjahr. Sie hat die Personalabteilung angeschrieben bei der neuen Stelle, ob sie diesen mitnehmen könnte. Dies wurde verneint.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man Urlaub "mitnehmen" könnte, wenn man eine Bescheinigung darüber erhält. Oder hat das nur mit Urlaubsanspruch zu tun, damit man nicht mehr als 30 Tage gewährt bekommt?

Wo finde ich im TVöD etwas zur Auszahlung von Urlaubstagen? Finde dazu leider nichts.



WasDennNun

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Antw:Einstellungszusage - ist das so ok?
« Antwort #6 am: 29.06.2022 13:09 »
Ich hätte eine weitere Frage:
Meine Frau hat noch Resturlaub vom ersten Halbjahr. Sie hat die Personalabteilung angeschrieben bei der neuen Stelle, ob sie diesen mitnehmen könnte. Dies wurde verneint.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man Urlaub "mitnehmen" könnte, wenn man eine Bescheinigung darüber erhält. Oder hat das nur mit Urlaubsanspruch zu tun, damit man nicht mehr als 30 Tage gewährt bekommt?

Wo finde ich im TVöD etwas zur Auszahlung von Urlaubstagen? Finde dazu leider nichts.
Das ist im BUrlG geregelt.

Urlaub von einem AG zum anderen mitzunehmen geht theoretisch, es muss halt der neue AG nur gewillt sein dir entsprechend viele Tage zu bezahlen.
Das will der neue AG nicht, also muss deine Frau den Urlaub beantragen und nehmen.
Sollte sie ihn nicht nehmen können, dann wird er ausgezahlt.
Auszahlung geht aber erst im Zeitpunkt der Beendigung, vorher nicht.
Sollte sie ihn nicht beantragen, könnte der AG auf die Idee kommen ihn verfallen zu lassen.