Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellungszusage - ist das so ok?
nimeras:
Ich hätte eine weitere Frage:
Meine Frau hat noch Resturlaub vom ersten Halbjahr. Sie hat die Personalabteilung angeschrieben bei der neuen Stelle, ob sie diesen mitnehmen könnte. Dies wurde verneint.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man Urlaub "mitnehmen" könnte, wenn man eine Bescheinigung darüber erhält. Oder hat das nur mit Urlaubsanspruch zu tun, damit man nicht mehr als 30 Tage gewährt bekommt?
Wo finde ich im TVöD etwas zur Auszahlung von Urlaubstagen? Finde dazu leider nichts.
WasDennNun:
--- Zitat von: nimeras am 29.06.2022 11:41 ---Ich hätte eine weitere Frage:
Meine Frau hat noch Resturlaub vom ersten Halbjahr. Sie hat die Personalabteilung angeschrieben bei der neuen Stelle, ob sie diesen mitnehmen könnte. Dies wurde verneint.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man Urlaub "mitnehmen" könnte, wenn man eine Bescheinigung darüber erhält. Oder hat das nur mit Urlaubsanspruch zu tun, damit man nicht mehr als 30 Tage gewährt bekommt?
Wo finde ich im TVöD etwas zur Auszahlung von Urlaubstagen? Finde dazu leider nichts.
--- End quote ---
Das ist im BUrlG geregelt.
Urlaub von einem AG zum anderen mitzunehmen geht theoretisch, es muss halt der neue AG nur gewillt sein dir entsprechend viele Tage zu bezahlen.
Das will der neue AG nicht, also muss deine Frau den Urlaub beantragen und nehmen.
Sollte sie ihn nicht nehmen können, dann wird er ausgezahlt.
Auszahlung geht aber erst im Zeitpunkt der Beendigung, vorher nicht.
Sollte sie ihn nicht beantragen, könnte der AG auf die Idee kommen ihn verfallen zu lassen.
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