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[Allg] Persönliche Krise -Beamtenstatus aufgeben?

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Drehleiterkutscher:
..ah okay, ich glaube ich kenne das als Verwendungsaufstieg - wobei das mittlerweile so glaub auch nicht mehr heißt  ;D

KleeneBeamtin12:

--- Zitat von: Bastel am 28.06.2022 14:02 ---
--- Zitat von: KleeneBeamtin12 am 28.06.2022 13:49 ---Wäre ja ein kleiner Anreiz, wobei ich ja dann zwar in A9 bin, aber auf lange Zeit trotzdem den Praxisorientierten Aufstieg anstreben möchte und da dazu muss ich mich im Endamt ergo A10 (neu) befinden ;)

--- End quote ---

Sicher dass du den Aufstieg schaffst? Du hast ja geschrieben, dass Schule/Lernen nichts mehr für dich ist.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass es als Angestellter leichter wird in den gD bzw. >= EG10 zu kommen? Auch hierfür braucht man gewissen Qualifikationen, welche man nicht geschenkt bekommt.

--- End quote ---

Also ich meinte mit dem Lernen und der Schule tatsächlich den theoretischen Weg, ich habe ja nur meinen damaligen Realschulabschluss und meine Ausbildung zur Finanzwirtin in der allgemeinen Finanzverwaltung.

Ich müsste ja jetzt erstmal noch zwei/drei Jahre meine FH/Abi machen und dann erst noch das Studium im g.D.
Wohlgemerkt bin ich zwar noch jung, aber trotzdem schon 30 und habe meine alltäglichen (Zahl)Verpflichtungen.

Daher fällt für mich ein "Neubeginn" mit Abendschule/Schule/Beurlaubung und ein Studium in direkter Form raus.
Ich bin, wie vermutlich jeder, auf das normale Gehalt angewiesen und ich behaupte nicht, dass es mir in den Schoß gelegt wird, mit dem Aufstieg, aber es ist ein Ziel was ich dennoch erreichen möchte und auch werde (Egal ob jetzt A9/10 oder E9a/b).

Ich sehe halt grundlegend aktuell mehr Vorteile im Angestelltenverhältnis, bin natürlich offen über Kritik/Anregungen oder auch Zusprechungen

Ich kenne doch ein paar wenige Menschen, die das bisher unabhängig von mir und meiner "Denke" getan haben und es in keinster Weise bereut haben :-)

Wir reden hier schließlich vom kleinen mittleren Dienst und nicht vom gD A10 aufwärts.

Ich möchte mich auch nicht beschweren oder rechtfertigen für meinen bisherigen Lebenslauf :-) (Habe bereits zwei gut abgeschlossene Ausbildungen hinter mir)

Es kommt im Leben immer alles so wie es kommen soll, man darf nichts erzwingen

Und da ich zwar jung bin, aber alles andere als naiv an diese Sache rangehen werde, bin ich hier im regen Austausch mit euch :-)

Vielen Dank übrigens!! Finde das sehr gut

Fragmon:
Ich halte die Aussage, dass ein zweiter Bildungsweg für ausgeschlossen ist für zu einfach. Im Bekannten und Freundeskreis gibt es genug Beispiele, wo auch alleinerziehende Frauen sich solch eine Fortbildung, sogar ein Masterstudium berufsbegleitend zugemutet haben. Die Zeit der Entbehrung ist natürlich enorm. Demzufolge finde ich es dann auch gerechtfertigt, dass sich dies später auszahlen sollte und die Barrieren ab einer gewissen Ebene vorhanden bleiben müssen. Ich habe nichts gegen einen fließenden Übergang der Laufbahngruppen. Aber es gibt Kompetenzen, welche man durch Berufserfahrung eben nicht erwirbt, sondern nur mithilfe eines Bildungsganges, sei es eine Aufstiegsqualifizierung oder Studium.

Wenn du fachlich anerkannt bist, kann dies auch unter Beibehaltung der Bezüge seitens des Dienstherrn geschehen. Ob dein Abschluss als Zugangsberechtigung für eine Fachhochschule berechtigt weiß ich leider nicht. Eine Fachhochschulreife ist aber auch schnell nachgeholt.

In deinem Fall (kein Kinderwunsch) ist es somit eher eine Frage der Bequemlichkeit.

KleeneBeamtin12:

--- Zitat von: Fragmon am 28.06.2022 14:37 ---Ich halte die Aussage, dass ein zweiter Bildungsweg für ausgeschlossen ist für zu einfach. Im Bekannten und Freundeskreis gibt es genug Beispiele, wo auch alleinerziehende Frauen sich solch eine Fortbildung, sogar ein Masterstudium berufsbegleitend zugemutet haben. Die Zeit der Entbehrung ist natürlich enorm. Demzufolge finde ich es dann auch gerechtfertigt, dass sich dies später auszahlen sollte und die Barrieren ab einer gewissen Ebene vorhanden bleiben müssen. Ich habe nichts gegen einen fließenden Übergang der Laufbahngruppen. Aber es gibt Kompetenzen, welche man durch Berufserfahrung eben nicht erwirbt, sondern nur mithilfe eines Bildungsganges, sei es eine Aufstiegsqualifizierung oder Studium.

Wenn du fachlich anerkannt bist, kann dies auch unter Beibehaltung der Bezüge seitens des Dienstherrn geschehen. Ob dein Abschluss als Zugangsberechtigung für eine Fachhochschule berechtigt weiß ich leider nicht. Eine Fachhochschulreife ist aber auch schnell nachgeholt.

In deinem Fall (kein Kinderwunsch) ist es somit eher eine Frage der Bequemlichkeit.

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Also es mag vielleicht ein Ding der Bequemlichkeit aus Ihren Augen sein, aber für mich ist es eher eine Frage der Kosten die noch zusätzlich obendrauf kommen.
Natürlich ist neben der Berufserfahrung auch die fachliche Kompetenz wichtig, aber genau diese erhalte ich auch in einem Aufstiegslehrgang bzw Forbildungslehrgang.
Dafür sind diese ja da und das ist der praktische Weg, gefördert durch den Dienstherrn.

Und ja unter der Vorraussetzung hätte könnte wäre wenn

Aber mein ursprünglicher Beitrag galt nicht dem Aufstieg sondern der Frage, ob das Beamtendasein im mittleren heutzutage bei derzeitigen Preisteuerungen überhaupt noch Sinn macht

(Private Vorsorgen sind gegeben, Thema Immos, Aktien, Anleihen, etc)

Fragmon:

--- Zitat von: KleeneBeamtin12 am 28.06.2022 15:15 ---
Aber mein ursprünglicher Beitrag galt nicht dem Aufstieg sondern der Frage, ob das Beamtendasein im mittleren heutzutage bei derzeitigen Preisteuerungen überhaupt noch Sinn macht
(Private Vorsorgen sind gegeben, Thema Immos, Aktien, Anleihen, etc)

--- End quote ---

Als Beamter mit A8 und A9 kann man abseits von Ballungsgebieten meist auskömmlich um die Runden kommen.
A8 Stufe 5 ca. 2500 netto abzüglich 250 € PKV bleiben 2250 € übrig. Davon 30% für Miete (675 €) bleiben 1.575 € für die monatlichen Ausgaben. A9 Endstufe sind ca. 3.000 € (2.750 mit PKV) netto was einem normalen Brutto von ca. 4.500 € entspricht. Das ist für eine Ausbildung ein ordentliches Gehalt.

Für mehr:
Das wird dir leider niemand beantworten können. Wenn deine Dienststelle berufsbegleitende Aufstiege ermöglicht, dann wäre der Weg weiter zu gehen. Du wirst aber an einem Studium / mehrjährige Fortbildung nicht drum herum kommen. Der Wechsel von mD zu gD wird immer mit einem Studium verbunden sein.

Einzig der Praxisaufstieg wäre eine Möglichkeit (§ 20 Landesbeamtengesetz). Aber da musst du dich in dem Endamt befinden, nach deiner Persönlichkeit und bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.

Du kannst für dich am besten abschätzen, wie realistisch das in den nächsten Jahren ist. Der "Aufstieg" im Angestelltenverhältnis setzt auch mindestens einen Verwaltungsfachwirt voraus, was einer dreijährigen berufsbegleitenden Maßnahme entspricht.

Die Vorstellung, dass man mit zwei / drei Fortbildungen das Anforderungsprofil für Stellen E9 aufwärts erfüllt ist leider nicht realistisch. Insbesondere in Verwaltungsbereichen. IT und Ingenieur möchte ich dafür ausklammern.

Egal wie man es dreht und wendet. Beide Wege sind grds. nur mit einer mehrjährigen Fortbildung bzw. Ausbildung zu erreichen. Sei es eine Aufstiegsfortbildung a la Verwaltungsfachwirt oder einem Studium a la Dipl. Finanzwirt.

EDIT: Mit 30 und A8 bist du schon überdurchschnittlich besoldet, besonders im Finanzbereich.

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