Guten Tag an alle,
ich werde Anfang nächsten Jahres verbeamtet (gehobener Dienst). Mir ist unklar, ob man innerhalb einer bestimmten Frist in die PKV wechseln muss oder ob man alternativ erst mehrere Jahre freiwillig in der GKV bleiben und danach in die PKV wechseln kann? Ich habe gelesen, dass es für Menschen mit Vorerkrankungen eine Frist von 6 Monaten gibt. Aber was gilt für Menschen ohne Vorerkrankungen?
Und was ist, wenn man zB erstmal für 3 Jahre freiwillig in der GKV bleibt, währenddessen krank wird und dann in die PKV wechseln will? Können die einen ablehnen, da diese Öffnungklausel ja nicht mehr gilt, weil 6 Monate vorbei sind?
Der Grund dafür, warum ich darüber nachdenke, erstmal freiwillig in der GKV zu bleiben, ist die pauschale Beihilfe. Ich habe hier im Forum vor ein paar Tagen erstmals davon gelesen und mich jetzt extra hier angemeldet. Ich wohne in Hessen und hier gibt es (noch?) keine pauschale Beihilfe, aber die GEW und der DGB fordern sie. Ich habe Hoffnung, dass sie auch in Hessen in den nächsten Jahren durchgesetzt wird. Ist diese Hoffnung Schwachsinn oder schätzt ihr eine baldige Einführung als realistisch ein?
(Ich weiß, dass selbst mit der pauschalen Beihilfe die PKV ein wenig günstiger wäre, aber ich habe meine Gründe, warum ich ungern in die PKV möchte.)
Viele Grüße!