Autor Thema: [Allg] Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?  (Read 1898 times)

UnknownUser

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Guten Tag an alle,

ich werde Anfang nächsten Jahres verbeamtet (gehobener Dienst). Mir ist unklar, ob man innerhalb einer bestimmten Frist in die PKV wechseln muss oder ob man alternativ erst mehrere Jahre freiwillig in der GKV bleiben und danach in die PKV wechseln kann? Ich habe gelesen, dass es für Menschen mit Vorerkrankungen eine Frist von 6 Monaten gibt. Aber was gilt für Menschen ohne Vorerkrankungen?

Und was ist, wenn man zB erstmal für 3 Jahre freiwillig in der GKV bleibt, währenddessen krank wird und dann in die PKV wechseln will? Können die einen ablehnen, da diese Öffnungklausel ja nicht mehr gilt, weil 6 Monate vorbei sind?

Der Grund dafür, warum ich darüber nachdenke, erstmal freiwillig in der GKV zu bleiben, ist die pauschale Beihilfe. Ich habe hier im Forum vor ein paar Tagen erstmals davon gelesen und mich jetzt extra hier angemeldet. Ich wohne in Hessen und hier gibt es (noch?) keine pauschale Beihilfe, aber die GEW und der DGB fordern sie. Ich habe Hoffnung, dass sie auch in Hessen in den nächsten Jahren durchgesetzt wird. Ist diese Hoffnung Schwachsinn oder schätzt ihr eine baldige Einführung als realistisch ein?

(Ich weiß, dass selbst mit der pauschalen Beihilfe die PKV ein wenig günstiger wäre, aber ich habe meine Gründe, warum ich ungern in die PKV möchte.)

Viele Grüße!
« Last Edit: 12.08.2022 02:31 von Admin2 »

McOldie

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #1 am: 11.08.2022 14:49 »

Für Hamburg gilt
Sie waren vor der Begründung eines hamburgischen Beamtenverhältnisses gesetzlich krankenversichert? Dann haben Sie zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit oder ohne Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb einer Frist von drei Monaten anzuzeigen, nähere Einzelheiten sind in § 9 Abs. 2 SGB V geregelt.

Die einmal durch schriftlichen Antrag getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Ein
Hin- und Herwechseln zwischen der Pauschalen Beihilfe und der „individuellen“ Bei-
hilfe ist nicht möglich.

UnknownUser

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #2 am: 11.08.2022 16:12 »
Hallo McOldie,

danke für die Antwort.

Aber es geht mir nicht um ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe. In Hessen gibt es ja aktuell (noch) keine pauschale Beihilfe. Wenn ich freiwillig in der GKV bleibe und in ein paar Jahren die pauschale Beihilfe in Hessen eingeführt werden sollte, dann könnte ich - sofern die Regelungen wie bei den anderen Bundesländern wären, die bereits die pauschale Beihilfe haben - die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen auf schriftlichen Antrag.

Mir geht es eher darum, ob ich, falls Hessen in den nächsten paar Jahren NICHT die pauschale Beihilfe einführt, dann immer noch problemlos in die PKV wechseln kann?

Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

LG!

Organisator

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #3 am: 11.08.2022 16:29 »
Hallo McOldie,

danke für die Antwort.

Aber es geht mir nicht um ein Hin- und Herwechseln zwischen pauschaler und individueller Beihilfe. In Hessen gibt es ja aktuell (noch) keine pauschale Beihilfe. Wenn ich freiwillig in der GKV bleibe und in ein paar Jahren die pauschale Beihilfe in Hessen eingeführt werden sollte, dann könnte ich - sofern die Regelungen wie bei den anderen Bundesländern wären, die bereits die pauschale Beihilfe haben - die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen auf schriftlichen Antrag.

Mir geht es eher darum, ob ich, falls Hessen in den nächsten paar Jahren NICHT die pauschale Beihilfe einführt, dann immer noch problemlos in die PKV wechseln kann?

Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

LG!

Grundsätzlich ja. Allerdings nicht mehr zu den (vergünstigten) Konditionen aus der "Öffnungsaktion". Zu letzteren gibts Flyer, die die Vorteile und Zeiträume genauer beschreiben.

Max

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #4 am: 11.08.2022 16:32 »
Es gibt keine Frist um in die PKV zu wechseln.
Die PKV wird aber mit zunehmenden Eintrittsalter teurer und ein Anspruch besteht (nach der Öffnungsaktion) nicht mehr,  so dass eine Erkrankung einen zukünftigen Wechsel unmöglich machen kann.

UnknownUser

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #5 am: 11.08.2022 17:40 »
Vielen Dank für die Kommentare.

Dann könnte ich ja mein Vorhaben so durchziehen. 2 bis 3 Jahre in der GKV bleiben, auf die pauschale Beihilfe hoffen und wenn diese nicht bis dahin eingeführt ist, in die PKV wechseln. In der Hoffnung natürlich, dass ich bis dahin nicht erkranke. 😬

Pupecki

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #6 am: 11.08.2022 18:00 »
Vielen Dank für die Kommentare.

Dann könnte ich ja mein Vorhaben so durchziehen. 2 bis 3 Jahre in der GKV bleiben, auf die pauschale Beihilfe hoffen und wenn diese nicht bis dahin eingeführt ist, in die PKV wechseln. In der Hoffnung natürlich, dass ich bis dahin nicht erkranke. 😬

Hallo UnknownUser,

genauso mache ich es auch. Es gibt in den ersten 6 Monaten nach der Verbeamtung auf Widerruf und ein weiteres mal nach der Verbeamtung auf Probe die Öffnungsklausel. In dieser Zeit kann man maximal einen Risikozuschlag von 30 % auf den monatlichen Beitrag aufgrund von Vorerkrankungen erhalten, aber keine Ablehnung. Wenn die 6 Monate vorüber sind, kannst du auch abgelehnt werden. Bei der Verbeamtung auf Lebenszeit startet meines Wissens nach die Öffnungsklausuel nicht erneut, weiß ich aber auch nicht sicher.

UnknownUser

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Antw:Gibt es eine Frist für den Wechsel in die PKV?
« Antwort #7 am: 11.08.2022 19:56 »
Hallo Pupecki,

beruhigend zu hören, dass andere auch so vorgehen. Ich finde die pauschale Beihilfe echt eine gute Sache und hoffe, dass die in deinem und meinem Bundesland in den kommenden Jahren eingeführt wird. Daumen drücken!

LG

Rumo1895

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Ist eigentlich absehbar ob die pauschale Beihilfe auch mal für Bundesbeamte (ohne freie Heilfürsorge) ein Thema werden wird?